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   LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10   

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https://dejure.org/2010,9887
LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10 (https://dejure.org/2010,9887)
LG Köln, Entscheidung vom 13.10.2010 - 28 O 300/10 (https://dejure.org/2010,9887)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 28 O 300/10 (https://dejure.org/2010,9887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Auflistung von Gerichtsverfahren

  • aufrecht.de

    Zulässigkeit der Berichterstattung über Tätigkeit eines Anwalts in Zivilprozessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung aller ergriffenen rechtlichen Schritte auf der Internetseite eines Rechtsanwaltes unter Zitierung der Aktenzeichen und Beschreibung des Kurzinhalts der gerichtlichen Verfahren; Prangerwirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch wegen Wortberichterstattung im Falle der Veröffentlichung aller ergriffenen rechtlichen Schritte auf der Internetseite eines Rechtsanwaltes unter Zitierung der Aktenzeichen und Beschreibung des Kurzinhalts der gerichtlichen Verfahren; Prangerwirkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anwalt muss Online-Bekanntmachung über seine Gerichtsverfahren hinnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung von Anwalt bei Online-Veröffentlichung von Gerichtsverhandlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Es handelt sich um einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht (BGH ZUM 2009, 753 - spickmich.de).

    Dies bedeutet, dass Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden dürfen, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (BGH ZUM 2009, 753 - spickmich.de).

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Dabei kann die Anprangerung dazu führen, dass die regelmäßig zulässige Äußerung einer wahren Tatsache aus der Sozialsphäre im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen ist (BVerfG GRUR 2010, 544).

    Diese Voraussetzungen sind bereits deshalb nicht anzunehmen, weil zum einen zahlreiche weitere Verfahren anderer Anwälte gegen den Beklagten ebenfalls aufgelistet werden - er also nicht aus einer Vielzahl von Personen herausgehoben wird - und andererseits nicht erkennbar ist, dass die Bekanntgabe dieser Verfahren zu einem schwerwiegenden Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen könnte, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08, Rz. 26).

  • BGH, 28.10.1965 - VII ZR 171/63

    Erfolgshonorar eines ausländischen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Tatsachen sind innere und äußere Vorgänge, die zumindest theoretisch dem Beweis zugänglich sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen (BGH NJW 52, 660 - Constanze; 66, 296 - Höllenfeuer; AfP 1975, 804 - Brüning I).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Tatsachen sind innere und äußere Vorgänge, die zumindest theoretisch dem Beweis zugänglich sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen (BGH NJW 52, 660 - Constanze; 66, 296 - Höllenfeuer; AfP 1975, 804 - Brüning I).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Tatsachen sind innere und äußere Vorgänge, die zumindest theoretisch dem Beweis zugänglich sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen (BGH NJW 52, 660 - Constanze; 66, 296 - Höllenfeuer; AfP 1975, 804 - Brüning I).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Das Landgericht Köln ist örtlich gem. § 32 ZPO zuständig, da die Veröffentlichungen im Internet bestimmungsgemäß auch in Köln abgerufen werden konnten und - sinngemäß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte (BGH GRUR 2010, 461 - The New York Times) - die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Internetveröffentlichung (auch) in Köln eintreten würde.
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Auch Tatsachenbehauptungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, soweit sie geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen (BVerfG, 08.06.2010, 1 BvR 1745/06, EuGRZ 2010, 353; st.Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1973 - 6 U 3/72
    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Er kann die Klage in der Hauptsache noch bei einem anderen dafür zuständigen Gericht erheben (Zöller-Vollkommer, ZPO, § 926 Rz.29 mit Verweis auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 1509).
  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 300/10
    Insoweit ist auf die Entscheidung KG AfP 2009, 608, 610 zu verweisen, wo u.a. in Bezug auf seine Veröffentlichungen ausgeführt wird:.
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

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