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   BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08   

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BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08 (https://dejure.org/2008,23514)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08 (https://dejure.org/2008,23514)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 28 W (pat) 31/08 (https://dejure.org/2008,23514)
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  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Die einzelnen Beurteilungsfaktoren stehen dabei zueinander in einer Art von Wechselbeziehung, so dass beispielsweise ein geringerer Grad der Markenähnlichkeit durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2006, 859; Rd. 16 - Malteserkreuz; sowie Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 9 Rdn. 29 m. w. N.).

    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, wie die fraglichen Marken auf diesen Durchschnittsverbraucher wirken (BGH WRP 2006, 1227, 1230, Rdn. 17 f. -MALTESERKREUZ).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Schutzunfähigen Markenteilen mit einem beschreibenden oder anpreisenden Bedeutungsgehalt ist eine solche eigenständig kennzeichnende Stellung grundsätzlich abzusprechen (vgl. hierzu etwa EuG SELEZIONE ORO Barilla/ORO, Rdn. 31 ff.; bestätigt durch EuGH-Urteil C-245/06 vom 9. März 2007, beide Entscheidungen veröffentlicht unter http://curia.europa.eu; sowie BGH GRUR 2007, 1071 Rdn. 36 ff. - Kinder II m. w. N.).

    Aus dem für die hier verfahrensgegenständlichen Waren unmittelbar beschreibenden Bedeutungsgehalts des Wortes "Charm" ergibt sich ein entsprechend eng zu bemessender Schutzumfang der Widerspruchsmarke, durch den sich die freie und ungehinderte Verwendbarkeit des fraglichen Sachbegriffs durch Mitbewerber und sonstige Dritte in keiner Weise einschränken lässt (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2007, 1071 Rdn. 42 - Kinder II; BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Aus dem für die hier verfahrensgegenständlichen Waren unmittelbar beschreibenden Bedeutungsgehalts des Wortes "Charm" ergibt sich ein entsprechend eng zu bemessender Schutzumfang der Widerspruchsmarke, durch den sich die freie und ungehinderte Verwendbarkeit des fraglichen Sachbegriffs durch Mitbewerber und sonstige Dritte in keiner Weise einschränken lässt (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2007, 1071 Rdn. 42 - Kinder II; BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Voraussetzung für eine isoliert kollisionsbegründende Wirkung eines Markenteils ist es dabei, dass dieser Bestandteil den Gesamteindruck der Marke prägt oder im Gesamtzeichen eine eigenständige kennzeichnende Stellung behält (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28-31 Thomson Life; sowie Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, Rd. 2067 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Dabei gilt bei der Prüfung der Markenähnlichkeit der Grundsatz, dass die Vergleichsmarken einander als Ganzes gegenüberzustellen sind, weil der Verkehr Marken im Regelfall in ihrer Gesamtheit wahrnimmt, so wie sie ihm begegnen (vgl. EuGH, MarkenR 2007, S. 315, Rdn. 41 - Limoncello; BGH GRUR 2006, 60, 62, Rdn. 17 - coccodrillo).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Dadurch bietet sie für den Verkehr die Gewähr dafür, dass die mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt bzw. erbracht wurden, dass dann auch ggf. für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. EuGH MarkenR 2007, 210, 212, Rdn. 54 f. TRAVATAN/TRIVASTAN).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Dabei besteht die Hauptfunktion einer Marke darin, die mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich ihrer betrieblichen Herkunft für die Verbraucher oder Endabnehmer von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2008, 343, 345, Rdn. 72 - BAINBRIDGE).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 28 W (pat) 31/08
    Dies setzt voraus, dass die übrigen Bestandteile weitgehend in den Hintergrund treten und deshalb den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (vgl. BGH WRP 2008, 1098, 1103, Rdn. 37 - idw Informationsdienst Wissenschaft).
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