Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 30.11.2011

Rechtsprechung
   LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9174
LG Köln, 21.01.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,9174)
LG Köln, Entscheidung vom 21.01.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,9174)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,9174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines urheberrechtlichen Schutzes eines Computerspiels bei öffentlicher Zugänglichmachung des Computerprogramms im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19a, 69a, 69 c Nr. 4; § 97 Abs. 1 UrhG
    Filesharing - Tod des Täters schließt nicht die Haftung des Anschlussinhabers aus

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Voller Schadensersatz für den Störer bei totem Täter (Update)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Inhaberin eines Internet-Zugangs haftet für toten Ehemann

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schlichtes Bestreiten der Auswertung von Filesharing-Software Logistep nicht ausreichend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Witwe haftet für Filesharing des toten Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers wegen illegalem Filesharing erlischt nicht durch Tod des Täters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwe haftet für Filesharing des toten Ehegatten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Witwe haftet für Filesharing des toten Ehegatten

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtige Reaktion nach einer Abmahnung aus Urheberrecht wegen Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Richtige Reaktion nach einer urheberrechtlicher Abmahnung wegen Nutzung von Tauschbörsen im Internet (Filesharing)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1246
LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,1246)
LG Köln, Entscheidung vom 30.11.2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,1246)
LG Köln, Entscheidung vom 30. November 2011 - 28 O 482/10 (https://dejure.org/2011,1246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im Internet Dritten zum kostenlosen Download öffentlich zugänglich machen; Berechtigung einer Privatperson zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützter Computerspielsoftware ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 19a; UrhG § 69c Nr. 4
    Privatperson darf urheberrechtlich geschützte Computerspielsoftware nicht im Internet Dritten zum kostenlosen Download öffentlich zugänglich machen; Berechtigung einer Privatperson zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützter Computerspielsoftware ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: LG Köln bleibt bei harter Linie

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei P2P-Downloads von Computerspielen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast in Filesharingangelegenheiten, notwendiger Sachvortrag

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Landgericht Köln umgeht das OLG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 350
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Das Bereithalten eines vor nicht allzu langer Zeit erschienenen Spielfilms zum Herunterladen über einen Zeitraum von über zwei Stunden stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 1232; LG Berlin, MMR 2011, 401; LG Köln, ZUM 2011, 350, 352; LG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2014  308 O 227/13, juris und Beschluss vom 28. April 2014  308 O 83/14, juris; LG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 431, 436; LG Köln, ZUM-RD 2010, 479, 481 und ZUM 2012, 350, 352; AG Hamburg, ZUM-RD 2011, 565, 567; AG München, Urteil vom 7. März 2014 - 158 C 15658/13, juris).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.11.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 482/10 - abgeändert:.
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Das Bereithalten eines erst vor kurzer Zeit erschienenen Computerspiels zum Herunterladen stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 1232, 1234; LG Berlin, MMR 2011, 401; LG Köln, ZUM 2011, 350, 352; Urteil vom 12. Februar 2014 - 308 O 227/13, juris und Beschluss vom 28. April 2014 - 308 O 83/14, juris; LG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 431, 436; LG Köln, ZUM-RD 2010, 479, 481 und ZUM 2012, 350, 352; AG Hamburg, ZUM-RD 2011, 565, 567; AG München, Urteil vom 7. März 2014 - 158 C 15658/13, juris).
  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13

    Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei

    Hierfür sind insbesondere die Beliebtheit des genutzten Filesharing-Systems, die Beliebtheit des Spiels, der Zeitraum des Downloadangebots, die Zahl der Zugriffe auf das Spiel im Angebotszeitraum und die Aktualität des Spiels im Angebotszeitraum relevant (vgl. OLG Köln, MMR 2012, 387, 391 = BeckRS 2012, 09546; LG Köln, ZUM 2012, 350).

    Bei der Bemessung des angemessenen Lizenzschadens ist weiter zu berücksichtigen, dass bereits für das kurzzeitige öffentliche Zugänglichmachen nur eines Musiktitels eine Lizenz in Höhe von ? 200, 00 für angemessen angesehen wird (vgl. Hans. OLG, Urt. vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10 = BeckRS 2013, 20105; OLG Köln MMR 2012, 387, 391) und für das nur sechstätige Anbieten eines Computerspiels innerhalb der aktuellen Verwertungsphase des Spiels ein Schadensersatzanspruch von ? 510, 00 (vgl. LG Köln, ZUM 2012, 350, 351).

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Legt man hierfür einen Gegenstandswert von EUR 10.000,-- zu Grunde, so ergeben sich hierfür je Abmahnung Gebühren in Höhe von jeweils EUR 651, 80 (vgl. LG Köln, ZUM 2012, 350 [352]; daß das OLG Köln jene Entscheidung durch Urteil vom 16. Mai 2012 [GRUR-RR 2012, 329 ff.] aufgehoben hat, beruht auf einer Verneinung des Anspruchs der dortigen Klägerin dem Grunde nach und nicht auf eine abweichenden Beurteilung der Abmahnkosten), welche der Inhaber der Rechte an seinen anwaltlichen Vertreter zu zahlen hat.
  • LG Hamburg, 28.04.2014 - 308 O 83/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen Zugänglichmachung eines

    Hierfür sind insbesondere die Beliebtheit des genutzten Filesharing-Systems, die Beliebtheit des Spiels, der Zeitraum des Downloadangebots, die Zahl der Zugriffe auf das Spiel im Angebotszeitraum und die Aktualität des Spiels im Angebotszeitraum relevant (vgl. OLG Köln, MMR 2012, 387, 391 = BeckRS 2012, 09546 LG Köln, ZUM 2012, 350).

    Dies gilt auch unter der Berücksichtigung, dass bereits für das kurzzeitige öffentliche Zugänglichmachen nur eines Musiktitels eine Lizenz in Höhe von EUR 200, 00 für angemessen angesehen wird (vgl. Hans. OLG, Urt. vom 07.11.2013, Az. 5 U 222/10 = BeckRS 2013, 20105 OLG Köln MMR 2012, 387, 391) und für das nur sechstätige Anbieten eines Computerspiels innerhalb der aktuellen Verwertungsphase des Spiels ein Schadensersatzanspruch von EUR 510, 00 (vgl. LG Köln, ZUM 2012, 350, 351).

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