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   OLG Hamm, 22.03.2016 - I-28 U 44/15   

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OLG Hamm, 22.03.2016 - I-28 U 44/15 (https://dejure.org/2016,13203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2016 - I-28 U 44/15 (https://dejure.org/2016,13203)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2016 - I-28 U 44/15 (https://dejure.org/2016,13203)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    BGB § 434, BGB § 437

  • IWW

    BGB § 434, BGB § 437

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Luxusfahrzeug wegen Mängeln des Navigationssystems

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - Mangelhaftigkeit eines fest im Kfz installierten Navigationssystems

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434; BGB § 437
    Autokauf; Sachmangel; Navigationssystem; Erheblichkeit

  • rechtsportal.de

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Luxusfahrzeug wegen Mängeln des Navigationssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bentley mit fehlerhafter Navigation? - nach Weiterverkauf nicht aufzuklären

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Autokauf: Rücktritt wegen mangelhaftem Navigationssystem

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mangelhaftes Navigationsystem im Bentley - kein Sachverständigengutachten nach Weiterverkauf des Autos möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mängel des eingebauten Navigationssystems

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bentley mit fehlerhafter Navigation?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bentley wegen vermeintlich fehlerhafter Navigation zurückgegeben: Mängel nach Weiterverkauf nicht mehr aufzuklären

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bentley mit fehlerhafter Navigation? - nach Weiterverkauf nicht aufzuklären

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bentley mit mangelhaftem Navi? - Kann ein beanstandetes Navigationsgerät nicht untersucht werden, darf die Käuferin nicht deswegen vom Autokauf zurücktreten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mangelhaftigkeit eines Navigationssystems an Bentley Continental

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gelegentliche Navi-Aussetzer sind kein Mangel - Fehlerhafte Angaben sind technisch nie auszuschließen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berechtigen Mängel des Navigationsgeräts zum Rücktritt?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bei Veräußerung der mangelhaften Kaufsache während eines anhängigen Rechtsstreits droht für die Klagepartei Beweisnotstand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wertersatz ohne Sachverständigengutachten für möglicherweise mangelhaften Bentley

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Ohne Fahrzeug kein Gutachten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Dabei ist bei behebbaren Mängeln grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen; das gilt auch bei Fahrzeugen der Luxusklasse (BGH, Urt. v. 29.06.2011, VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872, Tz 20f.; Urt. v. 28.05.2014, VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229, Tz 17, so auch OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006, 3 U 70/06, NJW 2007, 1694).

    Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem behebbaren Mangel im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises übersteigt (BGH NJW 2014, 3229).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mängelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urt. v. 06.02.2013, VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365; NJW 2014, 3229, Tz 16).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Dabei ist bei behebbaren Mängeln grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen; das gilt auch bei Fahrzeugen der Luxusklasse (BGH, Urt. v. 29.06.2011, VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872, Tz 20f.; Urt. v. 28.05.2014, VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229, Tz 17, so auch OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006, 3 U 70/06, NJW 2007, 1694).

    Auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung kommt es nur dann an, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungewiss ist, etwa weil auch der Verkäufer sie nicht feststellen konnte (BGH NJW 2011, 2872).

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mängelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urt. v. 06.02.2013, VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365; NJW 2014, 3229, Tz 16).
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 28 U 162/13

    Spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Im Übrigen kann sich ein Mangel daraus ergeben, dass das betreffende Fahrzeug von dem jeweiligen Stand der Technik negativ abweicht, was grundsätzlich einen herstellerübergreifenden Vergleich bedingt (s. Urt. des Senats 18.03.2014, 28 U 162/13, BeckRS 2014, 07366 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Eine Erledigungserklärung ist bis zur Anschließung des Gegners bzw. zur Entscheidung des Gerichts grundsätzlich frei widerruflich (BGH, Urt. v. 07.06.2001, I ZR 157/98, BGH NJW 2002, 442).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2005 - 4 U 105/05

    Unzulässigkeit der Berufung: Keine Weiterverfolgung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Anderes käme in Betracht, wenn sich die Klägerin nicht mehr gegen die Beschwer aus dem klageabweisenden Urteil des Landgerichts wenden würde, indem sie statt des zunächst verfolgten Begehrens auf Rückabwicklung des Kaufs nunmehr eine Minderung des Kaufpreises verlangt (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20.06.2005, 4 U 105/05, BeckRS 2005, 11634).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Diese kann aus von der Klägerin zu verantwortenden Gründen nicht mehr erfolgen; ob die darin liegende Beweisvereitelung im konkreten Fall zu einer Beweislastumkehr führt (zu den Folgen einer Beweisvereitelung s. BGH, Urt. v. 23.11.2005, VIII ZR 43/05, NJW 2006, 434, Tz 23ff.), bedarf keiner Entscheidung, weil die Klägerin den ohnehin ihr obliegenden Mangelbeweis nicht geführt hat.
  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Der Teil des Anspruchs, der nicht mehr in der bisherigen Weise weiterverfolgt werden soll, muss nach den sonst geltenden Verfahrensvorschriften dem Streit der Parteien entzogen werden, insbesondere durch eine Klagerücknahme, einen Klageverzicht oder eine Erklärung der Erledigung der Hauptsache (s. hierzu BGH, Urt. v. 01.06.1990, V ZR 58/89, NJW 1990, 2682).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Dabei ist bei behebbaren Mängeln grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen; das gilt auch bei Fahrzeugen der Luxusklasse (BGH, Urt. v. 29.06.2011, VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872, Tz 20f.; Urt. v. 28.05.2014, VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229, Tz 17, so auch OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006, 3 U 70/06, NJW 2007, 1694).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15
    Der Teil des Anspruchs, der nicht mehr in der bisherigen Weise weiterverfolgt werden soll, muss nach den sonst geltenden Verfahrensvorschriften dem Streit der Parteien entzogen werden, insbesondere durch eine Klagerücknahme, einen Klageverzicht oder eine Erklärung der Erledigung der Hauptsache (s. hierzu BGH, Urt. v. 01.06.1990, V ZR 58/89, NJW 1990, 2682).
  • LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mangelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urteil vom 06.02.2013, VIII ZR 374/11 = NJW 2013, 1365; vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2016, I-28 U 44/15, zitiert nach juris).
  • LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages i.R.d. sog. VW-Abgasskandals; Erhöhter

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mangelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urteil vom 06.02.2013, VIII ZR 374/11, NJW 2013, 1365; vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2016, I-28 U 44/15, zitiert nach juris).
  • LG Essen, 12.10.2017 - 6 O 302/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der (Un-)Erheblichkeit und damit auch für die Höhe der Mangelbeseitigungskosten ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (BGH, Urteil vom 06.02.2013 - VIII ZR 374/11; OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2016 - I-28 U 44/15).
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