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   LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08   

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LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08 (https://dejure.org/2009,1001)
LG Köln, Entscheidung vom 09.01.2009 - 28 O 765/08 (https://dejure.org/2009,1001)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 28 O 765/08 (https://dejure.org/2009,1001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Filmszene über die Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto in dem Film Der Baader Meinhof Komplex; Kunstfreiheit und postmortales Persönlichkeitsrecht; Unterlassungsanspruch der Vorführung einer Filmszene wegen einer Verletzung des postmortalen ...

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Verfügung gegen den Film "Der Baader Meinhof Komplex"

  • info-it-recht.de

    Einstweilige Verfügung gegen den Film "Der Baader Meinhof Komplex"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Verfügung gegen die Darstellung der Ermordung Pontos im Film "Der Baader-Meinhof-Komplex"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Der Baader Meinhof Komplex" - Die Darstellung der Ermordung des Bankiers Pontos verletzt weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Ermordeten noch das Persönlichkeitsrecht dessen Witwe. Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung zurückgewiesen

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung gegen die Darstellung der Ermordung Pontos im Film Der Baader Meinhof Komplex…

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung gegen die Darstellung der Ermordung Pontos im Film Der Baader Meinhof Komplex…

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Antrag auf einstweilige Verfügung gegen »Baader-Meinhof-Komplex« abgelehnt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwe des ermordeten Bankiers Ponto klagt gegen den Film "Der Baader Meinhof Komplex"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Ponto-Witwe kann RAF-Film "Der Baader Meinhof Komplex" nicht verbieten lassen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Verfügung gegen Film "Der Baader Meinhof Komplex"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Witwe von Jürgen Ponto klagt gegen Tötungsdarstellung ihres Mannes im Film 'Der Baader Meinhof Komplex'

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Ermordung des Jürgen Ponto im Film Der Baader Meinhof Komplex

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung gegen Film Der Baader Meinhof Komplex

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwe von Jürgen Ponto klagt gegen Tötungsdarstellung ihres Mannes in "Der Baader Meinhof Komplex"

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Pressekommentar)

    "Der Baader Meinhof Komplex" ist juristisch okay - ästhetisch nicht / Richtiges zum falschen Film

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 623
  • GRUR-RR 2009, 247
  • ZUM 2009, 324
  • afp 2009, 78
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG München, 14.09.2007 - 18 W 1902/07

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen der Zeitgeschichte bei

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Diesen Schutz kann auch die Verfügungsbeklagte als Produzentin für sich in Anspruch nehmen; sie ist als Mittlerin zwischen Filmkünstlern und Publikum ebenfalls Inhaberin des Grundrechts, das auch den Wirkbereich umfasst (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222).

    Die Kammer geht mit dem OLG München (NJW-RR 2008, 1220, 1221) davon aus, dass die §§ 22 ff. KUG bei einer so gelagerten Darstellung auch nicht unter dem Gesichtspunkt der filmischen Darstellung des "Lebens- oder Charakterbildes" anwendbar sind.

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei der Verfilmung von Straftaten, zu denen auch die Ermordung des Ehemannes der Verfügungsklägerin gehört, dem Opferschutz Rechnung zu tragen ist (OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222; OLG Hamburg, NJW 1975, 649).

    Umgekehrt ist die Freiheit der Darstellung dann wesentlich weiter, wenn es um Passagen geht, die deutlich fiktiver Natur sind (BGH NJW 2005, 2844; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268; OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222).

    Bei der erforderlichen Abwägung muss auf der einen Seite die Intensität des Eingriffs in den Persönlichkeitsbereich durch die Auswertung des geplanten Filmwerks und auf der anderen Seite das konkrete Interesse, dessen Befriedigung die Produktion dient und zu dienen geeignet ist, bewertet werden (OLG München NJW-RR 2008, 1220, 1222).

    Das Filmwerk als Ganzes unterfällt der Freiheit der Themenwahl und Themengestaltung im Rahmen der Kunstfreiheit; dies beinhaltet auch die Entscheidung, mit welchen Szenen und auf welche Art und Weise die darzustellende Geschichte erzählt werden kann und soll (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1224).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Nach der Rechtsprechung erfährt das Persönlichkeitsrecht mit dem Tod des Rechtsträgers eine gewisse Einschränkung die sich daraus ergibt, dass kein Grundrechtsschutz des Verstorbenen aus Art. 2 I GG besteht, weil Träger dieses Grundrechts nur die lebende Person ist (vgl. BVerfGE 30, 173 [194] = NJW 1971, 1645 -Mephisto; ZUM 2001, 584, 586 -Kaisen; NJW 2001, 594 - Willy Brandt-Gedenkmünze; vgl. auch Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 5.114).

    Der von der Verfügungsbeklagten produzierte Film stellt ein Kunstwerk dar, das Ausdruck einer freien schöpferischen Gestaltung ist, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse der am Herstellungsprozess beteiligten Personen durch das spezifische Medium Film zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG , NJW 1971, 1645).

    Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein "Porträt" des "Urbilds" gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der "Verfälschung" für den Ruf des Betroffenen an (BVerfGE 30, 173, 195, 198).

    Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra; BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto; BGH NJW 2005, 2844, 2847 - Esra).

    Je stärker der Autor eine Figur von ihrem Urbild löst und zu einer Kunstfigur verselbstständigt ("verfremdet"; vgl. BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto), umso mehr wird ihm eine kunstspezifische Betrachtung zugute kommen.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (vgl. BVerfG GRUR-RR 2008, 206, 207 - Ehrensache; BVerfG, GRUR 2007, 1085 Rn. 82ff. = NJW 2008, 39 - Roman "Esra").

    Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra; BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto; BGH NJW 2005, 2844, 2847 - Esra).

    Berücksichtigt man im Zusammenhang mit der Darstellung der Verfügungsklägerin, dass zwischen dem Maß, in dem das Kunstwerk eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eine Wechselbeziehung dahingehend besteht, dass, je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts wiegt (BVerfG, NJW 2008, 39 ff. - Esra), so ergibt die Abwägung mit der entgegenstehenden Kunstfreiheit, dass die Verfügungsklägerin die nur schemenhafte Zeichnung ihrer Person im Ergebnis hinzunehmen hat.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Unter einem "Bildnis" ist "die Darstellung der Person in ihrer wirklichen, dem Leben entsprechenden Erscheinung" (von Strobl-Albeg in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 7.8) bzw. "die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt" (BGH, NJW 2000, 2201, 2202 - Marlene Dietrich, Der blaue Engel -), zu verstehen.

    Auch die Abbildung eines Doppelgängers einer berühmten Person ist als Bildnis der berühmten Person anzusehen, wenn der Eindruck erweckt wird, bei dem Doppelgänger handele es sich um die berühmte Person selbst (BGH, NJW 2000, 2201, 2202).

    Die Erkennbarkeit kann sich auch aus anderen, die betreffende Person kennzeichnenden Einzelheiten ergeben (BGH, NJW 2000, 2201, 2202; BGH, NJW 1979, 2205 - Fußballtor).

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Umgekehrt ist die Freiheit der Darstellung dann wesentlich weiter, wenn es um Passagen geht, die deutlich fiktiver Natur sind (BGH NJW 2005, 2844; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268; OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222).

    Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra; BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto; BGH NJW 2005, 2844, 2847 - Esra).

  • OLG Hamburg, 24.10.1974 - 3 U 134/74

    Aus nichtigem Anlaß

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei der Verfilmung von Straftaten, zu denen auch die Ermordung des Ehemannes der Verfügungsklägerin gehört, dem Opferschutz Rechnung zu tragen ist (OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222; OLG Hamburg, NJW 1975, 649).

    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Hamburg (NJW 1975, 649) zugrundelag, ist bereits deshalb nicht gegeben, weil die Verfügungsklägerin in dem Film nur kurz als Nebenfigur auftaucht und nicht das Attentat an ihrem Mann Hauptthema des Films ist.

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen historischen

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Knüpft erzählende Kunst an Vorgänge der Wirklichkeit an, ist entscheidend, ob die Realität aus den geschichtlichen Zusammenhängen gelöst und in neue Beziehungen gebracht wird, für die nicht die Realitätsthematik, sondern das künstlerische Gebot der anschaulichen Gestaltung im Vordergrund steht (Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 3.2; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268 = ZUM 2007, 479).

    Umgekehrt ist die Freiheit der Darstellung dann wesentlich weiter, wenn es um Passagen geht, die deutlich fiktiver Natur sind (BGH NJW 2005, 2844; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268; OLG München, NJW-RR 2008, 1220, 1222).

  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Nach der Rechtsprechung erfährt das Persönlichkeitsrecht mit dem Tod des Rechtsträgers eine gewisse Einschränkung die sich daraus ergibt, dass kein Grundrechtsschutz des Verstorbenen aus Art. 2 I GG besteht, weil Träger dieses Grundrechts nur die lebende Person ist (vgl. BVerfGE 30, 173 [194] = NJW 1971, 1645 -Mephisto; ZUM 2001, 584, 586 -Kaisen; NJW 2001, 594 - Willy Brandt-Gedenkmünze; vgl. auch Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 5.114).

    Daneben wird auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert geschützt (BVerfG ZUM 2001, 584, 586 - Kaisen).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Das BVerfG betont in ständiger Rechtsprechung die Differenz zwischen Menschenwürde und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, die sich etwa daraus ergibt, dass die Menschenwürde im Konflikt mit der Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist, während es bei einem Konflikt der Meinungsfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsecht regelmäßig zu einer Abwägung kommt (vgl. BVerfGE 93, 266 [293f.] = NJW 1995, 3303).

    Da jedoch nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es jedoch einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfG GRUR-RR 2008, 206, 207; BVerfGE 93, 266 [293] = NJW 1995, 3303).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück -

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08
    Da jedoch nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es jedoch einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfG GRUR-RR 2008, 206, 207; BVerfGE 93, 266 [293] = NJW 1995, 3303).

    Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (vgl. BVerfG GRUR-RR 2008, 206, 207 - Ehrensache; BVerfG, GRUR 2007, 1085 Rn. 82ff. = NJW 2008, 39 - Roman "Esra").

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07

    Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre

  • KG, 23.10.2008 - 10 U 140/08
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

  • BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95

    Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • OLG Hamburg, 28.09.2004 - 7 U 33/04

    Bildberichterstattung: Unterlassungsanspruch der Mutter einer bei einer

  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19

    Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die

    bb) Dagegen soll nach der eher jüngeren Rechtsprechung (vgl. OLG München, AfP 2008, 75, 76, juris Rn. 15 f. - Baader-Meinhof; KG, ZUM-RD 2009, 181, juris Rn. 2; OLG Köln, AfP 2015, 347, 348, juris Rn. 38 f.; LG Düsseldorf, AfP 2002, 64, 65; vgl. auch LG Köln, NJW-RR 2009, 623, 627, juris Rn. 48 ff. - Baader-Meinhof-Komplex) und im Vordringen befindlichen Literatur (vgl. Freitag, GRUR 1994, 345, 346; Fricke in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 22 KUG Rn. 6; Fuchs/Schäufele, AfP 2015, 395, 400; Hager in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 823 Rn. C. 154; Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 53 f., 99 f.; Kröner in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Ges. Medienrecht, 4. Aufl., § 22 KUG Rn. 7; Pietzko, AfP 1988, 209, 215; Rixecker in MünchKomm, BGB, 8. Aufl., Anh. zu § 12 Rn. 65; v. Strobl-Albeg in Wenzel, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 7 Rn. 19, 24 f.) in einem solchen Fall die bloße Erkennbarkeit der dargestellten Person für die Annahme eines Bildnisses i.S.v. § 22 Satz 1 KUG nicht ausreichen.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15

    Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden

    Dieses Erfordernis stellt sich als besondere Form des Rechtsschutzbedürfnisses dar (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rn. 4; LG Köln, Urt. v. 09.01.2009 - 28 O 765/08, Juris, Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

    Das ergibt einen Streitwert von 60.000 EUR abzüglich eines Abschlags von 1/3 im Verfügungsverfahren, insgesamt also 40.000 EUR (vgl. zu über den privaten Bereich hinaus reichenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in einem Theaterstück: LG Köln, Urteil vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 - BeckRS 2007, 08817: 50.000 EUR; LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2006 - 324 O 392/06 - BeckRS 2007, 04538: 40.000 EUR; in einem Spielfilm: LG Köln: Urteil vom 09.01.2009 - 28 O 765/08 - BeckRS 2009, 02627: 100.000 EUR).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

    Das ergibt einen Streitwert von 45.000 EUR abzüglich eines Abschlags von 1/3 im Verfügungsverfahren, insgesamt also 30.000 EUR (vgl. zu über den privaten Bereich hinaus reichenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in einem Theaterstück: LG Köln, Urteil vom 14.02.2007 - 28 O 292/06 - BeckRS 2007, 08817: 50.000 EUR; LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2006 - 324 O 392/06 - BeckRS 2007, 04538: 40.000 EUR; in einem Spielfilm: LG Köln: Urteil vom 09.01.2009 - 28 O 765/08 - BeckRS 2009, 02627: 100.000 EUR).
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