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LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer Berichterstattung; Unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich; Verletzung des Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechtes am Bild sowie des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.04.2016 - 28 O 398/15
- OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.11.2016 - 15 U 66/16
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des Rechts einer …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 6.4.2016 (28 O 398/15) abgeändert und die Klage abgewiesen.Mit Urteil vom 6.4.2016 (28 O 398/15) hat das Landgericht der auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 7.500 Euro gerichteten Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die streitgegenständliche Bildberichterstattung greife rechtswidrig in die Privatsphäre der Klägerin ein, weil das gemeinsame Abendessen mit ihrem Lebensgefährten einen rein privaten Moment betreffe.
Die Beklagte beantragt, das am 6.4.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 398/15) aufzuheben und die Klage abzuweisen.