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   LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06   

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https://dejure.org/2006,7864
LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06 (https://dejure.org/2006,7864)
LG Köln, Entscheidung vom 18.10.2006 - 28 O 364/06 (https://dejure.org/2006,7864)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 28 O 364/06 (https://dejure.org/2006,7864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von bestimmten Äußerungen eines Dritten in einem Internetforum gegen den Inhaber des Internetzugangs; Begriff des "Störers" i.S.v. § 1004 BGB; Verletzung von Handlungspflichten oder Prüfungspflichten des Störers als Voraussetzung für eine ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von als Schmähkritik bewerteten Äußerungen; Erschütterung der Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruches durch Abgabe einer eidestattlichen Versicherung; Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung bei Verbreiten von Äußerungen über einen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823, 1004 BGB

  • online-und-recht.de
  • anwalt-giessen.com PDF

    Haftung für rechtswidrige Äußerungen in Forum durch Haushaltsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 15.01.2007)

    Computer müssen gegen den Zugriff von Dritten gesichert sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung bei Forums-Account

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung für beleidigende Äußerungen in einem Internetforum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftungsfalle: Passwortweitergabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung bei Forums-Account

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 337
  • K&R 2007, 51
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06
    Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haftet in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine begangene Rechtsverletzung, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (LG Hamburg ZUM 2006, 661; LG Hamburg Beschluss vom 19.09.2006 - 308 O 603/06 n.v.; Schricker, UrhG, § 97 Rn. 36 a m.w.N.).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Handlung bzw. Prüfung zuzumuten ist (LG Hamburg ZUM 2006, 661 m.w.N.; LG Hamburg Beschluss vom 19.09.2006 - 308 O 603/06 n.v.).

    Dabei wird die Störerhaftung Dritter durch Zumutbarkeitserwägungen eingegrenzt, wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen (LG Hamburg ZUM 2006, 661; LG Hamburg Beschluss vom 19.09.2006 - 308 O 603/06 n.v.; Schricker, UrhG, § 97 Rn. 36 a).

    Es besteht ferner eine Verpflichtung, bereits im Vorfeld einer Rechtsverletzung geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche Rechtsverletzungen so weit wie möglich verhindert werden, wobei sich allerdings auch diese Vorkehrungen wiederum im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten haben (LG Hamburg ZUM 2006, 661 m.w.N.; LG Hamburg Beschluss vom 19.09.2006 - 308 O 603/06 n.v.).

    Wiederholungsgefahr in diesem Sinne wird nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur durch die festgestellte Rechtsverletzung, die der Verfügungsbeklagte sich entweder als Handelnder oder aber zumindest als Störer zurechnen lassen muss, vermutet (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 12.8 m.w.N.) und kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. LG Hamburg ZUM 2006, 661).

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06
    Soweit der Verfügungsbeklagte sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06 - Heise) beruft, handelt es sich zwar insoweit um einen Fall der Störerhaftung im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs.

    Diesen beurteilt das Oberlandesgericht im Ausgangspunkt nach dem gleichen Ansatz der Zumutbarkeit der Vorkehrungs- und Prüfungsmaßnahmen wie die erkennende Kammer (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06).

  • OLG Naumburg, 02.03.2004 - 9 U 145/03

    Darlegungs- und Beweislast des Internetversteigerers beim Zustandekommen eines

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06
    Soweit der Verfügungsbeklagte seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (Urteil vom 02.02.2004 - 9 U 145/03) und Köln (Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05) stützt, sind diese Entscheidungen bereits im Kern auf den vorliegenden Sachverhalt und die vorliegend zu beurteilende Rechtsfrage nicht übertragbar.
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06
    Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05

    Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen

    Auszug aus LG Köln, 18.10.2006 - 28 O 364/06
    Soweit der Verfügungsbeklagte seine abweichende Rechtsauffassung auf zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (Urteil vom 02.02.2004 - 9 U 145/03) und Köln (Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05) stützt, sind diese Entscheidungen bereits im Kern auf den vorliegenden Sachverhalt und die vorliegend zu beurteilende Rechtsfrage nicht übertragbar.
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