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   LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10   

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https://dejure.org/2011,19067
LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10 (https://dejure.org/2011,19067)
LG Köln, Entscheidung vom 06.04.2011 - 28 O 900/10 (https://dejure.org/2011,19067)
LG Köln, Entscheidung vom 06. April 2011 - 28 O 900/10 (https://dejure.org/2011,19067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestaltung von Webseiten kann unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zukommen bei Erreichen der erforderlichen Schöpfungshöhe durch die Gestaltung; Urheberrechtsschutz bei Gestaltung von Webseiten unabhängig von der Digitalisierung ihres ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltung von Webseiten kann unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zukommen bei Erreichen der erforderlichen Schöpfungshöhe durch die Gestaltung; Urheberrechtsschutz bei Gestaltung von Webseiten unabhängig von der Digitalisierung ihres ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG
    Auch Produktbeschreibungen, die für Suchmaschinen optimiert sind, sind urheberrechtlich geschützt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07

    Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zukommen kann, sofern die Gestaltung die gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreicht (OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07, CR 2007, 737 m. w. N. aus der Rspr.).

    Für Webseiten gilt deshalb zudem, dass die Individualität des Textes gerade auch in der technischen Realisierung der Gestaltung liegen kann, wenn der Webdesigner die Internetseite durch gezielte Verwendung von Sprache so optimiert, dass sie bei der Eingabe von Alltagsbegriffen in eine Suchmaschine unter den ersten Suchergebnissen erscheint (OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07, CR 2007, 737 f).

  • LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04

    Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Die Sprachgestaltung von Webseiten ist hiernach geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt (LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04, MMR 2008, 64 ff).

    Für die Schutzfähigkeit der auf einer Webseite verwendeten Texte bzw. Textpassagen gelten dabei die allgemeinen Grundsätze: Es kommt für die Schutzfähigkeit sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung (LG Köln, 20.06.2007 a. a. O. unter Verweis auf BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82, MDR 1984, 1001 f).

  • OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08

    Anforderungen an die Urheberrechtsfähigkeit von Gestaltungselementen einer

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Dabei hat die Kammer bedacht, dass lediglich gedankliche, abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, keinen selbstständigen Schutz genießen und urheberrechtliche Ansprüche nur in Betracht kommen, soweit konkrete Werbegestaltungen in Rede stehen, bei denen die schöpferische Idee in die Formgebung eingegangen ist (vgl. Hertin , GRUR 1997, 799, 815; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 140).
  • LG München I, 07.11.2002 - 7 O 19257/02
    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Gleiches gilt für die Bearbeitung, § 23 UrhG, da Veränderungen in unerheblichem Umfang (vgl. Loewenheim ind Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, § 23, Rn. 7) oder die Benutzung eines nicht geschützten Teils (vgl. LG München, ZUM 2003, 245) zulässig sind.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert bei Gebrauchszwecken dienendem Schriftgut grundsätzlich ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials (vgl. GRUR 1993, 34 - Bedienungsanleitung m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Für die Schutzfähigkeit der auf einer Webseite verwendeten Texte bzw. Textpassagen gelten dabei die allgemeinen Grundsätze: Es kommt für die Schutzfähigkeit sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung (LG Köln, 20.06.2007 a. a. O. unter Verweis auf BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82, MDR 1984, 1001 f).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10
    Die Wiederholungsgefahr beschränkt sich nicht auf identische Verletzungsformen, sondern umfasst alle im Kern gleichen Verletzungen (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wiederholungsgefahr I).
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 U 82/11

    Verletzung des Urheberrechts an Werbetexten

    1.) Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 6.4.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -28 O 900/10- wird zurückgewiesen.
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