Rechtsprechung
LG München I, 12.05.2009 - 28 O 398/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Girovertrag: Kündigung eines der Verwaltung betrügerisch erlangter Mandantengelder dienenden Girokontos
- nomos.de , S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines Girokontos zur Verwaltung von betrügerisch erlangten Mandantengeldern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- johannafeuerhake.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 314 BGB; § 263 Abs. 1 StGB
Rechtsanwältin, die für Abo-Fallen-Betreiber tätig ist, darf das Konto gekündigt werden - bayern.de (Pressemitteilung)
Kontokündigung gegenüber Mahnanwältin
- lawblog.de (Kurzinformation)
Katja Günther hat ein Konto weniger
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Abofallen-Anwältin Katja Günther darf von der Stadtsparkasse München vor die Tür gesetzt werden
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile zum Thema: Wann darf die Bank ein Firmenkonto kündigen?
- Telepolis (Kurzinformation)
"Mahnanwältin" darf das Konto gekündigt werden
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de , S. 31 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines Girokontos zur Verwaltung von betrügerisch erlangten Mandantengeldern
- anwaltzentrale.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
In der Abo-Falle: Anspruch gegen Rechtsanwalt?
Verfahrensgang
- LG München I, 12.05.2009 - 28 O 398/09
- OLG München - 5 U 3352/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.1990 - XI ZR 54/90
Recht der Sparkasse zur Auflösung von Giro- und Depotverhältnissen
Auszug aus LG München I, 12.05.2009 - 28 O 398/09
Da der Girovertrag Dienste höherer Art zum Gegenstand hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, kann er nach §§ 627, 675 BGB gekündigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1990, Az. XI ZR 54/90). - BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02
Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner
Auszug aus LG München I, 12.05.2009 - 28 O 398/09
Die Beklagte hat als erwerbswirtschaftlich tätige, aber ausschließlich von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaft, das in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Willkürverbot zu beachten hat (vgl. BGH, Urteil vom 2.12.2003, NJW 2004, 1031). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
Auszug aus LG München I, 12.05.2009 - 28 O 398/09
Das Willkürverbot ist verletzt, wenn sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken ein sachgerechter Grund für eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt nicht finden lässt (vgl. BVerfG NJW 1988, 3258). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2009 - 27 KLs 12/08
Betrug: Konkludente Täuschung durch Verschleierung der Kostenpflichtigkeit der …
Auszug aus LG München I, 12.05.2009 - 28 O 398/09
Folgerichtig habe das Landgericht Frankfurt a. M., Gz. 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08 in dem Strafverfahren gegen ... als Verantwortlichen der Fa. ... die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen einer Anklage, die den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges durch den Betrieb der Internetangebote erhob, mit Beschluss vom 05.03.2009 abgelehnt.
- AG Ludwigslust, 31.05.2017 - 43 C 288/16
Kündigung eines Girokontos durch eine Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern
BGH Urt. v. 11.3.2003 - XI ZR 403/01, NJW 2003, 1658, 1659; etwa Nutzung des Kontos im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen (Betrieb entsprechender Internetseiten u. ä.): OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2008 - I-31 W 38/08, BKR 2009, 436; LG München I, Urt. v. 12.5.2009 - 28 O 398/09, VuR 2010, 226.