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   LG Köln, 10.01.2018 - 28 O 301/17   

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https://dejure.org/2018,1129
LG Köln, 10.01.2018 - 28 O 301/17 (https://dejure.org/2018,1129)
LG Köln, Entscheidung vom 10.01.2018 - 28 O 301/17 (https://dejure.org/2018,1129)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 28 O 301/17 (https://dejure.org/2018,1129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Unterlassung der in identifizierender Art und Weise erfolgten Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • hoecker.eu (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Presse durfte nicht über Wirtschaftsstrafverfahren berichten, ohne vorher den Anwalt des Beschuldigten zu kontaktieren

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Es mag - weil die Beklagte unstreitig gar nichts unternommen hat - dann letztlich dahinstehen, ob eine eher allgemein gehaltene Rückrufbitte zu dem Vorwurf schon für eine Konfrontation ausgereicht hätte (kritisch LG Köln v. 10.01.2018 - 28 O 301/17, BeckRS 2018, 419 Rn. 28 ff.; vgl. auch Brost/Conrad/Rödder , AfP 2018, 287, 288; Srocke , AfP 2018, 291, 294); bei der hiesigen offenen Berichterstattung über eine Inhaftierung und eine nur eher vage Stoßrichtung des Tatvorwurfs wären jedenfalls keine unzumutbaren inhaltlichen Anforderungen an die Beklagte zu stellen gewesen und ggf. wäre - was im Einzelfall schwierig sein kann (BGH v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR-RS 2019, 37905 Rn. 36) - sogar eine Kontaktaufnahme nur über den Sozius von Herrn F genügend gewesen.
  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

    Dabei dürfen sich die Medien nicht auf das pauschale Angebot eines Interviews oder auf eine allgemein gehaltene Frage nach einer Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt beschränken, sondern müssen den Betroffenen substantiiert mit allen Details konfrontieren, die in die geplante Berichterstattung aufgenommen werden sollen (OLG Hamburg, Urt. v. 23.03.2010 - 7 U 95/09, BeckRS 2010, 11967; LG Köln, Urt. v. 10.01.2018 - 28 O 301/17, GRUR-RS 2018, 419, Rn. 23; LG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.06.2017 - 2-03 O 355/16, BeckRS 2017, 120940, Rn. 52).
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