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   BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10   

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https://dejure.org/2010,11173
BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10 (https://dejure.org/2010,11173)
BPatG, Entscheidung vom 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10 (https://dejure.org/2010,11173)
BPatG, Entscheidung vom 12. November 2010 - 28 W (pat) 2/10 (https://dejure.org/2010,11173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturplus" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Wortkombination "Naturplus" nicht eintragungsfähig

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturplus" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Naturplus" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeichenfolge "Naturplus" ist auch bei vergleichbaren Voreintragungen nicht als Marke für Lebensmittel eintragbar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für "Naturplus" für Bereich der Lebensmittel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft "Naturplus" als Marke nicht eintragbar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Naturplus" nicht als Marke eintragungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Naturplus" keine eintragungsfähige Marke

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Darüber hinaus ist die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen oder Angaben abzusprechen, die zwar nicht unmittelbar konkrete Produktmerkmale der fraglichen Waren oder Dienstleistungen benennen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Produkten oder Leistungen hergestellt wird (EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide; BGH GRUR 2009, 411, Rdn. 9 - STREETBALL).

    Dies gilt selbst für den Extremfall, dass die identische Marke für denselben Anmelder bereits einmal für schutzfähig erachtet und eingetragen wurde, wie dies der BGH klargestellt hat (vgl. BGH GRUR 2009, 411, 412, Rdn. 14 - STREETBALL).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Der Umstand, dass Voreintragungen - zu Recht oder zu Unrecht - erfolgt sind, kann lediglich in die umfassende Schutzfähigkeitsprüfung des konkreten Einzelfalls miteinbezogen werden (vgl. EuGH MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; BGH GRUR 2009, 778, 779, Rdn. 18 - Willkommen im Leben).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Damit ist entgegen der Ansicht der Anmelderin die abstrakte Mehrdeutigkeit des Begriffs "plus" von keiner Relevanz, denn es genügt für die Annahme eines Schutzhindernisses, wenn eine Angabe zumindest in einer ihrer möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680, Nr. 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Auf diese Weise sollen negative Auswirkungen von Markeneintragungen auf den freien Wettbewerb verhindert und das angestrebte Maß an Chancengleichheit für die Mitbewerber gewährleistet werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Kann eine Marke diese Herkunftsfunktion nicht erfüllen, widerspricht es dem durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG geschützten Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 m. w. N.).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift bedeutet nach ständiger Rechtsprechung, dass die angemeldete Marke im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise geeignet ist, die beanspruchten Waren als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und somit dieses Produkt von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH Beschluss vom 31. März 2010 Aktenzeichen I ZB 62/09 - Marlene-Dietrich-Bildnis II, m. w. N.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Nicht unterscheidungskräftig sind Zeichen oder Angaben mit einem unmittelbar beschreibenden Begriffsgehalt, der von den angesprochenen Verkehrskreisen im Zusammenhang mit den konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen ohne weiteres erfasst werden kann (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Nicht unterscheidungskräftig sind Zeichen oder Angaben mit einem unmittelbar beschreibenden Begriffsgehalt, der von den angesprochenen Verkehrskreisen im Zusammenhang mit den konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen ohne weiteres erfasst werden kann (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Darüber hinaus ist die erforderliche Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen oder Angaben abzusprechen, die zwar nicht unmittelbar konkrete Produktmerkmale der fraglichen Waren oder Dienstleistungen benennen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Produkten oder Leistungen hergestellt wird (EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide; BGH GRUR 2009, 411, Rdn. 9 - STREETBALL).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 12.11.2010 - 28 W (pat) 2/10
    Bei der Prüfung, ob eine angemeldete Marke die notwendige Unterscheidungskraft aufweist, ist immer auf ihren Gesamteindruck abzustellen, wobei es allerdings im Fall eines Kombinationszeichen zweckmäßig und zulässig ist, zunächst ihre einzelnen Bestandteile zu bewerten (vgl. EuGH, MarkenR 2007, 204, 209, Rdn. 79 - Celltech).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 527/22
    2021, 45 - Lichtmiete; BPatG 29 W (pat) 525/21 - SuperLine; 29 W (pat) 38/18 - Multiwear; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 29 W (pat) 212/01 - Control + Rework Service).

    (1) Die Wörter "Natur" und "natürlich" gehören seit Jahrzehnten zum elementaren Vokabular der deutschen Werbesprache (BPatG 26 W (pat) 18/19 - La Natura; Rothfuß, Wörterbuch der Werbesprache, 1991, S. 155 bis 157; ) und werden branchenübergreifend als Hinweis auf die natürliche, ursprüngliche Beschaffenheit einer Sache, natürliche oder naturbelassene Produkte oder Naturprodukte eingesetzt (BPatG 26 W (pat) 18/19 - La Natura; 26 W (pat) 40/13 - NATURA; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 28 W (pat) 121/08 - Natura; 28 W (pat) 253/07 - Natura; 26 W (pat) 155/02 - Nature; 28 W (pat) 200/96 - Natur).

    Das Wortzeichen "NATURSANFT" hat sich damit schon im Anmeldezeitpunkt, dem 11. Juni 2021, in einer werblich anpreisenden Angabe von Eigenschaften der beanspruchten Waren erschöpft (vgl. dazu auch: BPatG 25 W (pat) 518/16 - cheval naturel; 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 28 W (pat) 43/06 - easy-quick; 28 W (pat) 546/12 - EasyCompact).

    Ein von der Summe der Einzelbestandteile hinreichend abweichender Gesamteindruck fehlt (EuGH a. a. O. Rdnr. 40 - BIOMILD; BPatG 28 W (pat) 2/10 - Naturplus), vielmehr geht die Zusammenstellung insgesamt nicht über einen warenbeschreibenden Aus sagegehalt der Einzelbestandteile hinaus.

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten

    "plus" bedeutet "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. 2006 [CD-ROM]) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus).
  • BPatG, 20.07.2012 - 29 W (pat) 38/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "FairGasPlus" - keine Unterscheidungskraft -

    Der Bestandteil "Plus" bedeutet sowohl im Englischen als auch im Deutschen "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum" (Duden -Deutsches Universalwörterbuch a. a. O.) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines "irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils" bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus).
  • BPatG, 26.09.2011 - 29 W (pat) 144/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fairplus (Wort-Bild-Marke)" - kein

    bbb) Der Bestandteil "plus" bedeutet sowohl im Englischen als auch im Deutschen "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. 2006 [CD-ROM]; Duden - Das Fremdwörterbuch, a. a. O.; Duden-Oxford - Großwörterbuch Englisch, a. a. O.) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • BPatG, 15.10.2015 - 30 W (pat) 530/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stroke Unit Plus" - keine Unterscheidungskraft

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; 28 W (pat) 503/10 - "Premium PLUS+"; 28 W (pat) 2/10 - "Naturplus").
  • BPatG, 14.11.2013 - 29 W (pat) 67/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ASC plus attendorfer system components"

    Er zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus).
  • BPatG, 07.12.2011 - 28 W (pat) 559/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Starcast plus" - keine Unterscheidungskraft

    Sie besteht aus der allgemein als Qualitätshinweis üblichen Angabe "Star" ((st. Rspr., vgl. BPatGE 31, 126, 131 - STARKRAFT; BPatG Mitt. 87, 55 - Paper Star; BPatG GRUR 1989, 56 - OECOSTAR; s. a. von den zahlreichen auf der PAVIS-CD-ROM veröffentlichten Zurückweisungen von Marken mit dem Bestandteil "Star" u. a. BPatG 29 W (pat) 2/96 - Profistar; 32 W (pat) 90/97 - Ministar; 28 W (pat) 188/96 - ROYAL STAR; 26 W (pat) 16/98 - Ecostar; 28 W (pat) 123/98 - ECOSTAR; 27 W (pat) 22/99 - StarKontor; 28 W (pat) 65/99 - HIGH TECH STAR; 33 W (pat) 66/99 - GOLDEN STAR; 32 W (pat) 49/00 - Gemüse Star; 30 W (pat) 15/00 - STARLAB), dem englischen Begriff "cast", der in technischen Zusammenhängen als "Abdruck, Abguss" verwendet wird (vgl. http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed§Hdr=on&spellToler=&search=cast), und der weiteren Qualitätsangabe "plus", die als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten, zählt (BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 -Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus; alle Entscheidungen veröffentlicht auf https://www.pavis-proma.de/index.htm).
  • BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 506/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLUSCARD" - teilweise Rücknahme der "Anmeldung bzw.

    28 W (pat) 543/13 - PRIMUS PLUS; 29 W (pat) 510/13 - Schweizer Kreuz; 30 W (pat) 510/12 - Angio-Plus-Therapie; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 25 W (pat) 522/14 - maxSparplus; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus).
  • BPatG, 20.07.2012 - 29 W (pat) 37/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "FairStromPlus" - keine Unterscheidungskraft -

    Der Bestandteil "Plus" bedeutet sowohl im Englischen als auch im Deutschen "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum" (Duden -Deutsches Universalwörterbuch a. a. O.) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines "irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils" bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus).
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