Rechtsprechung
LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Musikstücke der Musikgruppe "B" sind nicht ohne Zustimmung eines Klägers im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen durch Anbieten zum Tausch; Zugänglichmachen der Öffentlichkeit von Musikstücken der Musikgruppe "B" ohne Zustimmung eines Klägers im Internet ...
- logistepag.com
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
Filesharing - Ein Anschlussinhaber muss seine Sicherungsmaßnahmen am WLAN-Router nachweisen - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Niemand hat ein WLAN ohne Grund
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.10.2009 - 28 O 462/09
- OLG Köln, 03.12.2009 - 6 W 132/09
- LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06
Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein …
Auszug aus LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Zwar setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang im Einzelfall sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (LG Hamburg ZUM 2006, 661 m. w. N.).Dabei wird die Störerhaftung Dritter durch Zumutbarkeitserwägungen eingegrenzt, wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen (LG Hamburg ZUM 2006, 661), wie sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten hat (LG Hamburg ZUM 2006, 661, a. a. O.).
- OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
Anita
Auszug aus LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Angesichts des konkreten Vortrages und der Vorlage einer Vielzahl von Vertragsunterlagen hätte es dem Beklagten oblegen, die Aktivlegitimation substantiiert bestreiten (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2008, 438). - BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90
Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung
Auszug aus LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Zu den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast hat der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 1992 (I ZR 220/90, NJW-RR 1993, 746, 747) das Folgende ausgeführt: "Die genannten Grundsätze besagen, dass in Fällen, in denen das Nichtvorliegen von Tatsachen nach materiellem Recht zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört, den Schwierigkeiten, denen sich die Partei gegenübersieht, die das Negativum (das Nichtvorliegen der Tatsache) beweisen muss, im Rahmen des Zumutbaren dadurch zu begegnen ist, dass sich der Prozessgegner seinerseits nicht mit bloßem Bestreiten begnügen darf, sondern darlegen muss, welche tatsächlichen Umstände für das Vorliegen des Positiven spricht. - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Diese ist grundsätzlich durch eine bereits begangene Rechtsverletzung indiziert (Dreier/Schulze, a. a. O., § 97 RN 41, BGH GRUR 1955, 97). - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist nicht geboten, wenn eine Partei entgegen § 296 a ZPO neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nachreicht (BGH NJW 2000, 142).
Rechtsprechung
LG Köln, 16.10.2009 - 28 O 462/09 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.10.2009 - 28 O 462/09
- OLG Köln, 03.12.2009 - 6 W 132/09
- LG Köln, 10.03.2010 - 28 O 462/09
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.12.2009 - 6 W 132/09
Schluss auf mangelhafte Erfolgsaussichten allein aus dem schriftlichen …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.10.2009 - 28 O 462/09 - wird zurückgewiesen.