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   LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08   

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LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08 (https://dejure.org/2009,28602)
LG Köln, Entscheidung vom 14.01.2009 - 28 O 511/08 (https://dejure.org/2009,28602)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 28 O 511/08 (https://dejure.org/2009,28602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falschzitate können Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes begründen; Anspruch auf Unterlassung von Falschzitaten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BGH NJW 1982, 635; BGH NJW 1995, 861; BGH NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext) liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Form der Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Wort auch dann vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zulässt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittslesers vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt (siehe dazu auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 92).

    Das gilt sogar, wenn die Interpretation noch vertretbar, wenn aber ein Verständnis möglich ist, das dem Zitierten gerechter wird (BVerfG NJW 1980, 2072; BGH NJW 1982, 635 - Böll II).

    An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (BGH NJW 1998, 3047; vgl. BVerfG NJW 1980, 2072; BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1994, 1779 m.w.N.).

    Das Risiko, die Äußerungen der Klägerin missverstanden zu haben, muss nach den Grundsätzen des BVerfG (NJW 1980, 2072) im Streitfall voll die Beklagte tragen, weil es für sie erkennbar war und sie ihm gerade deshalb durch einen Interpretationsvorbehalt hätte vorbeugen können und müssen.

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BGH NJW 1982, 635; BGH NJW 1995, 861; BGH NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext) liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Form der Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Wort auch dann vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zulässt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittslesers vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt (siehe dazu auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 92).

    Das gilt sogar, wenn die Interpretation noch vertretbar, wenn aber ein Verständnis möglich ist, das dem Zitierten gerechter wird (BVerfG NJW 1980, 2072; BGH NJW 1982, 635 - Böll II).

    Je stärker ein Missverständnis den Zitierten belasten kann, umso mehr bedarf es des Interpretationsvorbehaltes (BGH NJW 1982, 635, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext).

    Um so deutlicher muss der Zitierende klarstellen, dass es hier nur um seine Deutung der Äußerung geht; die Anforderungen an diese Klarstellung sind um so größer, je stärker den Zitierten ein Missverstehen belasten kann (vgl. BGH NJW 1982, 635, 636).

  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen auch davor, dass ihm Äußerungen zugeschrieben werden, die er nicht getan hat und die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

    Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BGH NJW 1982, 635; BGH NJW 1995, 861; BGH NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext) liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Form der Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Wort auch dann vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zulässt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittslesers vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt (siehe dazu auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 92).

    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz bliebe und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 868) Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung und des Fehlens anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten muss dabei ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich bestehen (vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I; OLG Köln NJW-RR 2000, 470).

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BGH NJW 1982, 635; BGH NJW 1995, 861; BGH NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext) liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Form der Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Wort auch dann vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zulässt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittslesers vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt (siehe dazu auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 92).

    Je stärker ein Missverständnis den Zitierten belasten kann, umso mehr bedarf es des Interpretationsvorbehaltes (BGH NJW 1982, 635, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext).

  • OLG Hamburg, 11.06.1992 - 3 U 14/92
    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Insoweit liegt eine gemeinsam begangene Handlung vor, für welche die Verpflichteten als Gesamtschuldner haften (vgl. OLG Hamburg GRUR 1994, 80; KG NJW-RR 1999, 1703; Wenzel, aaO, Kap. 14 Rn. 141).
  • KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Insoweit liegt eine gemeinsam begangene Handlung vor, für welche die Verpflichteten als Gesamtschuldner haften (vgl. OLG Hamburg GRUR 1994, 80; KG NJW-RR 1999, 1703; Wenzel, aaO, Kap. 14 Rn. 141).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (BGH NJW 1998, 3047; vgl. BVerfG NJW 1980, 2072; BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1994, 1779 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.05.1999 - 15 U 4/99

    Persönlichkeitsrecht ; Geldentschädigung ; Willy Brandt ; Sonderzug; Intime

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz bliebe und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 868) Aufgrund der Schwere der Beeinträchtigung und des Fehlens anderweitiger Ausgleichsmöglichkeiten muss dabei ein unabwendbares Bedürfnis für einen finanziellen Ausgleich bestehen (vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 - Caroline von Monaco I; OLG Köln NJW-RR 2000, 470).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
  • OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09

    Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag

    Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 14.01.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 511/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    die Beklagte zu verurteilen, an sie - die Klägerin - 50.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2008 in Gesamtschuldnerschaft mit der Beklagten des Rechtstreits 28 O 511/08 zu zahlen.

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