Rechtsprechung
LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11, 28 O 628/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Prominenter” darf Paparazzo im Rahmen eines "Ereignisses der Zeitgeschichte” fotografieren, aber die Fotos nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen
- openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Artt. 5 Abs. 1, 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KunstUrhG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines zeitgeschichtlichen Ereignisses i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG bzgl. gemachter Fotoaufnahmen nach Beendigung eines gegen einen bekannten Moderator gerichteten Gerichtsprozesses
- kanzlei.biz
Vorsicht beim Twittern von Bildern
- damm-mann.de
Fotojournalisten abgelichtet und auf twitter eingestellt - Veröffentlichung unzulässig!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines zeitgeschichtlichen Ereignisses i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG bzgl. gemachter Fotoaufnahmen nach Beendigung eines gegen einen bekannten Moderator gerichteten Gerichtsprozesses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung des Bilds eines Fotografen auf Twitter unzulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Bildern auf Twitter
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Bildern eines Fotojournalisten bei Twitter unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Twitter-Veröffentlichung von Bildern eines Journalisten rechtswidrig
- damm-mann.de (Kurzinformation)
Fotojournalisten abgelichtet und auf twitter eingestellt - Veröffentlichung unzulässig!
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines Bildes auf Twitter ohne Einwilligung kann unzulässig sein
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Journalisten-Bildern bei Twitter
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Jörg Kachelmann
Papierfundstellen
- afp 2012, 188
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Köln, 09.11.2011 - 28 O 225/11
Heimlich aufgenommene Pressefotos eines bekannten Moderators während eines …
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Die Öffentlichkeit hat daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt (LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11).Insoweit liegt der Fall entscheidend anders als der jedenfalls in Teilen vergleichbare Sachverhalt, der der Entscheidung LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11 zugrunde lag.
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Bereits die Frage, ob eine Abbildung eine Frage von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse betrifft, erfordert eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK (BGH, NJW 2010, 3025 (3026)). - BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den …
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Die Aussage der Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Bildnis gestellt ist, unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung zu ermitteln (BGH, NJW 2011, 746 (747)). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Der Begriff der Zeitgeschichte ist vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BVerfG, NJW 2000, 1021). - OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 78/83
Auszug aus LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Die grob abfälligen, beißend-ironisierenden Kommentare des Beklagten zu den Lichtbildern zu 1) und 2) (" lichtscheues Gesindel"; " Pack "), die sich an der Grenze zur Formalbeleidigung bewegen, führen ungeachtet der grundsätzlichen Tendenz, den Bereich der Schmähkritik wegen des die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts eng zu fassen (…Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 2003, § 5 Rn. 98 m. w. Nw.) in der Abwägung (vgl. OLG Köln, AfP 1983, 472) zu der Bewertung, dass die für sich genommen neutralen Fotografien persönlichkeitsrechtsverletzende Qualität aufweisen.