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   LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18   

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LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18 (https://dejure.org/2019,30402)
LG Köln, Entscheidung vom 28.08.2019 - 28 O 505/18 (https://dejure.org/2019,30402)
LG Köln, Entscheidung vom 28. August 2019 - 28 O 505/18 (https://dejure.org/2019,30402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Denn die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren in identifizierender Art und Weise beeinträchtigt zwangsläufig das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und des guten Rufs des jeweils Betroffenen, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager, m.w.N.).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager).

    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 14 - Gazprom-Manager).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Besteht allerdings - wie im Ermittlungsverfahren - erst der Verdacht einer Straftat, so sind die Medien bei besonderer Schwere des Vorwurfs angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die persönliche Ehre in besonderem Maße zu sorgfältigem Vorgehen verpflichtet (vgl. BGH, GRUR 1997, 396 - Polizeichef; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 14 - Gazprom-Manager).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Denn die Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren in identifizierender Art und Weise beeinträchtigt zwangsläufig das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und des guten Rufs des jeweils Betroffenen, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar; GRUR 2013, 94 - Gazprom-Manager, m.w.N.).

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 m.w.N.; NJW 2008, 2262 m.w.N.; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, m.w.N; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre; GRUR 2015, 96 - Chefjustiziar).

  • OLG Hamburg, 11.05.1995 - 3 U 264/94
    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Der Beklagten ist schließlich zwar dahingehend beizupflichten, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme kein Selbstzweck ist, so dass eine Konfrontation beispielsweise entbehrlich sein kann, wenn von vorneherein ersichtlich ist, dass dadurch keinerlei weitere Aufklärung zu erwarten ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 11.05.1995 - 3 U 264/94; OLG Köln, Urt. v. 15.11.2011 - 15 U 61/11).
  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Der Beklagten ist schließlich zwar dahingehend beizupflichten, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme kein Selbstzweck ist, so dass eine Konfrontation beispielsweise entbehrlich sein kann, wenn von vorneherein ersichtlich ist, dass dadurch keinerlei weitere Aufklärung zu erwarten ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 11.05.1995 - 3 U 264/94; OLG Köln, Urt. v. 15.11.2011 - 15 U 61/11).
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Ein Unterlassungstenor muss gemäß den §§ 890, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO den Gegenstand des Verbots deutlich bezeichnen, um eine geeignete Grundlage für das Vollstreckungsverfahren bilden zu können (vgl. BGH NJW 2014, 775; 1992, 1691; 1991, 1114; 1991, 296).
  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Medien, Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen (vgl. BGH, GRUR 2013, 94 Rn. 12 - Gazprom-Manager; GRUR 2013, 200 Rn. 11 - Apollonia-Prozess; BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 39).
  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

    Auszug aus LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
    Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1036; GRUR 2013, 94 Rn. 13 - Gazprom-Manager; BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 11; BGH, NJW 2009, 3357; EGMR, GRUR 2012, 741 - Axel Springer/Deutschland).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

  • OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12

    Persönlichkeitsverletzung bei Presseveröffentlichung: Nennung der prominenten

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2019 - 28 O 505/18 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Unterlassungstenor nach dem Passus "Hochrangiger Ex-A-Manager in Untersuchungshaft." ergänzt wird um den Zusatz "gemäß der nachstehend eingeblendeten Anlage K 1:" und eine Einblendung wie folgt:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2019 - 28 O 505/18 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 504/22

    Identifizierende Berichterstattung im Zusammenhang mit strafrechtlichen

    Der Unterlassungsanspruch der Klägerin ist nicht nur auf eine identifizierende Berichterstattung unter Angabe des Namens der Klägerin beschränkt, auch wenn eine solche Konkretisierung in dem der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorangegangenen Instanzenzug vorgenommen worden war (OLG Köln a.a.o. bzw. LG Köln, Urteil vom 28.08.2019 - 28 O 505/18).
  • LG Schweinfurt, 16.12.2022 - 11 O 468/22

    Identifizierende Berichterstattung im Zusammenhang mit strafrechtlichen

    Der Unterlassungsanspruch der Klägerin ist nicht nur auf eine identifizierende Berichterstattung unter Angabe des Namens der Klägerin beschränkt, auch wenn eine solche Konkretisierung in dem der o.g. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorangegangenen Instanzenzug vorgenommen worden war (OLG Köln a.a.o. bzw. LG Köln, Urteil vom 28.08.2019 - 28 O 505/18).
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