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Rechtsprechung
   LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12   

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https://dejure.org/2013,5572
LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2013,5572)
LG Köln, Entscheidung vom 20.02.2013 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2013,5572)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2013,5572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Szenenbild aus einem Film darf nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person zu fremden Werbezwecken verwendet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines deutschen Schauspielers bzgl. der Nutzung seines Bildnisses in Werbeanzeigen; Abgestuftes Schutzkonzept hinsichtlich der Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Verwendung von Szenenbildern aus einem Film zu Werbezwecken

  • aufrecht.de

    Zur unrechtmäßigen Verwendung eines Bildnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die Rache der Wanderhure: Ungefragt im Werbeprospekt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filmausschnitt in Printwerbung unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Szenenbild aus Film zu Werbezwecken

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Nach der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen an dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGHZ 171, 275; 178, 213; 180, 114; BGH NJW 2009, 3032, 3033 - Wer wird Millionär?) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG NJW 2008, 1793, 1798 f. - Caroline von Hannover) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu messen (EGMR NJW 2004, 2647 - Caroline von Hannover).

    Dies gilt wiederum nicht, wenn durch die Bildveröffentlichung berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG), was eine Abwägung des Informationsinteresses der Allgemeinheit und der Pressefreiheit gegenüber dem Interesse des Abgebildeten am Schutz seiner Persönlichkeit und seiner Privatsphäre voraussetzt (BGH NJW 2009, 3032, 3033).

    Innerhalb der gesetzlichen Grenzen obliegt es der Presse in Ausübung ihrer Presse- und Meinungsfreiheit darüber zu befinden, was sie im öffentlichen Interesse für berichtenswert hält (BGH GRUR 2009, 1085, 1086 - Wer wird Millionär? m. w. Nachw.).

    Entscheidend - und im Zuge der Abwägung zu berücksichtigen - ist, in welchem Ausmaß die streitgegenständliche Veröffentlichung einen Beitrag für die öffentliche Meinungsbildung erbringen kann (BGH GRUR 2009, 1085, 1087 - Wer wird Millionär?).

    Wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt wird (BGH GRUR 2009, 1085, 1087 - Wer wird Millionär?).

    Ein Vorrang der Interessen der Presse an der gewerblichen Nutzung eines Bildnisses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist im Ergebnis nur dann anzunehmen, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern auch dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (BGH GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; GRUR 2009, 1085, 1087 - Wer wird Millionär?; NJW-RR 2010, 855, 856 - Der strauchelnde Liebling).

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Auch die Eigenwerbung eines Presseerzeugnisses genießt den Schutz der Pressefreiheit (BGH NJW-RR 2010, 855, 856 - Der strauchelnde Liebling; OLG Köln, Urt. v. 22.02.2011, 15 U 133/10).

    Ein Vorrang der Interessen der Presse an der gewerblichen Nutzung eines Bildnisses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist im Ergebnis nur dann anzunehmen, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern auch dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (BGH GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; GRUR 2009, 1085, 1087 - Wer wird Millionär?; NJW-RR 2010, 855, 856 - Der strauchelnde Liebling).

  • OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10

    Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Zum verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit bzw. Rundfunkfreiheit gehört grundsätzlich auch die Ablichtung von Personen (BGH a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 22.02.2011 - 15 U 133/10).

    Auch die Eigenwerbung eines Presseerzeugnisses genießt den Schutz der Pressefreiheit (BGH NJW-RR 2010, 855, 856 - Der strauchelnde Liebling; OLG Köln, Urt. v. 22.02.2011, 15 U 133/10).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Ein Vorrang der Interessen der Presse an der gewerblichen Nutzung eines Bildnisses gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist im Ergebnis nur dann anzunehmen, wenn die Werbeanzeige nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern auch dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (BGH GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; GRUR 2009, 1085, 1087 - Wer wird Millionär?; NJW-RR 2010, 855, 856 - Der strauchelnde Liebling).
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 87/59

    Familie Schölermann

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Die Vorschriften der §§ 22, 23 KUG schützen eine Person nicht nur in einer ihrem Leben entsprechenden äußeren Darstellung, sondern auch im Rahmen einer künstlerischen Darbietung einer anderen Person (BGH GRUR 1961, 138, 139 - Familie Schölermann).
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Der Einwilligung in die werbliche Nutzung der Fotoaufnahme zur Bewerbung des jeweiligen Mediums ist jedoch von einer anderweitigen kommerziellen Nutzung durch Dritte strikt zu trennen (vgl. BGH GRUR 2005, 74, 75 - Charlotte Casiraghi II).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Als Abschlussschreiben genügt die formlose Anfrage, ob die vorangegangene einstweilige Verfügung nunmehr als endgültige Regelung anerkannt werde (BGH, GRUR 2007, 621, 622 - Abschlussschreiben).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Nach der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen an dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGHZ 171, 275; 178, 213; 180, 114; BGH NJW 2009, 3032, 3033 - Wer wird Millionär?) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG NJW 2008, 1793, 1798 f. - Caroline von Hannover) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu messen (EGMR NJW 2004, 2647 - Caroline von Hannover).
  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Nach der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen an dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGHZ 171, 275; 178, 213; 180, 114; BGH NJW 2009, 3032, 3033 - Wer wird Millionär?) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG NJW 2008, 1793, 1798 f. - Caroline von Hannover) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu messen (EGMR NJW 2004, 2647 - Caroline von Hannover).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

    Auszug aus LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12
    Nach der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen an dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGHZ 171, 275; 178, 213; 180, 114; BGH NJW 2009, 3032, 3033 - Wer wird Millionär?) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG NJW 2008, 1793, 1798 f. - Caroline von Hannover) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu messen (EGMR NJW 2004, 2647 - Caroline von Hannover).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • EGMR, 04.09.2012 - 42/10

    PERISIC v. SERBIA AND OTHER APPLICATIONS

  • OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.02.2013 verkündete Teilurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 431/12 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, die Klage unter teilweiser Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Köln vom 20.02.2013 - 28 O 431/12 - abzuweisen.

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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.01.2015 - 28 O 431/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63789
LG Köln, 30.01.2015 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2015,63789)
LG Köln, Entscheidung vom 30.01.2015 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2015,63789)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2015,63789)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.1.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30.1.2015 (28 O 431/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 14.1.2015 (28 O 431/12) die Klage insgesamt abzuweisen.

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Rechtsprechung
   LG Köln, 14.01.2015 - 28 O 431/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,83295
LG Köln, 14.01.2015 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2015,83295)
LG Köln, Entscheidung vom 14.01.2015 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2015,83295)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 28 O 431/12 (https://dejure.org/2015,83295)
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