Rechtsprechung
BPatG, 09.02.2005 - 28 W (pat) 239/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer
KOCA TÜRK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04 In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird dabei für den Fall einer Marke, über deren Benutzung nichts bekannt ist, ein Regelwert von 25.000,-- EUR angenommen (vgl. BPatG Mitt. 2002, 570 - S. 400; Beschluss vom 26. März 2003 - 28 W (pat) 4/02; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 27 W (pat) 40/00; Beschluss vom 7. August 1996 - 26 W (pat) 92/94; für das Löschungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG: Beschluss vom 26. März 2003 - 26 W (pat) 108/01; Beschluss vom 7. März 2002 - 28 W (pat) 239/03; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 26 W (pat) 16/02; Beschluss vom 25. November 2003 - 24 W (pat) 240/03; vorgenannte Entscheidungen teils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM, teils unveröffentlicht), während bei benutzten Marken ein höherer, in der Regel mit 50.000,-- EUR anzusetzender Wert gerechtfertigt ist (…vgl. BPatGE a.a.O. - COTTO).
- BPatG, 10.05.2006 - 28 W (pat) 43/05 Bei Wort-Bild-Marken trifft dies in der Regel auf die Wortbestandteile als einfachster und kürzester Bezeichnungsform zu (…vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O. § 9 Rdn. 296 m. w. N.), so dass insofern die Bildbestandteile zumindest für die klangliche Verwechslungsgefahr unberücksichtigt bleiben, wenn die kollisionsbegründende Wirkung der Worte nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist, wie das bei der Widerspruchsmarke hinsichtlich des Wortes "TÜRK" (…auf deutsch: "Türke, türkisch", vgl. Langenscheidts Taschenwörterbuch Türkisch, 2001, S. 458 li. Sp.) als glatter Herkunftsangabe der Fall ist (vgl. Senatsentscheidung vom 9. Februar 2005, Az.: 28 W (pat) 239/03 - KOCA TÜRK).