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   LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07   

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LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07 (https://dejure.org/2011,7188)
LG Köln, Entscheidung vom 02.02.2011 - 28 O 703/07 (https://dejure.org/2011,7188)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 28 O 703/07 (https://dejure.org/2011,7188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen die Erwähnung eines Unternehmens als "Adressbuchbetrüger", als "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks", "Adressengräber" auf Internetseiten; Unterlassungsanspruch gegen Auflistung von angeblich betrügerisch tätigen Firmen oder Personen ...

  • buskeismus.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch gegen die Erwähnung eines Unternehmens als "Adressbuchbetrüger", als "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks", "Adressengräber" auf Internetseiten; Unterlassungsanspruch gegen Auflistung von angeblich betrügerisch tätigen Firmen oder Personen ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kritische Auseinandersetzung mit Geschäftspraktiken ist möglich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Adressgräber" zulässige Meinungsäußerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Subjektive und rechtmäßige Aussage "Adressbuchbetrüger"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung eines dubiosen Branchenbuchanbieters als "Adressbuchbetrüger", "Adressengräber" und "Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks" zulässig - Rechtwidrige Persönlichkeitsverletzung liegt nicht vor

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Entscheidend ist hierbei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der betroffenen Kläger und ihrer Unternehmen, sondern das Verständnis, das ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum dem Begriff ausgehend von seinem Wortlaut, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann, unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und des sprachlichen Kontextes sowie der erkennbaren Begleitumstände, die den Sinn des Begriffs mitbestimmen, zumisst (BGH NJW 2008, 2110, 2112 - Gen-Milch).

    Zwar mag dann anderes gelten, etwa wenn naheliegt, dass der Durchschnittsrezipient das herausgestellte Schlagwort isP4ert wahrnimmt und es zu einer neuen eigenständigen Information verarbeitet (BGH NJW 2008, 2110, 2113 - Gen-Milch).

    Bei der Ermittlung des objektiven Sinngehalts der Äußerungen sind die Internetbeiträge in ihrer Gesamtheit - so wie sie aus den Anlagen ASt 4, 5 und 8 zur Klageschrift (Bl. 20 bis 40 d.A.) hervorgehen in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten, weil eine Wahrnehmung nur der Schlagworte und Überschriften anders als beim "Kioskleser" bei dem hier in Betracht kommenden Durchschnittsrezipienten, der die Internetbeiträge erst eigens aufrufen muss, ausscheidet (vgl. insoweit BGH NJW 2008, 2110, 2113 - Gen-Milch).

  • LG Köln, 16.01.2008 - 28 O 498/07

    Teilnahme einer juristischen Person am durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Dem vorliegenden Rechtsstreit ging ein einstweiliges Verfügungsverfahren voraus (LG Köln 28 O 498/07).

    Die Kläger behaupten, der Beklagte sei Betreiber der Internetseiten www.F3.ru und www.F3.vu und berufen sich insoweit auf die Feststellungen der Kammer in dem einstweiligen Verfügungsverfahren LG Köln 28 O 498/07 (Urteil vom 16.01.2008), bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 31.07.2008 (Az.: 15 U 37/08).

  • OLG Köln, 31.07.2008 - 15 U 37/08
    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Die Berufung hiergegen wurde durch das OLG Köln durch Urteil vom 31.07.2008 (OLG Köln 15 U 37/08) zurückgewiesen.

    Die Kläger behaupten, der Beklagte sei Betreiber der Internetseiten www.F3.ru und www.F3.vu und berufen sich insoweit auf die Feststellungen der Kammer in dem einstweiligen Verfügungsverfahren LG Köln 28 O 498/07 (Urteil vom 16.01.2008), bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 31.07.2008 (Az.: 15 U 37/08).

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 363/96

    Sittenwidrigkeit einer Abtretung; Rechtsfolgen des Abzeichnens eines

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Ein prozessuales Verwertungsverbot würde aus einem derartigen Umstand jedenfalls nicht folgen (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1998 - II ZR 363/96 - BeckRS 1998, 31360276).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Der Gewerbetreibende muss sich vielmehr einer von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kritik seiner Leistung stellen und kann nicht aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eine absolute Schutzstellung gegen jede Kritik ableiten (vgl. dazu u. a. BVerfG in NJW 1958, 257, 259 - Lüth; BGHZ 36, 77- Waffenhändler; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; BGH GRUR 1969, 304 - Kredithaie).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Der Gewerbetreibende muss sich vielmehr einer von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kritik seiner Leistung stellen und kann nicht aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eine absolute Schutzstellung gegen jede Kritik ableiten (vgl. dazu u. a. BVerfG in NJW 1958, 257, 259 - Lüth; BGHZ 36, 77- Waffenhändler; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; BGH GRUR 1969, 304 - Kredithaie).
  • BGH, 14.01.1969 - VI ZR 196/67

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Der Gewerbetreibende muss sich vielmehr einer von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kritik seiner Leistung stellen und kann nicht aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eine absolute Schutzstellung gegen jede Kritik ableiten (vgl. dazu u. a. BVerfG in NJW 1958, 257, 259 - Lüth; BGHZ 36, 77- Waffenhändler; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; BGH GRUR 1969, 304 - Kredithaie).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Der Gewerbetreibende muss sich vielmehr einer von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kritik seiner Leistung stellen und kann nicht aus dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eine absolute Schutzstellung gegen jede Kritik ableiten (vgl. dazu u. a. BVerfG in NJW 1958, 257, 259 - Lüth; BGHZ 36, 77- Waffenhändler; BGHZ 45, 296, 307 - Höllenfeuer; BGH GRUR 1969, 304 - Kredithaie).
  • LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 580/07
    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Soweit die Kläger in der Klageschrift die Äußerung, die Klägerin zu 4) stünde in Verbindung zur Tourismus-Abzocke angreifen, ist dies ebenfalls nicht von den hier streitgegenständlichen Äußerungen erfasst; diese Bezeichnung ist selbständig Gegenstand der Parallelsache 28 O 580/07.
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2011 - 28 O 703/07
    Dabei kann auch die Äußerung von Tatsachen, die der Meinungsbildung dienen, in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallen (vgl. BVerfGE 90, 1, 15).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

  • OLG Köln, 24.01.1992 - 6 U 202/91

    Filmsatire über Hitlertagebücher

  • OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01

    UWG -Recht; "Gefälligkeitsjournalismus"

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

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