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   OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05   

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https://dejure.org/2005,5263
OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05 (https://dejure.org/2005,5263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2005 - 28 U 60/05 (https://dejure.org/2005,5263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2005 - 28 U 60/05 (https://dejure.org/2005,5263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen wegen kapitalen Motorschadens im Zeitpunkt der Übergabe; Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes des § 323 Abs. 6 1. Alt. BGB auf den Fall der Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Inspektionstermine; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 254; ; BGB § 323; ; BGB § 323 Abs. 6 1. Alt.; ; BGB § 346 Abs. 2 S. 1 Ziff. 2; ; BGB § 346 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 351 aF.; ; BGB § 434; ; BGB § 437; ; BGB § 437 Ziff. 2; ; BGB § 439; ; BGB § 440

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 § 346 § 434 § 437 § 439 § 440
    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen Hersteller-Inspektionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Immer wieder der Zahnriemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 421
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 236/97

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages über die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    angewandt worden ist (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., BGB aF. § 254 Rdn. 9; Palandt-Sprau, 61. Aufl., BGB aF. § 633 Rdn. 6; BGH in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]; OLG Düsseldorf in NJW-RR 2003, 59 [61]), so liegen die Voraussetzungen dieser Ausnahme nicht vor.

    Eine unter § 254 Abs. 1 BGB fallende Mitverursachung eines Werkmangels hat der BGH (in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]) anerkannt, wenn einerseits der Besteller mangelhafte Pläne oder Vorgewerke zu verantworten hatte und andererseits der Werkunternehmer der ihm gemäß der in das Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B oder aufgrund nebenvertraglicher Aufklärungs, Prüfungs oder Beratungspflichten obliegenden Prüfung der Eignung dieser Vorgaben für seine Werkleistung (vgl. insoweit Palandt-Sprau, 61. Aufl., BGB aF. § Rdn. 13) nicht genügt hat.

    Abgesehen davon würde die gemäß § 242 BGB auf den Nachbesserungs/Nacherfüllungsanspruch anzuwendende Regelung des § 254 BGB grundsätzlich gerade nicht zu einem Ausschluss der Gewährleistungshaftung des Unternehmers/Verkäufers führen, sondern der Gewährleistungspflichtige hat insoweit nur einen Anspruch darauf, dass sich der Gläubiger gegebenenfalls entsprechend seinem Mitverursachungsanteil an den Kosten der Nachbesserung beteiligt (vgl. insoweit BGH in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]; Palandt-Sprau, 64. Aufl., BGB § 635 Rdn. 7).

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    angewandt worden ist (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., BGB aF. § 254 Rdn. 9; Palandt-Sprau, 61. Aufl., BGB aF. § 633 Rdn. 6; BGH in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]; OLG Düsseldorf in NJW-RR 2003, 59 [61]), so liegen die Voraussetzungen dieser Ausnahme nicht vor.

    Eine unter § 254 Abs. 1 BGB fallende Mitverursachung eines Werkmangels hat der BGH (in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]) anerkannt, wenn einerseits der Besteller mangelhafte Pläne oder Vorgewerke zu verantworten hatte und andererseits der Werkunternehmer der ihm gemäß der in das Vertragsverhältnis einbezogenen VOB/B oder aufgrund nebenvertraglicher Aufklärungs, Prüfungs oder Beratungspflichten obliegenden Prüfung der Eignung dieser Vorgaben für seine Werkleistung (vgl. insoweit Palandt-Sprau, 61. Aufl., BGB aF. § Rdn. 13) nicht genügt hat.

    Abgesehen davon würde die gemäß § 242 BGB auf den Nachbesserungs/Nacherfüllungsanspruch anzuwendende Regelung des § 254 BGB grundsätzlich gerade nicht zu einem Ausschluss der Gewährleistungshaftung des Unternehmers/Verkäufers führen, sondern der Gewährleistungspflichtige hat insoweit nur einen Anspruch darauf, dass sich der Gläubiger gegebenenfalls entsprechend seinem Mitverursachungsanteil an den Kosten der Nachbesserung beteiligt (vgl. insoweit BGH in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]; Palandt-Sprau, 64. Aufl., BGB § 635 Rdn. 7).

  • LG Hagen, 23.07.1993 - 1 S 119/93

    Kostentragung durch den Käufer im Falle der Wandlung eines verbundfinanzierten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    Zu ersetzen sind vom Beklagten allerdings entsprechend dem früheren Rechtsverständnis bei einer Wandlung (heute Rücktritt; vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2003, Az. 28 U 40/03; LG Hagen NJW-RR 1994, 1260; LG Bochum NJW-RR 2002, 349; a.A. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Naumburg OLGR 2003, 87) oder sog. kleinem Schadensersatz (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1593; OLG Saarbrücken OLGR 1997, 17; Reinking/Eggert, 8. Aufl. 2003, Rn. 350 m.w.N.) grundsätzlich zunächst nur die zur Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich beim Beklagten verbleibenden Netto-Raten in jeweiliger Höhe von 145, 83 EUR, die sich gemäß dem nach der vorgelegten Kreditauskunft der T-Bank zwischen dem ausgezahlten Nettodarlehenbetrag von 10.500,00 EUR und der die Zinsen enthaltenden Darlehenssumme von 12.808.08 EUR bestehenden Verhältnis von 81, 98 % aus den monatlichen Bruttoraten von 177, 89 EUR ergeben.
  • OLG Celle, 09.09.2004 - 14 U 32/04

    Pflicht zur Leistung von Schadensersatz bei der Kollision mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    b. Insgesamt kann die Klägerin vom Beklagten daher folgende Beträge erstattet verlangen: Anzahlung 3.000,00 EUR Nettokreditraten bis einschließlich März (5*177,89 EUR * 81, 98% =) 729, 17 EUR Bruttokreditraten ab April (12*177,89 EUR =) 2.134,68 EUR L-Versand 8, 00 EUR An- und Abmeldekosten 60, 00 EUR Summe 5.931,85 EUR abzüglich der Nutzungsvergütung von - 1.911,40 EUR Gesamt 4.020,45 EUR Soweit die Klägerin eine Unkostenpauschale von 25, 00 EUR geltend macht, ist eine solche nach ständiger Übung des Senates nicht berechtigt, da die für die deliktsrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfallschäden dem Geschädigten zuerkannte Unkostenpauschale (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., BGB § 249 Rdn. 43 m.w.N.; OLG Celle in NJW-RR 2004, 1673 [1674]) auf die Verfolgung schuldrechtlicher Schadensersatzansprüche gemäß §§ 280, 281 BGB nicht übertragen werden kann.
  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 188/01

    Umfang des sog. kleinen Schadensersatzes; Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    Zu ersetzen sind vom Beklagten allerdings entsprechend dem früheren Rechtsverständnis bei einer Wandlung (heute Rücktritt; vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2003, Az. 28 U 40/03; LG Hagen NJW-RR 1994, 1260; LG Bochum NJW-RR 2002, 349; a.A. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Naumburg OLGR 2003, 87) oder sog. kleinem Schadensersatz (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1593; OLG Saarbrücken OLGR 1997, 17; Reinking/Eggert, 8. Aufl. 2003, Rn. 350 m.w.N.) grundsätzlich zunächst nur die zur Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich beim Beklagten verbleibenden Netto-Raten in jeweiliger Höhe von 145, 83 EUR, die sich gemäß dem nach der vorgelegten Kreditauskunft der T-Bank zwischen dem ausgezahlten Nettodarlehenbetrag von 10.500,00 EUR und der die Zinsen enthaltenden Darlehenssumme von 12.808.08 EUR bestehenden Verhältnis von 81, 98 % aus den monatlichen Bruttoraten von 177, 89 EUR ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    angewandt worden ist (vgl. insoweit Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., BGB aF. § 254 Rdn. 9; Palandt-Sprau, 61. Aufl., BGB aF. § 633 Rdn. 6; BGH in NJW 1984, 1676 [1677]; NJW 1999, 416 [417 sub III.]; OLG Düsseldorf in NJW-RR 2003, 59 [61]), so liegen die Voraussetzungen dieser Ausnahme nicht vor.
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    Diese ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die nach der (ihm erkennbaren) Lage der Sache erforderlich scheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., BGB § 254 Rdn. 1, 8; BGH in NJW 2001, 149 [150 sub d]).
  • LG Bochum, 27.04.2001 - 5 S 19/01
    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05
    Zu ersetzen sind vom Beklagten allerdings entsprechend dem früheren Rechtsverständnis bei einer Wandlung (heute Rücktritt; vgl. Senat, Urt. v. 17.07.2003, Az. 28 U 40/03; LG Hagen NJW-RR 1994, 1260; LG Bochum NJW-RR 2002, 349; a.A. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Naumburg OLGR 2003, 87) oder sog. kleinem Schadensersatz (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1593; OLG Saarbrücken OLGR 1997, 17; Reinking/Eggert, 8. Aufl. 2003, Rn. 350 m.w.N.) grundsätzlich zunächst nur die zur Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich beim Beklagten verbleibenden Netto-Raten in jeweiliger Höhe von 145, 83 EUR, die sich gemäß dem nach der vorgelegten Kreditauskunft der T-Bank zwischen dem ausgezahlten Nettodarlehenbetrag von 10.500,00 EUR und der die Zinsen enthaltenden Darlehenssumme von 12.808.08 EUR bestehenden Verhältnis von 81, 98 % aus den monatlichen Bruttoraten von 177, 89 EUR ergeben.
  • OLG Hamm, 21.07.2016 - 28 U 175/15

    Nachliefern oder nachbessern? Wahlrecht des Käufers beim Fahrzeugkauf

    Die Grundsätze, die sonst nach der Senatsrechtsprechung für die Rückabwicklung eines drittfinanzierten Verbundgeschäfts gelten (s. hierzu Senatsurt. v. 08.09.2005, 28 U 60/05, NZV 2006, 421), finden keine Anwendung, weil im konkreten Fall Käufer und Darlehensnehmer nicht personenidentisch sind.
  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Bei einem wie hier - mit einem Kaufvertrag verbundenen Finanzierungsvertrag hat der Käufer grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung des Zins- und Kostenanteils aus der Finanzierung, und zwar weder gegenüber dem Verkäufer noch gegenüber der Bank (Senatsurteil vom 8. September 2005 - 28 U 60/05, NZV 2006, 421, 423 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 42/06, juris, Tz. 69, 77 f.; Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1104; Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf, 2008, Rn. 197).

    Ersatz gezahlter Darlehenszinsen kann der Kläger nur als Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 437 Nr. 3, § 284 BGB verlangen, jedoch beschränkt auf den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte (Senatsurteil vom 8. September 2005 - 28 U 60/05, aaO; Andreae, NJW 2007, 3457, 3460).

  • OLG Naumburg, 12.01.2007 - 10 U 42/06

    Rücktritt von einem durch Kredit finanzierten Autokauf

    v. 08.09.2005 - 28 U 60/05, NZV 2006, 421).

    v. 08.09.2005 - 28 U 60/05, NZV 2006, 421).

    Von Ansprüchen der Bank hätte sie die Beklagte im Übrigen freizustellen (vgl. OLG Hamm, Urt . v. 08.09.2005 - 28 U 60/05, NZV 2006, 421).

    v. 08.09.2005 - 28 U 60/05, NZV 2006, 421; LG Hagen, Urt .

    c) Was die zukünftig fällig werdenden Tilgungsleistungen aus dem Kreditvertrag mit der B -Bank anbelangt, kann die Klägerin von der Beklagten verlangen, dass sie von den zukünftigen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag durch Zahlung freigestellt wird (vgl. ebenso OLG Hamm, NZV 2006, 421).

  • OLG Köln, 25.03.2014 - 3 U 185/13

    Ausschreibung eines verkauften Pkw im Schengener Informationssystem als

    Ob der Kläger Rückzahlung seiner Zinsleistungen von der Darlehensgeberin verlangen kann (vgl. zum Meinungsstand einerseits OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1265; Habersack a.a.O. Rn. 71; andererseits OLG Hamm NZV 2006, 421, 423; LG Bochum NJW-RR 2002, 349, 350; Palandt-Grüneberg, BGB, § 359, Rn. 8), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12

    Verbundenes Geschäft: Rechtsgrundlage für einen Rückforderungsdurchgriff

    Die bereits im Urteil im Vorprozess zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urt. vom 08.09.2005, 28 U 60/05, NZV 2006, 421, zitiert nach juris), wonach die Rückabwicklung nur die Nettoraten umfassen soll, betrifft zum einen einen gegenüber dem Verkäufer, nicht aber gegenüber der Bank geltend gemachten Anspruch und ist zum anderen vor den oben zitierten Entscheidungen des XI. Zivilsenats des BGH ergangen.
  • LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelbeseitigung; Mangeleinheit; Erheblichkeit der

    Der gegenteiligen Auffassung, auf die sich die Beklagte beruft (OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2005 - 28 U 60/05; OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2010 - 28 U 22/10), folgt die Kammer nicht.
  • OLG Rostock, 28.08.2020 - 4 U 1/19

    Gebrauchtwagenkauf: Sachmängelhaftung des Verkäufers bei Beschreibung der

    Nach den Ausführungen zuvor unter lit. aa) und bb) scheidet eine Rückgabe des streitgegenständlichen Wagens für den Kläger aber aus und die Vorschäden, welche das Auto als Unfallwagen mangelhaft machen, beeinträchtigen seine Möglichkeiten zur Nutzung des PKWs nicht (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2005, Az.: 28 U 60/05, Rn. 27 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08

    Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts

    Daher kann ein Mitverschulden des Autokäufers wegen einer unterbliebenen Inspektion allein dann in Betracht kommen, wenn für diesen Anhaltspunkte dafür bestanden, dass eine Inspektion ihn vor dem konkreten Schaden schützen könnte (vgl. OLG Hamm NZV 2006, 421 ff. - zitiert nach Juris, dort Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08

    Abweichung eines Pkw von der bei Sachen der gleichen Art üblichen Beschaffenheit

    Dieser Zahlungsanspruch ist darüber hinaus um die dem Händler zu erstattende Nutzungsausfallentschädigung zu kürzen (vgl. nur OLG Hamm NZV 2006, 421 - zitiert nach Juris, dort Rn. 26; Palandt/ Grüneberg, BGB, Kommentar, 68. Aufl. 2009, § 359, Rn. 8; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 796 - zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Gegenüber der Beklagten zu 1) hätte dann zum einen ein Anspruch auf Zahlung in Höhe der bislang an die Bank gezahlten Nettokreditraten einschließlich einer evtl. Anzahlung sowie zum anderen ein Anspruch auf Freistellung in Bezug auf die noch verbliebenen Darlehensverpflichtungen bestanden (OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2005 - 28 U 60/05, NZV 2006, 421; OLG Naumburg, Urt. v. 12.01.2007 - 10 U 42/06, BeckRS 2007, 65018; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Auflage Rn. 1700).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 2 Ws 312/08

    Begriff des "Verbrauchers" i.S. von § 16 Abs. 2 UWG

  • OLG München, 01.04.2015 - 19 U 4174/14

    Keine Unwirksamkeit eines zur Finanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag

  • LG Köln, 11.08.2016 - 6 S 153/15

    Schaden kann nicht beseitigt werden: Keine Mängelbeseitigungsfrist erforderlich!

  • OLG Hamm, 18.04.2019 - 28 U 267/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen fehlendem

  • LG Bielefeld, 24.06.2020 - 18 O 288/19
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