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   LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08   

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https://dejure.org/2009,3468
LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08 (https://dejure.org/2009,3468)
LG Köln, Entscheidung vom 26.08.2009 - 28 O 478/08 (https://dejure.org/2009,3468)
LG Köln, Entscheidung vom 26. August 2009 - 28 O 478/08 (https://dejure.org/2009,3468)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • webshoprecht.de

    Fehlende internationalen Zuständigkeit bei Rechtsverletzung durch russische Webseite

  • aufrecht.de

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in ausländischer Sprache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einer Klage eines Russen gegen eine über das Internet in russischer Sprache getätigten, ehrverletzenden Äußerungen; Deutschland als Ort bestimmungsgemäßer Verbreitung einer in russisch abgefassten und in ...

  • kanzlei.biz

    "Fliegender Gerichtsstand" bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • info-it-recht.de

    Zur Frage des Gerichtsstands bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in ausländischer Sprache

  • kanzlei.biz

    "Fliegender Gerichtsstand" bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 32 ZPO; § 823 BGB
    Ein deutsches Gericht ist für Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf einer ausländischen Internetseite in ausländischer Sprache unzuständig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtsverletzung auf russischer Internetseite kann nicht in Deutschland verfolgt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Gerichte nicht für Rechtsverletzungen auf russischer Webseite zuständig

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Mit fliegendem Gerichtsstand abgestürzt

  • hertin.de (Kurzanmerkung)

    Für englische Websites ja, für russische nicht? - Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Rechtsverletzungen im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 512 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 034
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    So gilt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass eine unerlaubte Handlung, die auf Äußerungen in Presseerzeugnissen beruht, einmal am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jenem Ort begangen wird, an dem dieses verbreitet wird, da die Verbreitung von Druckerzeugnissen, deren Inhalt unerlaubt in das Persönlichkeitsrecht des Verletzten eingreift, noch einen Teil der Verletzungshandlung selbst darstellt und deswegen den Tatbestand der unerlaubten Handlung (§ 823 I BGB) als eines seiner Teilstücke verwirklicht (vgl. BGH NJW 1977, 1590).

    Im Übrigen lässt sich wie dargelegt ein Inlandsbezug gerade nicht daraus herleiten, dass der Betroffene im Inland einen Wohnsitz hat (OLG Düsseldorf a.a.O. unter Bezug auf BGH NJW 1977, 1590).

    So hat der BGH (NJW 1977, 1590, 1591) ausgeführt: "Es wäre nicht unbedenklich, auf diese Weise den ausländischen Herausgeber oder Redakteur stets den im deutschen Recht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten entwickelten Rechtsregeln zu unterwerfen, selbst wenn er mit einer Verletzung der Persönlichkeitssphäre des Betroffenen außerhalb des Verbreitungsgebietes seines Presseerzeugnisses nicht rechnet, mithin meinen kann, er brauche nur die Normen zu beachten, die die Rechtsordnung im Verbreitungsgebiet vorgibt.

  • BGH, 07.04.1976 - IV ZR 70/74

    Scheidung einer türkischen Ehe - Internationale Zuständigkeit eines deutschen

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    Wäre das der Fall, so wären nach den Grundsätzen des internationalen Zivilprozessrechts die deutschen Gerichte zuständig; denn die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO) regeln mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte (BGH NJW 1975, 114; BGH NJW 1965, 1665; BGH , WM 1975, 915; NJW 1976, 1590).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    Wäre das der Fall, so wären nach den Grundsätzen des internationalen Zivilprozessrechts die deutschen Gerichte zuständig; denn die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO) regeln mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte (BGH NJW 1975, 114; BGH NJW 1965, 1665; BGH , WM 1975, 915; NJW 1976, 1590).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    Wäre das der Fall, so wären nach den Grundsätzen des internationalen Zivilprozessrechts die deutschen Gerichte zuständig; denn die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§§ 12 ff. ZPO) regeln mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte (BGH NJW 1975, 114; BGH NJW 1965, 1665; BGH , WM 1975, 915; NJW 1976, 1590).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    So werden Verletzungen von Marken-, Firmen- und Namensrechten im Internet nicht schon überall dort begangen, wo das Medium abrufbar ist, es muss vielmehr hinzukommen, dass sich der Intenet-Auftritt hier bestimmungsgemäß auswirken soll (KG MMR 2007, 653; BGH GRUR 2005, 431, 432; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06

    G-Mail

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    So werden Verletzungen von Marken-, Firmen- und Namensrechten im Internet nicht schon überall dort begangen, wo das Medium abrufbar ist, es muss vielmehr hinzukommen, dass sich der Intenet-Auftritt hier bestimmungsgemäß auswirken soll (KG MMR 2007, 653; BGH GRUR 2005, 431, 432; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 26.01.1979 - V ZR 75/76

    Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Vereinbarung der

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    So regelt die ZPO die internationale Zuständigkeit nur mittelbar durch stillschweigende Verweisung auf die Vorschriften des Zweiten Titels ("Gerichtsstand", §§ 12 ff.): Soweit nach diesen Vorschriften ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, ist es nach deutschem Recht auch international, d.h. im Verhältnis zu ausländischen Gerichten, zuständig (BGH NJW 1979, 1104).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 17/08

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Presseartikel mit

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    Es ist davon auszugehen, dass diese Grundsätze der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Verbreitung von Äußerungen über das Internet anzuwenden sind (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2008, Az.: 15 U 17/08, BeckRS 2009 03316).
  • OLG Köln, 30.10.2007 - 6 W 161/07

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzung im Internet

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 28 O 478/08
    Gleiches gilt für den Fall von Urheberrechtsverletzungen, also ebenfalls unerlaubte Handlungen, im Internet (vgl. OLG Köln, MMR 2008, 342).
  • OLG Köln, 30.03.2010 - 15 U 148/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen

    Die Berufung des Klägers gegen das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 478/08 - wird zurückgewiesen.
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