Rechtsprechung
LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11 |
Volltextveröffentlichung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ehefrau eines bekannten Sportlers muss Spekulationen zu einer Affäre dulden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
Das gilt auch für den Fall, dass der Entschluss, die Berichterstattung über bestimmte Vorgänge der eigenen Privatsphäre zu gestatten oder hinzunehmen, rückgängig gemacht wird (BVerfG, NJW 2000, 1021 (1023) - Caroline von Monaco).Um den Entschluss zu einer Selbstöffnung wirksam rückgängig zu machen, ist nach der Entscheidung BVerfG, NJW 2000, 1021 (1023) - Caroline von Monaco erforderlich, dass der Betroffene seine Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nunmehr nur noch begrenzt oder gar nicht zur Kenntnis nimmt, situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck bringt.
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
Weiterhin spricht für die Zulässigkeit der Berichterstattung, dass diese den Umgang mit außerehelichen Beziehungen betrifft und damit unter dem Gesichtspunkt der Leitbild- oder Kontrastfunktion Prominenter (vgl. hierzu allgemein BVerfG, NJW 2008, 1793 (1796)) einen Gegenstand des öffentlichen Informationsinteresses thematisiert, wenn auch - was einschränkend zu berücksichtigen ist - mangels einer vertieften sachlichen Auseinandersetzung nur ein Unterhaltungsinteresse angesprochen wird. - BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines …
Auszug aus LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
Auch Tatsachenbehauptungen genießen Schutz im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 GG zumindest insoweit, als sie noch etwas zur Meinungsbildung beitragen können (vgl. allgemein hierzu BVerfG, NJW 2000, 199 (200)). - BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70
Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner …
Auszug aus LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
Hat eine Äußerung sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (BGH, GRUR 1972, 435 (439)).
- LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
Wer einverstanden ist, dass als privat geltende Angelegenheiten öffentlich …
Im Urteil 28 O 800/11 hat die Kammer bereits ausgeführt, dass an der bloßen Kundgabe eines Verhältnisses des Verfügungsklägers zu Frau A ein anerkennenswertes öffentliches Interesse besteht.