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   LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05   

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https://dejure.org/2011,9297
LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05 (https://dejure.org/2011,9297)
LG Köln, Entscheidung vom 14.09.2011 - 28 O 482/05 (https://dejure.org/2011,9297)
LG Köln, Entscheidung vom 14. September 2011 - 28 O 482/05 (https://dejure.org/2011,9297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Softwarelizenzvertrag kann bei Verstoß gegen Lizenzvereinbarung außerordentlich gekündigt werden; Außerordentliche Kündigung eines Softwarelizenzvertrags bei Verstoß gegen Lizenzvereinbarung; Einstufung eines Softwarelizenzvertrages als Dauerschuldverhältnis; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174 S. 1, 2; BGB § 314 Abs. 3
    Softwarelizenzvertrag kann bei Verstoß gegen Lizenzvereinbarung außerordentlich gekündigt werden; Außerordentliche Kündigung eines Softwarelizenzvertrags bei Verstoß gegen Lizenzvereinbarung; Einstufung eines Softwarelizenzvertrages als Dauerschuldverhältnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Softwarelizenzvertrages bei nicht vertraglich vereinbarter Nutzung möglich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Außerordentlichen Kündigung eines Lizenzvertrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Erfüllt der Schuldner diese Anforderungen, kann ein weiterer Besichtigungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden (OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2004, 3 U 91/04, BeckRS 209, 09886).
  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Die Beklagte hat die Kündigung zwei Monate nach Durchführung des Lizenzaudits, in dem sie von den behaupteten Rechtsverstößen Kenntnis erlangt hat, erklärt, was bei komplexeren Vertragstypen aufgrund der vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung anzustellenden Überlegungen im Regelfall noch angemessen ist (vgl. BGH NJW 1994, 722, 723 für den Handelsvertretervertrag).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Wer aus Umständen außerhalb der Urkunde ein für sich günstiges Verständnis ableiten will, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 1999, 1702).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, mangels Kenntnis von Einzeltatsachen nur eine vermutete Behauptung in den Prozess einführen zu können, die allein ein Sachverständiger ermitteln und bestätigen kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1419).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Eine solche stillschweigende Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn die Parteien die Maßgeblichkeit der mündlichen Vereinbarung übereinstimmend gewollt haben und zwar auch dann, wenn die Parteien an den Formzwang nicht gedacht haben (BGH NJW 2006, 138).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; Dreier/Schulze, UrhG, § 97 Rn. 58 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Auszug aus LG Köln, 14.09.2011 - 28 O 482/05
    Dafür genügt es, dass der Vertreter eine Stellung bekleidet, mit der üblicherweise eine Vollmacht verbunden ist, die auch das konkrete Rechtsgeschäft umfasst (BGH NJW 2009, 293, 294).
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