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   LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10   

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https://dejure.org/2010,15010
LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10 (https://dejure.org/2010,15010)
LG Köln, Entscheidung vom 13.10.2010 - 28 O 332/10 (https://dejure.org/2010,15010)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 28 O 332/10 (https://dejure.org/2010,15010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 5 Abs. 3 Satz 1, 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 GG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines teilanonymisierten Urteils aus einem Zivilprozess und einer Karikatur des Rechtsanwalts auf einer Internetseite; Involvierung einer Person in eine gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines teilanonymisierten Urteils aus einem Zivilprozess und einer Karikatur des Rechtsanwalts auf einer Internetseite; Involvierung einer Person in eine gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG
    Rechtsanwalt hat die Veröffentlichung seines Namens in Zusammenhang mit einem verlorenen Gerichtsverfahren zu dulden

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kein Scher(t)z

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 30.01.2009 - 216 C 1001/09
    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Der Kläger erwirkte - auf seine Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (216 C 1001/09) - bei dem Landgericht Berlin gegen den Beklagten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin nach dem Gewaltschutzgesetz (LG Berlin 53 T 30/09).

    Der Beklagte veröffentlichte das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.04.2009, Az. 216 C 1001/09, mit dem die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde, unter der Überschrift "1.

    b) das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.04.2009, Az. 216 C 1001/09, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten zu lassen, wie auf der Internetseite www.anonym1.de unter der Überschrift "1.

    Durch die im Zusammenhang damit veröffentlichte Entscheidung ist er auch trotz seines durch "xxxx" ersetzten Namens als Partei des Verfahrens Amtsgerichts Charlottenburg, Az. 216 C 1001/09, identifizierbar.

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Es handelt sich um einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht (BGH ZUM 2009, 753 - spickmich.de).

    Dies bedeutet, dass Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden dürfen, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (BGH ZUM 2009, 753 - spickmich.de).

  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Die wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, ist nicht für sich genommen nicht ehrenrührig (BVerfG, GRUR 2008, 352).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Maßgebliches Grundrecht bleibt in diesem Fall Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (BVerfG NJW 1987, 2661).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Es besteht der Grundsatz des freien Meinungsaustauschs nicht nur für Themen, die von besonderem Belang für die Öffentlichkeit sind (vgl. BVerfG ZUM 2008, 420).
  • BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08

    Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Insbesondere bei Kunstwerken mit satirischem und karikierendem Gehalt erfordert die rechtliche Beurteilung sodann eine Ermittlung des Aussagekerns des Kunstwerks, damit sodann der Aussagekern und seine Einkleidung gesondert daraufhin überprüft werden können, ob sie Eingriffe in die Rechte der karikierten Person enthalten (vgl. BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08, Rz. 45).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Beschränkungen der grundrechtlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit sind aber nur dann rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (BVerfG NJW 2001, 503, 505).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Veröffentlichungen, die lediglich Vorgänge aus der Sozialsphäre benennen, müssen grundsätzlich hingenommen werden, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (BVerfG, Urteil vom 08.06.2010, 1 BvR 1745/06, EuGRZ 2010, 353, st. Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.1973 - 6 U 3/72
    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Er kann die Klage in der Hauptsache noch bei einem anderen dafür zuständigen Gericht erheben (Zöller-Vollkommer, ZPO, § 926 Rz.29 mit Verweis auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 1509).
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2005, 500 - Ron Sommer) sei bereits deshalb nicht heranzuziehen, weil im streitgegenständlichen Fall niemand davon ausgehe, dass es sich um eine authentische Abbildung handele.
  • LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09

    Gegen lästige Blogger darf man sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

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