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   LG Köln, 16.06.2010 - 28 O 318/10   

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https://dejure.org/2010,4001
LG Köln, 16.06.2010 - 28 O 318/10 (https://dejure.org/2010,4001)
LG Köln, Entscheidung vom 16.06.2010 - 28 O 318/10 (https://dejure.org/2010,4001)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 28 O 318/10 (https://dejure.org/2010,4001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Heimlich aufgenommene Bilder vom Hofgang eines in Untersuchungshaft befindlichen Prominenten rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung zwischen den Rechten einer abgebildeten Person des Zeitgeschehens einerseits und den Rechten der Presse andererseits; Veröffentlichung von Fotos einer inhaftierten Person des Zeitgeschehens bei einem Freigang im Gefängnishof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "bild.de" darf Bilder von Kachelmann bei Hofgang in JVA nicht veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbreitung von Kachelmann-Fotos bei Hofgang in JVA rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kachelmann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 09.11.2011 - 28 O 225/11

    Heimlich aufgenommene Pressefotos eines bekannten Moderators während eines

    Als der Beklagte dem nicht nachkam, erwirkte der Kläger mit Urteil vom 16.06.2010 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (28 O 318/10), mit welcher dem Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten wurde, ohne Zustimmung des Verfügungsklägers die unter bild.de in dem Artikel vom 11.04.2010, 01:28 mit der Überschrift "NEUE GELIEBTE AUFGETAUCHT - Hat Jörg O ihr die Ehe versprochen?" sowie unter blick.ch am 11.04.2010 im Rahmen der Rubrik "Bilder der Woche" und den Seiten 18 und 19 der Zeitung "Z" vom 11.04.2010 im Artikel mit der Überschrift "Neue Geliebte aufgetaucht.
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

    Dem Beklagten wurde im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil des Landgerichts Köln vom 16.6.2010 (28 O 318/10) verboten, ohne Zustimmung des Klägers die drei von ihm gefertigten Bilder zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen.
  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 62/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

    Der Kläger nimmt die Beklagten in erster Linie auf ordnungsmittelbewehrte Unterlassung der Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung von Bildern, die ihn beim Hofgang in der JVA Mannheim zeigen und die von dem durch den Kläger in dem beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 318/10 des Landgerichts Köln = 15 U 105/10 des erkennenden Senats erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommenen Herrn W heimlich aus einem in der Nähe der JVA Mannheim befindlichen Hochhaus unter Verwendung eines Teleobjektivs mit großer Brennweite im Auftrag der Beklagten zu 1) am 00.00.0000 aufgenommen worden waren, in Anspruch, und zwar die Beklagte zu 1) wegen zwei in der Anlage K 1 zur Klageschrift (Bl. 13 GA) wiedergegebenen und nach Maßgabe des mit der Überschrift "Neue Geliebte aufgetaucht.
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 116/11

    Unterlassungsbegehren bzgl. der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung eines

    Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf die Ausführungen in seinem am 15.11.2011 verkündeten Urteil - 15 U 62/11 - (= 28 O 505/10 LG Köln), mit dem u. a. die Beklagte zur ordnungsmittelbewehrten Unterlassung der Veröffentlichung von in vergleichbarer Weise aufgenommenen Bildern des Klägers in vergleichbarer Situation, die den Kläger ebenfalls beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt N zeigen und die von dem durch den Kläger in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 318/10 des Landgerichts Köln = 15 U 105/10 des erkennenden Senats erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommenen Herrn W im Auftrag der T AG am 09.04.2010 heimlich aus einem in der Nähe der Justizvollzugsanstalt N befindlichen Hochhaus unter Verwendung eines Teleobjektivs mit großer Brennweite aufgenommen worden waren, verurteilt worden ist.
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