Rechtsprechung
BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"ID" ist kein Markenname
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- markenmagazin:recht (Leitsatz)
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
ID - online-und-recht.de (Kurzinformation)
"ID" als Marke für Munition und Geschosse nicht eintragbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mangels Unterscheidungskraft "ID" als Marke nicht eintragungsfähig
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 242
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- EuGH, 26.10.2007 - C-512/06
PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c …
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Für eine Zurückweisung beschreibender Angaben ist es somit keineswegs erforderlich, dass ein Zeichen aus Begriffen besteht, mit denen die fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen direkt bezeichnet oder Merkmale beschrieben werden, die ihnen unmittelbar anhaften (vgl. EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide).Eine Marke weist nicht schon deshalb die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf, weil sie die fraglichen Waren oder Dienstleistungen bzw. ihre Merkmale nicht direkt bezeichnet (vgl. nochmals EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide).
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Unterscheidungskraft i. S. v § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie dadurch für die angesprochenen Verbraucher von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar macht (…EuGH GRUR Int. 2005, 135, Rdn. 19 - Maglite; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).Bei solchen beschreibenden Angaben ist nicht davon auszugehen, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
- BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04
Bürogebäude
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Auch der Vortrag der Beschwerdeführerin, die Marke sei jedenfalls mehrdeutig, vermag ihr die notwendige Unterscheidungskraft nicht zu vermitteln, da eine Wortmarke bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn ihr die angesprochenen Verkehrskreise - wie hier - von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine eindeutige Aussage mit sachbezogenem Charakter entnehmen (BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude).
- EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Ergeben die in der Schutzfähigkeitsprüfung zu treffenden Feststellungen nicht den Nachweis, dass ein angemeldetes Zeichen die konkrete Eignung zur Herkunftsfunktion aufweist und dass diese Herkunftsfunktion im Vordergrund steht, widerspricht ihre Eintragung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG normierten Zielsetzung, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigen Monopolen zu schützen (…vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rdn. 59, 62 - EUROHYPO;… GRUR Int 2008, 135, 137, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35, 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Die eigenständige Bedeutung von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist aber insbesondere darin zu sehen, dass diese Norm darüber hinaus auch nicht unmittelbar beschreibende Angaben erfasst, wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (EuGH GRUR 2004, 674, 677, Rdn. 70, 86. - BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05
SPA II
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Der Umstand, dass sich dem Verkehr dabei keine detaillierten Produktinformationen erschließen werden, steht dem nicht entgegen (vgl. hierzu BGH GRUR 2008, 900, 901, Rdn. 15 - SPA II). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
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Vielmehr ist der Rechtsbegriff der Unterscheidungskraft einer allgemeinsprachlichen Interpretation nicht zugänglich, sondern normativ auszulegen und dabei - wie der Europäische Gerichtshof schon früh klargestellt hat - ausschließlich herkunftsbezogen zu definieren (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727, Rdn. 49 - Chiemsee). - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Ergeben die in der Schutzfähigkeitsprüfung zu treffenden Feststellungen nicht den Nachweis, dass ein angemeldetes Zeichen die konkrete Eignung zur Herkunftsfunktion aufweist und dass diese Herkunftsfunktion im Vordergrund steht, widerspricht ihre Eintragung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG normierten Zielsetzung, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigen Monopolen zu schützen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rdn. 59, 62 - EUROHYPO;… GRUR Int 2008, 135, 137, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche;… GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35, 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06
STREETBALL
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
- Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411, Rdn. 9 - STREETBALL). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 103/08
Dem typischen, dem markenrechtlichen Leitbild entsprechenden Verbraucher ist bewusst, dass eine gewisse begriffliche Unbestimmtheit von werbeüblich herausgestellten Sachaussagen sogar häufig notwendig und gewollt ist, um einen möglichst weiten Bereich produktbezogener Eigenschaften erfassen zu können, ohne sie im Einzelnen benennen zu müssen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice). - EuGH, 25.10.2007 - C-238/06
Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - …
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- EuG, 05.12.2002 - T-91/01
BioID / HABM (BioID)
- EuGH, 07.10.2004 - C-136/02
Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 …