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   OLG Hamm, 09.04.2015 - I-28 U 207/13   

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https://dejure.org/2015,19333
OLG Hamm, 09.04.2015 - I-28 U 207/13 (https://dejure.org/2015,19333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2015 - I-28 U 207/13 (https://dejure.org/2015,19333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2015 - I-28 U 207/13 (https://dejure.org/2015,19333)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    BGB § 434

  • IWW

    CISG. BGB § 434

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Käufers bei behördlicher Beschlagnahme eines verkauften Pkw

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers bei behördlicher Beschlagnahme eines verkauften Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Käufer eines PKW kann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) verändert wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagenkauf - und die manipulierte Fahrzeugidentifikationsnummer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Veränderte FIN berechtigt zum Rücktritt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Beschlagnahme eines verkauften Fahrzeugs als Rechtsmangel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Beschlagnahme eines verkauften Fahrzeugs als Rechtsmangel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer - Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Diebesgut! Gefälschte Fahrzeugidentifikationsnummer als Rücktrittsgrund

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefälschte Fahrzeugidentifikationsnummer rechtfertigt Rücktritt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn gekaufter Gebrauchtwagen wegen Diebstahlsverdacht beschlagnahmt wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktrittsrecht bei Diebstahlsverdacht eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gefälschte Fahrzeugidentifikationsnummer rechtfertigt Rücktritt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer - Am Fahrzeug veränderte FIN begründet zum Rücktritt berechtigenden Sachmangel des Fahrzeugs

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Rücktritt bei veränderter FIN

Besprechungen u.ä. (2)

  • przytulla.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die an einem Pkw nachträglich veränderte FIN-Nummer begründet ein Rücktrittsrecht wegen Vorliegen eines Sach- und Rechtsmangels

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schuldrecht: Zur Frage nach dem Rücktrittsrecht bei Kauf eines Fahrzeugs mit veränderter Fahrzeugidentifikationsnummer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 120
  • MDR 2015, 1418
  • NZV 2016, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt bei Aufnahme des Fahrzeugs in das Schengener

    Denn die oben zitierte Entscheidung des selben Revisionssenats vom 17.01.2017 wird in dem jüngeren Urteil ausdrücklich in Bezug genommen; ihre Grundaussage zur potentiellen Gefahr einer Beschlagnahme findet sich schon in früheren Entscheidungen (BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm NJW-RR 2016, 120; OLG Düsseldorf 20.02.2015 - 22 U 159/14), so daß von gefestigter Rechtsprechung auszugehen ist.
  • OLG Rostock, 01.06.2021 - 4 U 156/19

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Überprüfung der

    (3) Zum anderen mag auch die Veränderung der FIN einen Sachmangel ausmachen, weil ihrer Authentizität im deutschen Fahrzeughandel eine maßgebliche Bedeutung insofern zukommt, als diese Kennzeichnung in Verbindung mit den Fahrzeugpapieren dem Nachweis der Eigentumsverhältnisse dient; umgekehrt deutet die Veränderung der ursprünglich eingeprägten FIN regelmäßig darauf hin, dass das Fahrzeug gestohlen wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.04.2015, Az.: 28 U 207/13, - zitiert nach juris -, Rn. 73 m. w. N.).
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