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   BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10   

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BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10 (https://dejure.org/2011,11002)
BPatG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10 (https://dejure.org/2011,11002)
BPatG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 28 W (pat) 112/10 (https://dejure.org/2011,11002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Princess" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung der Marke "Princess" für Waren aus dem Schmucksektor; Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen

  • kanzlei.biz

    "Princess"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Princess" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Princess" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind alle Zeichen und Angaben von der Eintragung ausgeschlossen, die dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH, GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH, GRUR 2000, 211, 212 - FÜNFER).

    Zwar kann auch nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen die markenrechtliche Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sich das fragliche Zeichen als bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; BGH, GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Vielmehr ist die angemeldete Marke vor dem dargestellten Hintergrund als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstanden werden zu können (vgl. hierzu EuGH, GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; BGH, GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Selbst wenn die beteiligten Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Uhren und Uhrenteile möglicherweise nicht von einer unmittelbar produktbeschreibenden Bezeichnung ausgehen sollten, werden sie die Marke als bloßen Sachbegriff ansehen, durch den ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren hergestellt wird (vgl. (vgl. BGH, GRUR 2010, 1100 Rdn. 23 - TOOOR!; BGH, GRUR 2009, 411 Rdn. 9 - STREETBALL; BGH, GRUR 2006, 850, 854, Rdn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Vielmehr ist die angemeldete Marke vor dem dargestellten Hintergrund als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstanden werden zu können (vgl. hierzu EuGH, GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; BGH, GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Selbst wenn die beteiligten Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Uhren und Uhrenteile möglicherweise nicht von einer unmittelbar produktbeschreibenden Bezeichnung ausgehen sollten, werden sie die Marke als bloßen Sachbegriff ansehen, durch den ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren hergestellt wird (vgl. (vgl. BGH, GRUR 2010, 1100 Rdn. 23 - TOOOR!; BGH, GRUR 2009, 411 Rdn. 9 - STREETBALL; BGH, GRUR 2006, 850, 854, Rdn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Selbst wenn die beteiligten Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Uhren und Uhrenteile möglicherweise nicht von einer unmittelbar produktbeschreibenden Bezeichnung ausgehen sollten, werden sie die Marke als bloßen Sachbegriff ansehen, durch den ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren hergestellt wird (vgl. (vgl. BGH, GRUR 2010, 1100 Rdn. 23 - TOOOR!; BGH, GRUR 2009, 411 Rdn. 9 - STREETBALL; BGH, GRUR 2006, 850, 854, Rdn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Nach §§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 MarkenG kann die Löschung einer angegriffenen Marke aber nur angeordnet werden, wenn erwiesen ist, dass ihr sowohl im Zeitpunkt ihrer Anmeldung bzw. Eintragung als auch im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über den Löschungsantrag absolute Schutzhindernisse entgegenstanden (vgl. BGH, GRUR 2009, 780, Rdn. 11 - Ivadal, m. w. N.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Auf dem hier einschlägigen Schmucksektor sind die Begriffe "Princess-Cut" bzw. "Princess-Schliff" als Fachbezeichnungen für eine etwa bei hochwertigen Ringen sehr beliebte Schliffart von Diamanten seit langem gebräuchlich und dem angesprochenen Publikum entsprechend bekannt, zumal für das maßgebliche Verkehrsverständnis neben den inländischen Verbrauchern immer auch die am Vertrieb der fraglichen Waren beteiligten Fachkreise mit zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411, 412, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH, GRUR 2004, 682, 683, Rdn. 25 - Bostongurka; BGH, GRUR 2008, 710, 713, Rdn. 35 - VISAGE).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Auf dem hier einschlägigen Schmucksektor sind die Begriffe "Princess-Cut" bzw. "Princess-Schliff" als Fachbezeichnungen für eine etwa bei hochwertigen Ringen sehr beliebte Schliffart von Diamanten seit langem gebräuchlich und dem angesprochenen Publikum entsprechend bekannt, zumal für das maßgebliche Verkehrsverständnis neben den inländischen Verbrauchern immer auch die am Vertrieb der fraglichen Waren beteiligten Fachkreise mit zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411, 412, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH, GRUR 2004, 682, 683, Rdn. 25 - Bostongurka; BGH, GRUR 2008, 710, 713, Rdn. 35 - VISAGE).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 16.08.2011 - 28 W (pat) 112/10
    Zwar kann auch nicht beschreibenden Angaben oder Zeichen die markenrechtliche Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sich das fragliche Zeichen als bloße Werbeaussage oder Anpreisung allgemeiner Art darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; BGH, GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

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