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   LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08   

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https://dejure.org/2009,6912
LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08 (https://dejure.org/2009,6912)
LG Köln, Entscheidung vom 13.05.2009 - 28 O 811/08 (https://dejure.org/2009,6912)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 28 O 811/08 (https://dejure.org/2009,6912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Zu den Grenzen der Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers eines Fernsehsenders und exklusiven Rechteinhabers eines Sendeformates auf Vergütung für die Ausstrahlung von Szenen aus dieser Sendung; Rechtswidrigkeit der fahrlässigen Verletzung des Leistungsschutzrechts an einem Teil einer ausgestrahlten ...

  • kanzlei.biz

    "All-time-Schlechtestenliste" in fremdem TV-Sender ausgestrahlt

  • kanzlei.biz

    "All-time-Schlechtestenliste" in fremdem TV-Sender ausgestrahlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    SAT.1 muss für die Übernahme von DSDS-Sendematerial Schadensersatz an RTL zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausstrahlung fremden Bildmaterials über RTL-Sendung DSDS durch SAT.1 unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bericht mit fremden Filmmaterial

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 674
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff. UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl. BVerfG, GRUR 2001, 149, 151; so auch BGH, GRUR 2003, 956, 957).

    Besteht beispielsweise an der Wiedergabe eines geschützten Werks ein gesteigertes öffentliches Interesse, kann dies unter Umständen schon bei der Auslegung der dem Urheber zustehenden Befugnisse, in jedem Fall aber bei der Auslegung der Schrankenbestimmungen berücksichtigt werden und im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am GesetzeswoZaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Informations- und Nutzungsinteresse der Allgemeinheit Rechnung tragenden Interpretation weichen muss (BGH, NJW 2002, 2394; BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 f. zu der Kollision mit der Kunstfreiheit).

    Treffen mehrere grundrechtlich geschützte Positionen aufeinander, so ist es zunächst Aufgabe des Richters, im Rahmen der Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Regelungen die Schranken des Grundrechtsbereichs der einen Partei gegenüber demjenigen der anderen Partei zu konkretisieren (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1647; BVerfG, GRUR 2001, 149, 150).

  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 70/82

    "Liedtextwiedergabe"; Abdruck eines urheberrechtlich geschützten Liedtextes

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Damit fehlt es an der notwendigen inneren Verbindung, wonach das fremde Werk lediglich als "Beleg" dienen darf (vgl. BGH, GRUR 1987, 34, 35).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Besteht beispielsweise an der Wiedergabe eines geschützten Werks ein gesteigertes öffentliches Interesse, kann dies unter Umständen schon bei der Auslegung der dem Urheber zustehenden Befugnisse, in jedem Fall aber bei der Auslegung der Schrankenbestimmungen berücksichtigt werden und im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am GesetzeswoZaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Informations- und Nutzungsinteresse der Allgemeinheit Rechnung tragenden Interpretation weichen muss (BGH, NJW 2002, 2394; BVerfG, GRUR 2001, 149, 151 f. zu der Kollision mit der Kunstfreiheit).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    In diesem Fall greift der Grundsatz, dass der Urheber tunlichst angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung seiner Werke zu beteiligen ist und diese Beteiligung am ehesten durch die Gewährung von Ausschließlichkeitsrechten verwirklicht werden kann (BGH, GRUR 2001, 51, 52).
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Da im Urheberrecht strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gestellt werden (BGH, GRUR 1998, 568, 569), ist davon auszugehen, dass die Beklagte es fahrlässig unterlassen hat, sich Gewissheit über eine Berechtigung zur Nutzung des Sendematerials der Klägerin zu verschaffen.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass § 50 UrhG als Ausnahmevorschrift wie alle Schrankenbestimmungen des 6. Abschnitts eng auszulegen ist (BGH GRUR 2002, 1050, 1051; Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 50 Rn. 1).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht prinzipiell ausgeschlossen, die Grenzen der Schrankenbestimmungen der §§ 44a ff. UrhG im Einzelfall unter Berücksichtigung von Grundrechtspositionen Dritter weiter zu ziehen (vgl. BVerfG, GRUR 2001, 149, 151; so auch BGH, GRUR 2003, 956, 957).
  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Die Regelung ist auch auf Filmwerke entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, GRUR 1987, 362).
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Die Frage, ob im vorliegenden Fall ein aktuelles Ereignis vorliegt, welches nicht das Werk selbst zum Gegenstand hat (BGH, GRUR 1983, 25; BGH, GRUR 1983, 28, 30) und in dessen Verlauf das Werk wahrnehmbar geworden ist, bedarf indessen keiner Klärung.
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80

    Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe

    Auszug aus LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08
    Die Frage, ob im vorliegenden Fall ein aktuelles Ereignis vorliegt, welches nicht das Werk selbst zum Gegenstand hat (BGH, GRUR 1983, 25; BGH, GRUR 1983, 28, 30) und in dessen Verlauf das Werk wahrnehmbar geworden ist, bedarf indessen keiner Klärung.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

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