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   OLG Hamm, 11.10.2012 - I-28 U 88/11   

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https://dejure.org/2012,47963
OLG Hamm, 11.10.2012 - I-28 U 88/11 (https://dejure.org/2012,47963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2012 - I-28 U 88/11 (https://dejure.org/2012,47963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - I-28 U 88/11 (https://dejure.org/2012,47963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachträglicher Wertgebührenhinweis erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann für schriftliches Ergänzungsgutachten keine Geschäftsgebühr abrechnen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 227/09

    Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 28 U 88/11
    Wenn aber der Kläger eine nach Gegenstandswert abgerechnete Honorarforderung in der streitgegenständlichen Höhe wegen Verstoßes gegen die Hinweispflicht aus § 49b Abs. 5 BRAO ohnehin alsbald an die Beklagte zurückzuerstatten hätte, verstößt deren Geltendmachung letztlich gegen Treu und Glauben - dolo agit qui petit quod statim redditurus est - (BGH NJW 2011, 229).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 28 U 88/11
    Eine umfassende Geschäftsbesorgung ist aus verständiger Sicht dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig werden soll, d.h. insbesondere vereinbarungsgemäß mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandaten vertreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1420; AnwaltKomm-Onderka RVG, 6. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 18; Gerold/ Schmidt-Mayer RVG, 20. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 14).
  • OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Entwurf eines Mahnschreibens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 28 U 88/11
    Eine umfassende Geschäftsbesorgung ist aus verständiger Sicht dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig werden soll, d.h. insbesondere vereinbarungsgemäß mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandaten vertreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1420; AnwaltKomm-Onderka RVG, 6. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 18; Gerold/ Schmidt-Mayer RVG, 20. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 14).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 28 U 88/11
    Insofern entspricht es dem allgemeinen und vom Senat geteilten Verständnis, dass ein Verstoß gegen die Hinweispflicht aus § 49b Abs. 5 BRAO einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB nach sich zieht (BGH NJW 2007, 2332; AnwaltKomm-Onderka/ N.Schneider § 2 Rnr. 77; Fahrendorf, in: Fahrendorf/ Mennemeyer/Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. 2010, Rnr. 1726; D.Fischer, in Zugehör u.a. Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl. 2011, Rnr. 899).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Sie ist dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen tätig werden soll, beispielsweise mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandanten vertreten soll (OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2012 - I-28 U 88/11; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2010 - 14 U 220/10, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Sie ist dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen tätig werden soll, beispielsweise mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandanten vertreten soll (OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2012 - I-28 U 88/11; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2010 - 14 U 220/10, Juris).
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