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   LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12   

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LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12 (https://dejure.org/2015,27680)
LG Köln, Entscheidung vom 30.09.2015 - 28 O 423/12 (https://dejure.org/2015,27680)
LG Köln, Entscheidung vom 30. September 2015 - 28 O 423/12 (https://dejure.org/2015,27680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Zur Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Fernsehpädagogin

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Besteht die Gefahr, dass die Äußerung dessen ungeachtet aufrechterhalten wird (sogenannte Erstbegehungsgefahr), kann der sich Äußernde folglich zur Unterlassung verurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96).

    Diese Darlegungslast bildet die prozessuale Entsprechung der materiell-rechtlichen Regel, dass bei haltlosen Behauptungen der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat (BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96; BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Der gegen ihn gerichtete Unterlassungsanspruch des Verletzten besteht in gleicher Weise unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor eines dort eingestellten Beitrags (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden zählen auch die notwendigen Rechtsanwaltskosten (BGH NJW-RR 2010, 428, 430).
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Denn bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits ist eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers dann angemessen, wenn dieser durch sein eigenes Verhalten - wie hier - vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 22.8.2006 - 7 U 50/06).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Schon aus der äußeren Form der Veröffentlichung kann sich ergeben, dass lediglich eine fremde Äußerung ohne eigene Wertung oder Stellungnahme mitgeteilt wird (BGH, NJW GRUR 2010, 458).
  • LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10

    Anspruch auf Meidung von Äußerungen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Denn dem Betroffenen kann in diesen Fällen nicht zugemutet werden, sich gewissermaßen ins Blaue hinein rechtfertigen zu müssen und dabei Umstände aus einem persönlichen oder geschäftlichen Bereich in einem Umfang zu offenbaren, der bei ordnungsgemäßer Einlassung des Äußernden leicht vermeidbar wäre (Kammer, Urteil vom 21.07.2010 - 28 O 146/10).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Diese Darlegungslast bildet die prozessuale Entsprechung der materiell-rechtlichen Regel, dass bei haltlosen Behauptungen der Schutz der Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten hat (BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96; BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Sie zielt mit dieser Rechtsauffassung auf den Grundsatz, dass auch eine Behauptung, deren Unwahrheit nicht erwiesen ist, jedenfalls in Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auf der Grundlage der nach Art. 5 Abs. 1 GG und § 193 StGB vorzunehmenden Güterabwägung dem Mitteilenden solange nicht untersagt werden kann, als dieser sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1242).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Je stärker das entworfene Persönlichkeitsbild beansprucht, sich mit der sozialen Wirklichkeit des Dargestellten zu identifizieren, desto schutzwürdiger ist dessen Interesse an der Vermeidung persönlichkeitsbeeinträchtigender Verfremdungen und um so weniger Anlass besteht dann auch, den Künstler/Äußernden rechtlich anders zu behandeln als einen Kritiker, der Unwahrheiten behauptet (BGH, NJW 1983, 1194).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 423/12
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

  • AG Hamburg, 10.03.2016 - 32 C 342/15

    Persönlichkeitsverletzung durch Presseveröffentlichung

    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (LG Köln, Urteil vom 30. September 2015 - 28 O 423/12 -, Rn. 123, juris m.w.N.).
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