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   OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11 Bau   

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https://dejure.org/2013,63006
OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11 Bau (https://dejure.org/2013,63006)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2013 - 28 U 732/11 Bau (https://dejure.org/2013,63006)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 28 U 732/11 Bau (https://dejure.org/2013,63006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Wer trägt das Baugrundrisiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber - Aussage falsch, setzen, sechs!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Es gibt kein "Baugrundrisiko"! (IBR 2015, 345)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11
    bb) Aus der Vertragsautonomie folgt, dass es den Vertragspartnern frei steht, jegliches Wagnis zu vereinbaren (Kuffer a.a.O., S. 6 unter Hinweis auf das sogenannte Kammerschleusenurteil, BGH NJW 1997, 61).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG München, 10.12.2013 - 28 U 732/11
    aa) Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 20.08.2009 (VII ZR 205/07; BauR 2009, 1724 ff) der sogenannten Lehre vom (spezifischen) Baugrundrisiko eine Absage erteilt.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16

    Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung

    Teilweise wird nicht auf den Stoffbegriff des § 645 BGB abgestellt, sondern darauf, wer nach dem werkvertraglichen Verpflichtungsvertrag das Baugrundrisiko tragen soll (Holzapfel, BauR 2012, 1015; OLG München, Urteil vom 10.12.2013, 28 U 732/11, Tz. 60).
  • LG Fulda, 19.04.2016 - 4 O 497/12

    Bauvertrag - dauerhafte Herstellung Standfestigkeit - Hangabrutsch

    Ein spezifisches Baugrundrisiko, welches bedeuten würde, dass der Auftraggeber für dessen, wie auch immer geartete Verwirklichung stets einzustehen hätte, ist nicht existent (vgl. BGH BauR 2009, 1724 ff; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 28 U 732/11 Bau -, Rn. 59, juris).
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