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   LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12   

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https://dejure.org/2013,10329
LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12 (https://dejure.org/2013,10329)
LG Köln, Entscheidung vom 24.04.2013 - 28 O 371/12 (https://dejure.org/2013,10329)
LG Köln, Entscheidung vom 24. April 2013 - 28 O 371/12 (https://dejure.org/2013,10329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten

Sonstiges (2)

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Paparazzi-Fotos: Jörg Kachelmann in drei Fällen erfolgreich gegen Springer-Medien

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Paparazzi-Fotos: Jörg Kachelmann in drei Fällen erfolgreich gegen Springer-Medien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12
    Bereits die Frage, ob das Bild eine Frage von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse betrifft, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK (BGH, NJW 2010, 3025 (3026)).

    Für die Abwägung ist von maßgeblicher Bedeutung, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis lediglich die Neugier der Leser oder Zuschauer nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigen (BGH, NJW 2010, 3025 (3027)).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12
    Auch wenn Bildnisse als solche keine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthalten, kann ihre Verwendung dennoch zulässig sein, wenn sie eine ein zeitgeschichtliches Ereignis betreffende Wortberichterstattung ergänzen und der Erweiterung ihres Aussagegehaltes dienen, etwa der Unterstreichung der Authentizität des Geschilderten (BVerfG, NJW 2008, 1793).

    Wollte man dies unter Hinweis darauf, dass ein von Art. 5 Abs. 1 GG geschütztes Informationsanliegen auch darin liegen kann, durch Beigabe von Bildnissen der an dem berichteten Geschehen beteiligten Personen die Aufmerksamkeit des Lesers für den Wortbericht zu wecken (BVerfG, NJW 2008, 1793), so überwögen aber jedenfalls die berechtigten Interessen des Klägers (§ 23 Abs. 2 KUG).

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12
    Allerdings bedarf es gerade bei unterhaltenden Inhalten in besonderem Maß einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen (BVerfG, NJW 2008, 3138) mit dem Ziel eines möglichst schonenden Ausgleichs zum Persönlichkeitsschutz des Betroffenen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 24.04.2013 - 28 O 371/12
    a) Der Begriff der Zeitgeschichte ist vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BVerfG, NJW 2000, 1021).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zurschaustellung bzw. Verbreitung desselben wird auf das Urteil der Kammer vom 24.4.2013 (Az. 28 O 371/12, Anlage K 97) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 10.12.2013 (Az. 15 U 73/13, Anlage K 68) Bezug genommen.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14

    Kachelmann gegen Springer

    Hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zurschaustellung bzw. Verbreitung derselben wird auf das Urteil der Kammer vom 24.4.2013 (Az. 28 O 371/12, Anlage K74) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 10.12.2013 (Az. 15 U 73/13, Anlage K75) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 10.12.2013 - 15 U 73/13

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.04.2013, Az.: 28 O 371/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 24. April 2013 zur Geschäftsnummer 28 O 371/12 die Klage abzuweisen.

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