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   OLG Hamm, 07.07.2009 - I-28 U 86/09   

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https://dejure.org/2009,7383
OLG Hamm, 07.07.2009 - I-28 U 86/09 (https://dejure.org/2009,7383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2009 - I-28 U 86/09 (https://dejure.org/2009,7383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - I-28 U 86/09 (https://dejure.org/2009,7383)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Verkäufers eines Gebrauchtwagens für das Vorhandensein von sich aus einem Schriftzug auf der ausgetauschten Heckklappe ergebenden, tatsächlich nicht vorhandenen technischen Eigenschaften

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. S. 1
    Einstandspflicht des Verkäufers eines Gebrauchtwagens für das Vorhandensein von sich aus einem Schriftzug auf der ausgetauschten Heckklappe ergebenden, tatsächlich nicht vorhandenen technischen Eigenschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Typenschild auf Heckklappe kann Einfluss auf Vertrag haben

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 28 U 86/09
    Die Parteien eines Kaufvertrags können stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarungen treffen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07, juris, Tz. 14, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 23. November 1994 - VIII ZR 133/93, NJW-RR 1995, 364 unter II 1 c).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 28 U 86/09
    Die Parteien eines Kaufvertrags können stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarungen treffen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07, juris, Tz. 14, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 23. November 1994 - VIII ZR 133/93, NJW-RR 1995, 364 unter II 1 c).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - 4 U 163/04

    Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistungsumfang bei der Abrede "gekauft wie gesehen"

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 28 U 86/09
    Durch die vorgenannte Klausel wird im Allgemeinen die Sachmängelhaftung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung und/oder Probefahrt ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (Reinking/Eggert, aaO, Rn. 1971 ff.); in Sonderfällen kann die Klausel unter Umständen einen vollständigen Ausschluss der Sachmängelhaftung bedeuten (OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 51).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 28 U 86/09
    Ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung ist regelmäßig - und auch hier - dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) gelten soll (siehe BGHZ 170, 86, Tz. 31; Reinking/Eggert, aaO, Rn. 1976).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 28 U 86/09
    Die andere Art der Nacherfüllung, die Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB), ist bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf im Regelfall, von dem eine Ausnahme hier nicht besteht, ohnehin nicht möglich (BGHZ 168, 64, Tz. 22 ff.).
  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 28 U 144/14

    Oldtimer mit H-Zulassung verkauft - Rechtswirkungen

    Allein der Umstand, dass die "H-Zulassung" im Kaufvertragsformular nicht mehr ausdrücklich erwähnt wurde, reicht für eine Zurücknahme der Vorfelderklärung nicht (Senat, Urteil vom 07.07.2009, Az.: 28 U 86/09 - zitiert nach juris-).
  • OLG Hamm, 04.05.2021 - 28 U 237/18

    Ansprüche aus dem Kauf eines Oldtimers Nachgeschlagene Fahrgestellnummer

    Dem hat sich der Senat angeschlossen (OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2015, I-28 U 144/14, Rn. 72; Urteil vom 07.07.2009, I-28 U 86/09, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 12. Mai 2009 - 28 U 42/09 -, Rn. 33/34, juris).
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