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   LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09   

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LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09 (https://dejure.org/2010,910)
LG Köln, Entscheidung vom 07.07.2010 - 28 O 721/09 (https://dejure.org/2010,910)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 28 O 721/09 (https://dejure.org/2010,910)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Telemedicus

    Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung

  • webshoprecht.de

    Urheberrecht an anwaltlichen Schriftsätzen

  • JurPC

    Urheberrechtsfreiheit eines Anwaltsschriftsatzes bei Bezugnahme durch eine gerichtliche Entscheidung

  • aufrecht.de

    Kein Unterlassungsanspruch bei der Veröffentlichung eines mit einer einstweiligen Verfügung verbundenen Anwaltschriftsatzes

  • R&W Online

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung von Anwaltsschriftsatz als Teil einer einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes auf einer Internetseite; Urheberrechtliche Bedeutung eines Schriftsatzes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 2, 5, 19a, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Ist durch die konkrete Gestaltung einer einstweiligen Verfügung ein Antragsschriftsatz Teil dieser Entscheidung geworden, besteht weder ein Schutz aus UrhG n

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UrhG § 2 Abs. 2; UrhG § 5
    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes auf einer Internetseite; Urheberrechtliche Bedeutung eines Schriftsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes auf Internetseiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 Abs. 1 UrhG
    Ein Anwaltsschriftsatz kann als Teil einer einstweiligen Verfügung zum urheberrechtsfreien Gemeingut werden

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Zur Gemeinfreiheit von Anwaltsschriftsätzen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gemeinfreie Anwaltsschriftsätze

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwaltsschriftsätze sind frei (manchmal)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes urheberrechtlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Anwaltsschriftsatz

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG; § 5 UrhG
    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Internet

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Anwaltsschriftsätzen urheberrechtlich zulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Schriftsatz des Antragstellers kann in einstweilige Verfügung einbezogen werden - keine Verletzung des Urheber- und Persönlichkeitsrechts des Anwalts

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 4
  • K&R 2010, 683
  • ZUM 2010, 987
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 129/81

    VOB/C

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Es müssen Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, das in Bezug genommene Werk der Behörde, die darauf verweist, in einer zur Urheberrechtsfreistellung führenden Weise zuzurechnen (BGH GRUR 1984, 117, 118 f. - VOB/C).

    Vielmehr müssen Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, das in Bezug genommene Werk der Behörde, die darauf verweist, in einer zur Urheberrechtsfreistellung führenden Weise zuzurechnen (BGH GRUR 1984, 117, 118 f. - VOB/C).

    Damit wird die Revision nicht hinreichend dem Umstand gerecht, dass es für die urheberrechtliche Beurteilung unerheblich ist, ob die Verweisung auf technische Normen in Verwaltungsvorschriften verfassungs- und verwaltungsrechtlich zulässig ist (vgl. BGH, NJW 1984, 1621 - VOB/C).

    Eine solche Zurechnung kommt - anders als die Revision meint - nicht nur bei der Inkorporation des Textes privater Normenwerke in Betracht, sondern auch in Fällen einer Bezugnahme, sofern dafür konkrete Umstände vorliegen (vgl. BGH, NJW 1984, 1621 - VOB/C).".

  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 213/83

    Anwaltschriftsatz

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Ungeachtet der weiteren Rechtsfrage, ob die Antragsschrift die Anforderungen erfüllt, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Anwaltsschriftsatz" (GRUR 1986, 739 ff.) an die Urheberrechtsschutzfähigkeit derartiger Schriftstücke aufgestellt hat, ist davon auszugehen, dass durch die konkrete Gestaltung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin der Antragsschriftsatz Teil dieser Entscheidung geworden ist, so dass er im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eben jener Entscheidung - wie geschehen - als deren Teil anzusehen ist.

    Unproblematisch ist ein Anwaltsschriftsatz auch als Bestandteil der Akte weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt, da nur die Entscheidung selbst, nicht jedoch die Akte mit ihrem gesamten Inhalt als gemeinfreies amtliches Werk zu beurteilen ist (BGH GRUR 1986, 739 - Anwaltsschriftsatz).

  • LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über während öffentlicher Verhandlungen

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Unter der Überschrift "27 O 504/09 - 11.08.2009 - Seminarleiter, Buchautor und Börsencoach besteht auf Zensur" beschrieb er zunächst den Gang des Verfahrens, unter "Korpus Delicti" ging er auf die einstweilige Verfügung ein.

    Der Kläger beantragt, dem Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EURO, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem Beklagten, zu untersagen, die Antragsschrift des Klägers in dem Verfahren LG Berlin 27 O 504/09 vom 7. Mai 2009 zu vervielfältigen und/oder im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie unter www.anonym1.de geschehen.

  • KG, 12.01.2007 - 9 U 102/06

    Unterlassungsanspruch: Verwendung eines Zitates aus einem Anwaltsschriftsatz in

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Darüber hinaus sei es nicht von der Hand zu weisen, dass das Verhältnis zum Mandanten beeinträchtigt werden könnte, wenn ein Mandant, der einen Rechtsanwalt beauftragt, eine Berichterstattung abzuwenden, am nächsten Tag nicht nur die zu verhindernde Berichterstattung in der Presse veröffentlicht sieht, sondern im Rahmen dieser auch noch eine Stellungnahme seines Rechtsanwalts zu eben jenen Themen vorfinde, über die eine Berichterstattung gerade verhindert werden sollte (KG, NJW-RR 2007, 842, 843).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 175/03

    Vergaberichtlinien

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Allerdings ist die Bestimmung als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (BGH GRUR 2006, 848 - Topographische Landeskarten).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Eine solche wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH , GRUR 2007, 350), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH , GRUR 1994, 913 - Namensliste).
  • OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86

    Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass jedenfalls Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; GRUR 1995, 284; NJOZ 2004, 2621, 2622).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Eine solche wird von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung dann erwogen, wenn ein - nach Auffassung des Äußernden - beanstandungswürdiges Verhalten aus der Sozialsphäre einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und sich dies schwerwiegend auf Ansehen und Persönlichkeitsentfaltung des Betroffenen auswirkt (vgl. BGH , GRUR 2007, 350), was insbesondere dort in Betracht kommt, wo eine Einzelperson aus der Vielzahl derjenigen, die das vom Äußernden kritisierte Verhalten gezeigt haben, herausgehoben wird, um die Kritik des als negativ bewerteten Geschehens durch Personalisierung zu verdeutlichen (vgl. BGH , GRUR 1994, 913 - Namensliste).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG GRUR 2010, 544).
  • OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04

    Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist

    Auszug aus LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass jedenfalls Anlagen, die ausdrücklich im Tenor in Bezug genommen und dadurch zum integrierenden Bestandteil der Verfügung werden, vollständig mit zugestellt werden müssen, um die Vollziehungsfrist zu wahren (NJW-RR 1987, 575; GRUR 1995, 284; NJOZ 2004, 2621, 2622).
  • OLG Köln, 20.01.1995 - 6 U 157/94

    Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 200/04

    Amtshaftung im einstweiligen Rechtsschutz

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 79/88

    DIN-Normen gemeinfrei, wenn sie als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich

  • OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung

  • BPatG, 23.03.2015 - 7 W (pat) 7/14

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht durch Übersenden von

    Der urheberrechtliche Schutz entfällt aber, soweit ein Schriftstück Bestandteil einer gerichtlichen Entscheidung geworden und ersichtlich als solcher wiedergegeben wird (vgl. LG Köln GRUR-RR 2011, 4: Anwaltsschriftsatz als Teil einer einstweiligen Verfügung; OLG Braunschweig InstGE 12, 286 - Kühnen II: Wiedergabe von urheberrechtsfähiger Zeichnung in Urteil).
  • BPatG, 16.06.2014 - 7 W (pat) 7/14

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Akteneinsicht - das Übermitteln von

    Der urheberrechtliche Schutz entfällt aber dann, soweit ein Schriftstück Bestandteil einer gerichtlichen Entscheidung geworden und ersichtlich als solcher wiedergegeben wird (vgl. LG Köln GRUR-RR 2011, 4: Anwaltsschriftsatz als Teil einer einstweiligen Verfügung; OLG Braunschweig InstGE 12, 286 - Kühnen II: eine urheberrechtsfähige Zeichnung wird mit Aufnahme in eine Gerichtsentscheidung gemeinfrei, wenn die Zeichnung als Teil des Urteils wiedergegeben wird).
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