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   OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09   

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OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09 (https://dejure.org/2009,2506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2009 - 28 U 42/09 (https://dejure.org/2009,2506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 28 U 42/09 (https://dejure.org/2009,2506)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1, § 439 Abs. 1, § 443 Abs. 1 Alt. 1
    Fahrzeugbeschreibung "fahrbereit" bei PKW-Verkauf über eBay

  • aufrecht.de

    "fahrbereit" heißt nicht "durchgerostet" beim Kauf auf eines PKW über eBay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichbarkeit der Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers zur Fahrbereitschaft des verkauften Fahrzeugs mit der Erklärung eines gewerblichen Verkäufers; Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten, erstmals 1988 zugelassenen Toyota Landcruiser i.R. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrbereitschaft - Zusicherung bei Fahrzeugkauf

  • rabüro.de

    "Fahrbereit" als Beschaffenheitszusage des privaten Verkäufers

  • info-it-recht.de

    Fahrzeugverkauf über ebay; nicht gewerblicher Verkäufer; Beschreibung fahrbereit

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 439 Abs. 1; ; BGB § 443 Abs. 1 Alt. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschaffenheitsvereinbarung, Beschaffenheitsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrbereites Fahrzeug über eBay verkauft - Was ist zu erwarten?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenverkauf über eBay ("fahrbereit")

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto im Internet ersteigert - "Fahrbereiter" Wagen war nicht verkehrssicher: Käuferin kann vom Vertrag zurücktreten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Als "fahrbereit" verkaufter Gebrauchtwagen muss auch bei Privatkauf verkehrssicher sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei eBay-Angebot für "fahrbereites Auto" kein Haftungsausschluss möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Wirkungsloser Garantieausschluss bei "fahrbereitem" Auto

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrbereit begründet Rechtsanspruch - Beschaffenheitsvereinbarung muss eingehalten werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1718
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Die Übernahme einer Garantie setzt - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGHZ 170, 86, Tz. 20; OLG Brandenburg, DAR 2008, 710, 702; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 443 Rn. 11).

    Zwar kann es unter besonderen Umständen des Einzelfalls möglich sein, dass die individuelle Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers, ein Motorfahrzeug sei "fahrbereit", als Beschaffenheitsgarantie zu bewerten ist (BGHZ 170, 86, Tz. 20; siehe auch OLG Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 5 U 54/08, juris, Tz. 37, zum Verkauf einer Motoryacht).

    Hier steht vielmehr dem Interesse des Käufers gleichgewichtig das Interesse des Verkäufers gegenüber, für nicht mehr als dasjenige einstehen zu müssen, was er nach seiner laienhaften Kenntnis zu beurteilen vermag (BGHZ 170, 86, Tz. 23 ff., zur Angabe der Laufleistung).

    Nicht ausreichend ist der Umstand, dass der Verkauf im Rahmen einer Internet-Auktion erfolgt ist (BGHZ 170, 86, Tz. 26).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 2006, das den "ebay"-Privatverkauf eines gebrauchten Motorrads betraf, entschieden (VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86, Tz. 31).

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    aa) Die Erklärung, ein zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauftes Fahrzeugs sei "fahrbereit", bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste (siehe BGHZ 170, 67, Tz. 21; ebenso bereits BGHZ 122, 256).

    Im vorliegenden Fall geht es nicht darum, wie lange der Wagen fahrbereit sein muss (dazu BGHZ 170, 67, Tz. 25); hier war er bei Übergabe nicht fahrbereit.

    Dem Urteil vom 22. November 2006 (BGHZ 170, 67) lag kein Verbrauchsgüterkauf zugrunde; der Käufer hatte das Fahrzeug nicht von einem Unternehmer erworben (BGHZ aaO, Tz. 12 f.).

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    aa) Die Erklärung, ein zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauftes Fahrzeugs sei "fahrbereit", bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste (siehe BGHZ 170, 67, Tz. 21; ebenso bereits BGHZ 122, 256).

    Wird ein Fahrzeug zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauft, so kann der Käufer im Allgemeinen erwarten, dass es sich in einem Zustand befindet, der seine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt (BGHZ 122, 256, 261).

  • BGH, 30.03.2004 - X ZR 127/01

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Unschädlich ist, wenn zusätzlich - möglicherweise andere als später tatsächlich festgestellte - Ursachen für die Entstehung der Mängel angegeben werden (BGH, Urteile vom 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, NJW 2008, 576, Tz. 10; vom 30. April 2004 - X ZR 127/01, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b aa; vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 405/97 NJW 1999, 1330; jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen der §§ 633 BGB aF).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Unschädlich ist, wenn zusätzlich - möglicherweise andere als später tatsächlich festgestellte - Ursachen für die Entstehung der Mängel angegeben werden (BGH, Urteile vom 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, NJW 2008, 576, Tz. 10; vom 30. April 2004 - X ZR 127/01, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b aa; vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 405/97 NJW 1999, 1330; jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen der §§ 633 BGB aF).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 405/97

    Hinreichende Bezeichnung des Mangels in einem Mängelbeseitigungsverlangen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Unschädlich ist, wenn zusätzlich - möglicherweise andere als später tatsächlich festgestellte - Ursachen für die Entstehung der Mängel angegeben werden (BGH, Urteile vom 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, NJW 2008, 576, Tz. 10; vom 30. April 2004 - X ZR 127/01, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b aa; vom 3. Dezember 1998 - VII ZR 405/97 NJW 1999, 1330; jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen der §§ 633 BGB aF).
  • LG Saarbrücken, 07.01.2004 - 2 O 255/03

    Verbindliches Angebot bei "sofort kaufen" und zum Gewährleistungsausschluss unter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Auch das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7. Januar 2004, wonach der Ausschluss der Sachmängelhaftung bei einem im Rahmen eines Privatverkaufs als "Teileträger" veräußerten Gebrauchtwagens wirksam sei (2 O 255/03, MMR 2004, 556), verhilft der Berufung nicht zum Erfolg.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 5 U 54/08

    Sachmängelhaftung für die Fahrtüchtigkeit einer Motoryacht: Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Zwar kann es unter besonderen Umständen des Einzelfalls möglich sein, dass die individuelle Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers, ein Motorfahrzeug sei "fahrbereit", als Beschaffenheitsgarantie zu bewerten ist (BGHZ 170, 86, Tz. 20; siehe auch OLG Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - 5 U 54/08, juris, Tz. 37, zum Verkauf einer Motoryacht).
  • OLG Celle, 07.06.1996 - 4 U 189/94
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Ohne Erfolg führt der Beklagte das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Juni 1996 an, in dem ein 15 Jahre alter Toyota Landcruiser mit einem "Bastlerfahrzeug" verglichen worden ist (4 U 189/94, OLGR 1996, 194, zu § 476 BGB aF).
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 28 U 42/09
    Die Übernahme einer Garantie setzt - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGHZ 170, 86, Tz. 20; OLG Brandenburg, DAR 2008, 710, 702; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 443 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 15 U 42/13

    Unwirksamer Gewährleistungsausschluss im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs sowie

    Der Anspruch des Verkäufers auf Erstattung einer Nutzungsvergütung ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern nur dann, wenn er von dem Verkäufer geltend gemacht wird (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 12.05.2009 - 28 U 42/09, NJW-RR 2009, 1718, 1720).

    Der Anspruch des Verkäufers auf Erstattung einer Nutzungsvergütung ist nämlich nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern von dem Verkäufer geltend zu machen und so in den Rechtsstreit einzuführen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2009 - 28 U 42/09, NJW-RR 2009, 1718, 1720; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 148/07, im WWW abrufbar unter http://autokaufrecht.info/2009/05/wassereintritt-in-den-fahrzeuginnenraum-als-erheblicher-sachmangel/; KG, Urteil vom 27.07.2009 - 12 U 35/08, NJW-RR 2010, 706, 708; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rdnr. 1181).

  • OLG Schleswig, 27.04.2012 - 5 W 16/12

    Fahrzeugkaufvertrag: Kilometerangabe im Kaufvertrag als einfache

    Selbst wenn man hier nur von einer "einfachen" Beschaffenheitszusage/-vereinbarung ausgeht, gilt der pauschale Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB), sondern nur für solche Mängel, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB; vgl. BGH, a. a. O., veröffentlicht in juris Rz. 31; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 2009, NJW-RR 2009, 1718-1720, veröffentlicht in juris Rz. 33).
  • OLG Hamm, 04.05.2021 - 28 U 237/18

    Ansprüche aus dem Kauf eines Oldtimers Nachgeschlagene Fahrgestellnummer

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2015, I-28 U 144/14, Rn. 72; Urteil vom 07.07.2009, I-28 U 86/09, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 2009 - 28 U 42/09 -, Rn. 33/34, juris).

    Der Anspruch ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 218/09 -, BGHZ 185, 192-205, Rn. 21, BGH, Urteil vom 09. Februar 2010 - X ZR 82/07 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 2009 - 28 U 42/09 -, Rn. 40, juris; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1181, 1183).

  • LG Siegen, 09.01.2019 - 1 O 36/18

    Haftung des Herstellers eines manipulierten Dieselfahrzeugs

    Eine automatische Saldierung findet nicht statt (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1718, 1720).
  • LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17

    Ölverbrauch Beschaffenheitsvereinbarung PKW Privatverkauf

    Denn infolge des - wirksamen - Gewährleistungsausschlusses unter Ziffer II. des Kaufvertrages vom 02.02.2017 (vgl. § 444 BGB) würde eine Gewährleistungshaftung des Beklagten mindestens eine zwischen den Vertragsparteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die behaupteten technischen Mängel des Fahrzeuges im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB voraussetzen, die dem Gewährleistungsausschluss als speziellere Abrede vorgehen könnte (vgl. - jeweils zu einem Kauf im Internet - BGH NJW 2007, 1346ff. Rd.28ff.; OLG Hamm NJW-RR 2009, 1718, 1720 m.w.N.).
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