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   LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11   

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LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11 (https://dejure.org/2012,3420)
LG Köln, Entscheidung vom 01.02.2012 - 28 O 764/11 (https://dejure.org/2012,3420)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 28 O 764/11 (https://dejure.org/2012,3420)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11
    Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (sog. abgestuftes Schutzkonzept, vgl. u. a. BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06, NJW 2007, 1977 - Caroline von Hannover; 01.07.2008 - VI ZR 243/06 -, NJW 2008, 3138 - Christiansen I, 17.02.2009 - VI ZR 75/08, NJW 2009, 1502 - Christiansen II).

    Der BGH hat mehrfach, unter anderem in seiner Entscheidung vom 01.07.2008 (NJW 2008, 3138) ausgeführt, dass die Vorschrift des § 23 Abs. 1 KUG nach Sinn und Zweck der Regelung und nach der Intention des Gesetzgebers als Ausnahmevorschrift zu § 22 KUG Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und auf die Pressefreiheit nimmt (BGH, 06.03.2007, a. a. O.).

    Denn zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BGH NJW 2008, 3138).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11
    Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (sog. abgestuftes Schutzkonzept, vgl. u. a. BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06, NJW 2007, 1977 - Caroline von Hannover; 01.07.2008 - VI ZR 243/06 -, NJW 2008, 3138 - Christiansen I, 17.02.2009 - VI ZR 75/08, NJW 2009, 1502 - Christiansen II).

    Der BGH hat mehrfach, unter anderem in seiner Entscheidung vom 01.07.2008 (NJW 2008, 3138) ausgeführt, dass die Vorschrift des § 23 Abs. 1 KUG nach Sinn und Zweck der Regelung und nach der Intention des Gesetzgebers als Ausnahmevorschrift zu § 22 KUG Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und auf die Pressefreiheit nimmt (BGH, 06.03.2007, a. a. O.).

  • KG, 08.09.2011 - 10 U 204/10
    Auszug aus LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11
    Auch folgt die Kammer der Auffassung des KG Berlin aus dem Urteil vom 08.09.2011 (Aktenzeichen: 10 U 204/10, Anlage AG 1), dass grundsätzlich ein öffentliches Interesse an der Frage anzuerkennen ist, ob die - wenn auch vollkommen singulär - öffentlich gemachte Beziehung des Verfügungsklägers zu Frau G. fortbesteht.
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11
    Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (sog. abgestuftes Schutzkonzept, vgl. u. a. BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06, NJW 2007, 1977 - Caroline von Hannover; 01.07.2008 - VI ZR 243/06 -, NJW 2008, 3138 - Christiansen I, 17.02.2009 - VI ZR 75/08, NJW 2009, 1502 - Christiansen II).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus LG Köln, 01.02.2012 - 28 O 764/11
    Dient die Abbildung eines bei einem zeitgeschichtlichen Ereignisses gefertigten Fotos nur zum Anlass zu Ausführungen über eine Person oder dazu, einen Anlass für die Abbildung prominenter Personen zu schaffen, ohne dass die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung erkennen lässt, hat das Veröffentlichungsinteresse regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückzutreten (BGH ZUM 2011, 164, 166).
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