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   LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17   

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https://dejure.org/2017,24893
LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17 (https://dejure.org/2017,24893)
LG Köln, Entscheidung vom 05.07.2017 - 28 O 9/17 (https://dejure.org/2017,24893)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 28 O 9/17 (https://dejure.org/2017,24893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und der Privatsphäre (hier: Jogi Löw); Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung der Berichterstattung über angebliche Skandale aus dem Privatleben

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Jogi Löw

    Art. 8, 10 EMRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung einer Berichterstattung über angebliche Skandale aus Privatleben von Jogi Löw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Diese Einstufung hat auch nach der Rechtsprechung des BVerfG (GRUR 2008, 539) zur Folge, dass über eine solche Person in größerem Umfang berichtet werden darf als über andere Personen, wenn die Information einen hinreichenden Nachrichtenwert mit Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte hat und die Abwägung keine schwerwiegenden Interessen des Betroffenen ergibt, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

    Aus einem heimlichen Vorgehen bei der Erlangung einer Fotoaufnahme kann sich jedoch ein besonderer Schutzbedarf ergeben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793), den die Kammer hier als gegeben ansieht, da die Beklagte nicht substantiiert vorgetragen hat, dass der Kläger die Fertigung der Fotos wahrgenommen hat.

    In räumlicher und thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793; BGH NJW 2012, 767).

    Vielmehr gehören zur Privatsphäre alle Angelegenheiten, die dem Betroffenen nicht nur im häuslichen, sondern auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichern (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793).

    Darunter fallen Informationen über das Beziehungsleben, unabhängig davon, ob sie der Intimsphäre zuzurechnen sind (BGH NJW 2009, 1502), und Informationen über das Urlaubsverhalten von Prominenten (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793; NJW 2012, 756; BGH, NJW 2007, 1308).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Daraus folgt, dass in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu stellen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2004 - VI ZR 255/03; BGH, Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94).

    Bei der Bemessung der Geldentschädigung sind zu berücksichtigen die Eingriffsintensität, der Grad des Verschuldens, der Verbreitungsgrad, das Verhalten des Betroffenen und die Funktionen des Geldentschädigungsanspruchs, Ausgleich und Genugtuung zu gewähren, aber auch künftige Verletzungen der Persönlichkeitssphäre zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1996, 984; BGH, NJW 1996, 985).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BGH, NJW 2015, 2500; NJW 2014, 2029).

    Denn die einmal bewirkte Verletzung der Privatsphäre durch die Veröffentlichung der Bildnisse kann nicht rückgängig gemacht werden, auch nicht durch gegen die Beklagte erwirkte Unterlassungstitel, welche die Rechtsverletzung nicht vollständig beseitigen kann (vgl. BGH, NJW 2015, 2500).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Zwar kann eine Selbstöffnung des Privaten deren Schutz begrenzen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas).

    Vielmehr muss "die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, ... situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden" (vgl. BGH, NJW 2004, 594, 595 mit Hinweis auf die Selbstkommerzialisierung BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BGH, NJW 2015, 2500; NJW 2014, 2029).

    Letzteres kann aber nicht durch zeitlich und sachlich zusammenhängende (Vor-)Veröffentlichungen bewirkt werden, sondern allenfalls dann, wenn gegebenenfalls auch rechtswidrige Vorveröffentlichungen nach Ablauf einer gewissen Zeit zu einem "Negativ-Image" des Betroffenen im Hinblick auf die jeweils konkret in Rede stehende schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt haben (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12).

  • LG Hamburg, 22.12.2009 - 325 S 2/09
    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Abweichendes mag gelten, wenn es um - auch unternehmerisch - eigenständige Publikationen geht (LG Hamburg Urt. v. 22.12.2009 - 325 S 2/09).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Ein innerer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (vgl. BGH Urteil vom 27.07.2010 - VI ZR 261/09).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Bei der Bemessung der Geldentschädigung sind zu berücksichtigen die Eingriffsintensität, der Grad des Verschuldens, der Verbreitungsgrad, das Verhalten des Betroffenen und die Funktionen des Geldentschädigungsanspruchs, Ausgleich und Genugtuung zu gewähren, aber auch künftige Verletzungen der Persönlichkeitssphäre zu verhindern (vgl. BGH, NJW 1996, 984; BGH, NJW 1996, 985).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Daraus folgt, dass in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu stellen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.2004 - VI ZR 255/03; BGH, Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 340/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17
    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung ist zwar ein erwirkter Unterlassungstitel zu berücksichtigen, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH, Beschluss vom 30.06.2009 - VI ZR 340/08).
  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 967/15

    Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BFH, 05.10.2006 - VII R 63/05

    Pharmaunternehmen muss Steuerfahndung Auskunft erteilen

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 5/10

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Zulässigkeit der Veröffentlichung

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08

    Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente -

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

  • EGMR, 06.04.2010 - 25576/04

    FLINKKILÄ AND OTHERS v. FINLAND

  • OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13

    Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen

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