Rechtsprechung
LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 42/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 97 UrhG
Kein Urheberrechtsschutz für Weissbierglas in Fussballform - openjur.de
§ 97 UrhG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Weißbierglas mit Fussballform erreicht nicht die notwendige Schöpfungshöhe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrechtliche Ansprüche an der Gestaltung von Weißbiergläsern mit themenspezifischer Anpassung für ein Fußballereignis als Werke der angewandten Kunst; Zuordnung von Weißbiergläsern zum Bereich der Funktionsästhetik
- kanzlei.biz
Weizenglas und Fussball: es geht um Funktionsästhetik
- kanzlei.biz
Weizenglas und Fussball: es geht um Funktionsästhetik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bierglas in Fußballform ist urheberrechtlich nicht schutzfähig
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Fußball und Weißbiergläser
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Weißbierglas in Fußballform genießt keinen urheberrechtlichen Schutz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kombination aus bekannten und typischen Elementen reicht für Urheberschutz nicht aus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schutz von Funktionsästhetik
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 42/09
- OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 115/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02
Zur Auslegung der Schöpfungshöhe
Auszug aus LG Köln, 01.07.2009 - 28 O 42/09
Es scheiden somit all diejenigen Formelemente vom Urheberrechtsschutz aus, die auf bekannte, technisch vorgegebene oder allgemein übliche Vorbilder zurückgehen, soweit nicht in der Kombination dieser Formelemente, sei es untereinander oder sei es in Verbindung mit neuen Elementen, wiederum eine schöpferische Leistung entstanden ist (…vgl. Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rn. 160; BVerfG, GRUR 2005, 410, 410f.).
- OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 115/09
Verletzung des Urheberrechts an einem Weißbierglas
1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juli 2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 42/09 - wird zurückgewiesen.