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   LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16   

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LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16 (https://dejure.org/2017,42339)
LG Köln, Entscheidung vom 21.06.2017 - 28 O 357/16 (https://dejure.org/2017,42339)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 28 O 357/16 (https://dejure.org/2017,42339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • hoecker.eu (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Medien haben Stellungnahmen in angemessenen Umfang wiederzugeben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 299
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Denn die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren in identifizierender Art und Weise beeinträchtigt zwangsläufig das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und des guten Rufs des jeweils Betroffenen, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar; BGH, GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager, m.w.N.).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager).

    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 14 - Gazprom-Manager).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Besteht allerdings - wie im Ermittlungsverfahren - erst der Verdacht einer Straftat, so sind die Medien bei besonderer Schwere des Vorwurfs angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die persönliche Ehre in besonderem Maße zu sorgfältigem Vorgehen verpflichtet (vgl. BGH, GRUR 1997, 396 - Polizeichef; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 14 - Gazprom-Manager).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Denn die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren in identifizierender Art und Weise beeinträchtigt zwangsläufig das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und des guten Rufs des jeweils Betroffenen, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar; BGH, GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager, m.w.N.).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • OLG Köln, 12.11.2013 - 15 U 55/13

    Anspruch auf Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung muss - sofern sie bekannt ist - auch die Position des jeweils Betroffenen nach Möglichkeit angesprochen und den Rezipienten zu Gehör gebracht werden, um auch den Standpunkt des Betroffenen zur Geltung zu bringen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.06.1989 - 15 U 190/88; OLG Köln, AfP 2014, 155 (159); OLG Hamburg, NJW-RR 2006, 1707 (1708); Rinsche, AfP 2014, 1 (3)).
  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).
  • OLG Hamburg, 21.02.2006 - 7 U 64/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einseitige Verdachtsberichterstattung eines

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung muss - sofern sie bekannt ist - auch die Position des jeweils Betroffenen nach Möglichkeit angesprochen und den Rezipienten zu Gehör gebracht werden, um auch den Standpunkt des Betroffenen zur Geltung zu bringen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.06.1989 - 15 U 190/88; OLG Köln, AfP 2014, 155 (159); OLG Hamburg, NJW-RR 2006, 1707 (1708); Rinsche, AfP 2014, 1 (3)).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

  • OLG Köln, 27.06.1989 - 15 U 190/88

    Klage auf Schmerzensgeld und den Ersatz des materiellen Schadens wegen

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • LG Köln, 08.06.2022 - 28 O 295/21

    Berichterstattung der Bildzeitung im Zusammenhang mit Kardinal Woelki

    Hat der Betroffene - wie hier der Fall - eine substanziierte Stellungnahme zu den berichteten Vorwürfen abgegeben, so muss diese zumindest in ihren wesentlichen Punkten in die Berichterstattung aufgenommen werden, da eine pauschale oder sinnentstellende zusammenfassende Wiedergabe die mögliche Überzeugungskraft der Entgegnung entwerten könnte (vgl. LG Köln, Urt. v. 21.06.2017, Az. 28 0 357/16 = NJW-RR 2018, 299, 300).
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