Weitere Entscheidung unten: BPatG, 09.07.2008

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   BPatG, 24.09.2008 - 28 W (pat) 177/07   

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BPatG, 24.09.2008 - 28 W (pat) 177/07 (https://dejure.org/2008,34330)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2008 - 28 W (pat) 177/07 (https://dejure.org/2008,34330)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2008 - 28 W (pat) 177/07 (https://dejure.org/2008,34330)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 24.09.2008 - 28 W (pat) 177/07
    In Widerspruchs-Beschwerdeverfahren wird dieses Interesse von den Marken-Beschwerdesenaten des Bundespatentgerichts regelmäßig auf 20.000 Euro festgesetzt (vgl. BPatG MarkenR 2007, 35 -Gegenstandswert bei Widerspruchs-Beschwerdeverfahren, m. w. N.) und dabei maßgeblich auf den Gesichtspunkt abgestellt, dass die angegriffenen Marken in der Regel noch nicht benutzt werden.
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   BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07   

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BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07 (https://dejure.org/2008,30560)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07 (https://dejure.org/2008,30560)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 28 W (pat) 177/07 (https://dejure.org/2008,30560)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 06.10.2005 - 10 W (pat) 1/04
    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07
    Um Missbrauchsfälle weitgehend auszuschließen, wird von der Rechtsprechung darüber hinaus aber gefordert, dass dem eingetragenen Markeninhaber vor Vollzug der Umschreibung immer dann Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist, wenn keine von allen Verfahrensbeteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge oder Umschreibungsbewilligungen vorliegen (vgl. hierzu etwa BPatG v. 6. Oktober 2005, 10 W (pat) 1/04 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II).
  • BPatG, 10.05.1999 - 10 W (pat) 4/99

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Umschreibungsantrag des Rechtsnachfolgers des in

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07
    Im Rahmen einer solchen Prüfung konnte die Markenabteilung aber vorliegend keinesfalls von vollständigen und in sich schlüssigen Umschreibungsunterlagen ausgehen (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 1999, 982, 983 - Umschreibung/Rechtliches Gehör).
  • BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67

    Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung

    Auszug aus BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 177/07
    Sie kommt daher nur im Ausnahmefall in Betracht, wie er etwa dann gegeben ist, wenn einem Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör nicht in ausreichender Weise gewährt wurde und die Umschreibung auch auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH GRUR 1969, 43-Marpin).
  • BPatG, 27.04.2009 - 25 W (pat) 20/09
    Um Missbrauchsfälle weitgehend auszuschließen, wird von der Rechtsprechung aber gefordert, dass dem eingetragenen Markeninhaber vor Vollzug der Umschreibung Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist, wenn keine von allen Verfahrensbeteiligten unterzeichneten Umschreibungsanträge oder Umschreibungsbewilligungen vorliegen (vgl. hierzu etwa BPatG, GRUR 2008, 261 -Markenumschreibung; BPatG PAVIS PROMA 10 W (pat) 1/04 -Umschreibung/Rechtliches Gehör II; BPatG 28 W (pat) 177/07 -PRO TEC).
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