Rechtsprechung
LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von WhatsApp- und Facebook-Nachrichten
- Telemedicus
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von WhatsApp- und Facebook-Nachrichten
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung privater Facebook- und Whats-App-Nachrichten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Verbreitung von zuerst auf einer sozialen Plattform getätigten unwahren Äußerungen
- kanzlei.biz
Veröffentlichung privater Whats-App- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- online-und-recht.de
Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung privater Facebook- und WhatsApp-Nachrichten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von WhatsApp-Chatprotokollen ohne Zustimmung des Chatpartners ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung - Beziehungsprobleme eines Fußball-Nationalspielers
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Facebook- und Whats-App Nachrichten
- Jurion (Kurzinformation)
Untersagung der Verbreitung von zuerst auf WhatsApp und Facebook getätigten unwahren Äußerungen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch eines Fußball-Profis: Keine Verbreitung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Auch Promis haben eine Privatsphäre
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Untersagung der Verbreitung von in sozialem Netzwerk getätigten Äußerungen über Beziehung eines Profisportlers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Bei der Gewichtung des Informationsinteresses im Verhältnis zu dem kollidierenden Persönlichkeitsschutz kommt dem Gegenstand der Berichterstattung maßgebliche Bedeutung zu, etwa der Frage, ob private Angelegenheiten ausgebreitet werden, die lediglich die Neugier befriedigen (BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 65 - Caroline von Hannover).Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, § 23 Abs. 2 KUG (vgl. zu diesem abgestuften Schutzkonzept u. a. BGH, NJW 2007, 1977; BVerfG NJW 2008, 1793 ff).
- EGMR, 07.02.2012 - 39954/08
Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Eine insofern reduzierte Privatheitserwartung kann daher im Einzelfall etwa daraus folgen, dass der Betreffende in Interviews "Einzelheiten über sein Privatleben" offenbart hat (EGMR NJW 2012, S. 1058). - OLG Köln, 06.08.2013 - 15 U 209/12
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben prominenter …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Betroffene auch in öffentlich zugänglichen Räumen stattfindenden Vorgängen gegenüber visuellen Darstellungen auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen kann, wenn der Betroffene nach den Umständen typischer Weise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden (OLG Köln, AfP 2013, S. 512).
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 452/04
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten kann, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; denn niemand kann sich auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat (…BGH, a.a.O. m.w.N.) Dies bedeutet, dass eine Person - ohne konkret in die Verbreitung einer Information eingewilligt zu haben - aufgrund einer Selbstöffnung eine Berichterstattung grundsätzlich hinnehmen muss, welche thematisch denselben Ausschnitt der Privatsphäre betrifft, den er in der Vergangenheit selbst geöffnet hat und eine ähnliche Intensität hat (BVerfG NJW 2006, 2838). - BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Bei der Bestimmung der Reichweite des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK dem privaten Leben des Einzelnen gewährten Schutzes ist der situationsbezogene Umfang der berechtigten Privatheitserwartung des Einzelnen zu berücksichtigen (BGH NJW 2008, 3138). - BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Die Sozialsphäre kennzeichnet dabei einen Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, NJW 2012, S. 771). - EGMR, 04.06.2009 - 21277/05
STANDARD VERLAGS GMBH v. AUSTRIA (No. 2)
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Dabei gilt, dass auch diese eine berechtigte Erwartung auf Achtung und Schutz ihres Privatlebens haben (EGMR NJW 2010, S. 751). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, § 23 Abs. 2 KUG (vgl. zu diesem abgestuften Schutzkonzept u. a. BGH, NJW 2007, 1977; BVerfG NJW 2008, 1793 ff). - BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 547/14
Dieser gehört als persönliche Rückzugsmöglichkeit in den Kernbereich der Privatsphäre (BGH GRUR 2007, S. 523).