Rechtsprechung
BPatG, 29.08.2013 - 28 W (pat) 25/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Racelight" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft des angemeldeten Wortzeichens "Racelight" als Marke
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Racelight" - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerdeverfahren - "Racelight" - keine Unterscheidungskraft
Wird zitiert von ...
- BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
Markenbeschwerdeverfahren - "EasyCompact" - Freihaltungsbedürfnis - keine …
Das Anmeldezeichen "EasyCompact" wird in seiner Gesamtheit vom angesprochenen inländischen Publikum im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als eine bloße Aneinanderreihung zweier anpreisender, sachbezogener Hinweise auf wesentliche Produktmerkmale verstanden werden (…vgl. EuGH a. a. O. - BIOMILD; vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/12 - Racelight), und zwar in dem Sinne, dass die so gekennzeichneten Produkte zum einen einfach und unkompliziert, also leicht und mühelos zu bedienen bzw. handzuhaben sind, und zum anderen kompakt sind, also eine handliche, raumsparende Bauform oder Ausführung aufweisen.So liegt der Fall auch bei der hier angemeldeten, nicht besonders ungewöhnlich gebildeten Wortkombination, bei der ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtbegriff und der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile nicht besteht (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/12 - Racelight; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus).