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   LG Köln, 02.06.2010 - 28 O 77/06   

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https://dejure.org/2010,5015
LG Köln, 02.06.2010 - 28 O 77/06 (https://dejure.org/2010,5015)
LG Köln, Entscheidung vom 02.06.2010 - 28 O 77/06 (https://dejure.org/2010,5015)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 28 O 77/06 (https://dejure.org/2010,5015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Schadensersatz wegen Weitergabe von Software an Dritte

  • aufrecht.de

    Schadensersatz wegen Weitergabe von Software an Dritte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz wegen der behaupteten Übergabe von Softwareprogrammen an eine dritte Firma; Mietvertrag und Einmallizenz über eine Software

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der unberechtigten Softwareüberlassung an Nachfolgeunternehmen (hier: Haftung des Insolvenzverwalters)

  • streifler.de

    Der Begriff der Verbreitung i.S.d. § 69c Nr.3 UrhG ist weit auszulegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unbefugte Weitergabe von Software durch PC-Verkauf

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von gemieteter Software durch Insolvenzverwalter unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Überlassung gemieteter Lizenzsoftware durch Insolvenzverwalter

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2010 - 28 O 77/06
    Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; Dreier/Schulze, UrhG, § 97 Rn. 58 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.06.2005 - 29 U 103/04

    Anforderungen an anwaltliche Schriftsätze im Anwaltsprozess - Kündigung wegen

    Auszug aus LG Köln, 02.06.2010 - 28 O 77/06
    Gemäß § 282 Abs. 2 ZPO, der für derartige Einwände und Anträge ebenfalls gilt (vgl. OLG Hamm in BauR 2007, 1610, m.w.N.), hätte der Beklagte seine Einwände gegen die Ausführungen des Sachverständigen so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung vom 05.05.2010 mitteilen müssen, dass die Klägerin die erforderlichen Informationen hierzu rechtzeitig vor dem Termin hätte einholen können.
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