Rechtsprechung
LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des Angebots von Musikstücken in einer Tauschbörse zum Download durch die minderjährigen Kinder des Anschlussinhabers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97; BGB § 832
Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des Angebots von Musikstücken in einer Tauschbörse zum Download durch die minderjährigen Kinder des Anschlussinhabers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raschlegal.de (Kurzinformation)
200,00 Schadensersatz pro Musiktitel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
Wählamt
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt;… Dreier/Schulze, UrhG, § 97 Rn. 58 m.w.N.). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Dieses Risiko löst Prüf- und Handlungspflichten desjenigen aus, der den Internetzugang ermöglicht, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 633 ff.). - LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06
Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein …
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Des Weiteren wäre auch die Einrichtung einer wirksamen "firewall" möglich und zumutbar gewesen, durch die die Nutzung einer Filesharing-Software verhindert werden kann (vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661).
- OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haftet in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (vgl. Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09, m.w.N.). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass Schutzrechtsverletzungen als unerlaubte Handlungen Ansprüche gegen den Täter, Mittäter (§ 830 I 1 BGB) oder Teilnehmer (§ 830 II BGB) der unerlaubten Handlung sowie daneben gegen denjenigen begründen können, dem das Verhalten des Handelnden zuzurechnen ist (vgl. BGH in NJW-RR 2002, 832, Meißner Dekor). - OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07
Anita
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282). - BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus LG Köln, 22.12.2010 - 28 O 585/10
Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
- LG Leipzig, 24.08.2016 - 5 S 450/15
Urheberrechtsverletzung - sekundäre Darlegungslast Internet-Anschlussinhaber
Für das Angebot von Musikaufnahmen über filesharing im Netzwerke im Internet werden in der Rechtsprechung Beträge zwischen 200 EUR und 300 EUR pro Musiktitel zugrundegelegt (vgl. Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 10-13; Landgericht Düsseldorf, 12 O 521/09; Landgericht Köln, 28 O 585/10). - LG Düsseldorf, 06.07.2011 - 12 O 256/10
Schadensersatzanspruch ist begründet wegen des unberechtigten Zugänglichmachens …
Damit ist er seiner nach § 832 BGB bestehenden Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen (vgl. insoweit auch LG Köln, Urt. v. 22.12.2010, Az: 28 O 585/10). - LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10
Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an Musikaufnahmen im Internet haben einen …
Damit ist sie ihrer nach § 832 BGB bestehenden Aufsichtspflicht nicht nachgekommen (vgl. insoweit auch LG Köln, Urt. v. 22.12.2010, Az: 28 O 585/10).