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   LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04   

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https://dejure.org/2005,15181
LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04 (https://dejure.org/2005,15181)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.2005 - 28 O 604/04 (https://dejure.org/2005,15181)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 2005 - 28 O 604/04 (https://dejure.org/2005,15181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Anforderungen an die Substantiierung der persönlichkeitsrechtlich relevanten individuellen Betroffenheit i.S.e. Erkennbarkeit einzelner Personen bei nicht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 123
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Die Meinungsfreiheit tritt nur dann hinter den grundrechtlich geschützten Achtungsanspruch des Einzelnen zurück, wenn die Äußerung eine reine Schmähkritik darstellt (BVerfGE 61, 1, 12; BVerfG, NJW 1993, 1462).

    Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462; 2000, 3421, 3422; Prinz/Peters , Medienrecht, 1999, Rn. 91; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.97 ff.).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Denn für die Beantwortung der Frage, ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliegt, ist allein auf den Gesamtzusammenhang und den Kontext abzustellen, in dem die Äußerung gefallen ist (BGH, NJW 1996, 1131, 1133; Prinz/Peters , Medienrecht, 1999, Rn 7).

    Wird eine Äußerung - wie vorliegend - in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme geprägt, ist sie aber als Meinungsäußerung in vollem Umfang durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr. BGH, NJW 1996, 1131; 2002, 1192; vgl. auch Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 4.50, 52 f.).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt (BVerfG, NJW 1983, 1415; NJW 2003, 277; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 4.48 ff.).

    Die Meinungsfreiheit tritt nur dann hinter den grundrechtlich geschützten Achtungsanspruch des Einzelnen zurück, wenn die Äußerung eine reine Schmähkritik darstellt (BVerfGE 61, 1, 12; BVerfG, NJW 1993, 1462).

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Eine isolierte Betrachtung und atomisierende Aufspaltung einzelner Teile der Äußerung ist dann unzulässig, wenn es - wie im vorliegenden Fall - um pauschale Behauptungen und Urteile geht, zumal bei fehlender klarer Trennbarkeit im Zweifel ohnehin insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen ist (BVerfG, NJW 1992, 1439, 1440; BGH, NJW 1994, 124, 126).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Eine isolierte Betrachtung und atomisierende Aufspaltung einzelner Teile der Äußerung ist dann unzulässig, wenn es - wie im vorliegenden Fall - um pauschale Behauptungen und Urteile geht, zumal bei fehlender klarer Trennbarkeit im Zweifel ohnehin insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen ist (BVerfG, NJW 1992, 1439, 1440; BGH, NJW 1994, 124, 126).
  • BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85

    Abwehr rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Solange aber - wie hier - noch ein gewisser sachlicher Bezug besteht, handelt es sich gerade noch nicht um Schmähkritik (BGH, NJW 1987, 1398; Prinz/Peters , Medienrecht 1999, Rn 93).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Werturteile sind von Artikel 5 Abs. 1 GG durchweg geschützt, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational begründet ist (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 33, 1, 14 f.; BVerfG, NJW 1992, 2815, 2816; Prinz/Peters , Medienrecht 1999, Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Wird eine Äußerung - wie vorliegend - in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme geprägt, ist sie aber als Meinungsäußerung in vollem Umfang durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (st. Rspr. BGH, NJW 1996, 1131; 2002, 1192; vgl. auch Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 4.50, 52 f.).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Ein Überwiegen des Meinungscharakters ist anzunehmen, wenn - wie hier - der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt (BVerfG, NJW-RR 2001, 411; Prinz/Peters , Medienrecht, 1999, Rn. 11; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 4.50).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04
    Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462; 2000, 3421, 3422; Prinz/Peters , Medienrecht, 1999, Rn. 91; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.97 ff.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

  • LG Berlin, 11.02.1992 - 27 O 68/92
  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13

    Bewertung der Tätigkeiten von Ärzten in einem Portal auf einer Internetseite

    (LG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 28 O 604/04 -, juris).
  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 124/14

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen in einer Talkshow wegen Verletzung des

    Schmähkritik liegt nur vor, wenn die Auseinandersetzung sich von der Sache völlig löst und allein auf die Diffamierung und Herabsetzung der Person angelegt ist (BVerfG, NJW 1993, 1462; 2000, 3421, 3422; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 91; Burkhardt , in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.97 ff.; LG Köln, Urteil vom 16. März 2005 - 28 O 604/04 -, juris).
  • AG Menden, 14.01.2008 - 4 C 44/07
    Unter den genannten Grundsätzen des Bundesgerichtshofes (vergleiche BGH-Urteil vom 23.01.2007 VIZR 67/06; NJW-RR 2006, 123; NJW 2006, 2472 [BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05] ; NJW-RR 2007, 56) wird eine Überschreitung des " erforderlichen Herstellungsaufwandes " im Sinne des § 249 Abs. 11 BGB nur bei ganz außergewöhnlichen Umständen festzustellen sein.
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