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   LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17   

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LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17 (https://dejure.org/2018,36346)
LG Köln, Entscheidung vom 16.05.2018 - 28 O 377/17 (https://dejure.org/2018,36346)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 28 O 377/17 (https://dejure.org/2018,36346)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, NJW 2009, 3032 ff.) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV") und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647 ff.).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV".).

    In solchen Fällen ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").

    Dies ist vielmehr in erster Linie Aufgabe der Zivilgerichte, die bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften über die Zuordnung unterschiedlicher rechtlich geschützter Interessen die Grundrechte des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten haben, wobei die Gerichte im Rahmen dieser Abwägungsentscheidungen über einen Einschätzungsspielraum verfügen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV").

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Es ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; VersR 2010, 673 ff.).

    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV".).

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Es ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher die Pressefreiheit und zugleich den Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre ausreichend berücksichtigt (vgl. BGH, NJW 2009, 757 ff.; VersR 2010, 673 ff.).

    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (BGH, NJW 2009, 757 ff.; NJW 2010, 2432 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -"Caroline von Monaco IV".).

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zuzuordnen ist, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus den Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfG, NJW 2008, 173 ff. - "Caroline von Monaco").

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").

  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17

    Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Dies kann jedoch dahinstehen, da dieser - unterstellte - Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG durch die mündliche Verhandlung vom 18.04.2018 geheilt wurde (vgl. BVerfG, NJW 2017, 2985 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, NJW 2009, 3032 ff.) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV") und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647 ff.).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH, NJW 2009, 3032 ff.) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. - "Caroline von Monaco IV") und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647 ff.).
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 28 O 377/17
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen, oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, NJW 2009, 1499 ff.; BVerfGE 101, 361 ff. - "Caroline von Monaco II"; BVerfG, VersR 2007, 849 ff.; BVerfG, NJW 2008, 1793 ff. -- "Caroline von Monaco IV").
  • OLG Köln, 08.01.2019 - 15 U 110/18

    Verfahrensverstoß in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

    Die Verfügungsbeklagte beantragt sinngemäß, das Verfahren fortzuführen und unter Abänderung des Beschlusses des Senats vom 08.10.2018 - 15 U 110/18 - sowie des Urteils des Landgerichts Köln vom 16.05.2018 (28 O 377/17) die einstweilige Verfügung vom 22.12.2017 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.
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LG Köln, Entscheidung vom 22.12.2017 - 28 O 377/17 (https://dejure.org/2017,70523)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 28 O 377/17 (https://dejure.org/2017,70523)
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