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   BPatG, 02.03.2005 - 28 W (pat) 378/03   

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BPatG, 02.03.2005 - 28 W (pat) 378/03 (https://dejure.org/2005,30329)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.2005 - 28 W (pat) 378/03 (https://dejure.org/2005,30329)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 2005 - 28 W (pat) 378/03 (https://dejure.org/2005,30329)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 02.03.2005 - 28 W (pat) 378/03
    Es müsste entweder eine Wortkombination vorliegen, die mehr ist als die bloße Summe der beschreibenden Bestandteile und sich damit hinreichend weit vom ursprünglich beschreibenden Gehalt entfernt, oder aber es müsste ein Wort entstanden sein, das bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist und dort eine eigene - die vorliegenden Waren nicht beschreibende - Bedeutung hat, es somit gegenüber den Bestandteilen autonom ist (vgl EuGH, MarkenR 2004, 111 - BIOMILD, MarkenR 2004, 99 - KPN/Postkantoor, BGH, MarkenR 2004, 39 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.03.2005 - 28 W (pat) 378/03
    Es müsste entweder eine Wortkombination vorliegen, die mehr ist als die bloße Summe der beschreibenden Bestandteile und sich damit hinreichend weit vom ursprünglich beschreibenden Gehalt entfernt, oder aber es müsste ein Wort entstanden sein, das bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist und dort eine eigene - die vorliegenden Waren nicht beschreibende - Bedeutung hat, es somit gegenüber den Bestandteilen autonom ist (vgl EuGH, MarkenR 2004, 111 - BIOMILD, MarkenR 2004, 99 - KPN/Postkantoor, BGH, MarkenR 2004, 39 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 02.03.2005 - 28 W (pat) 378/03
    Es müsste entweder eine Wortkombination vorliegen, die mehr ist als die bloße Summe der beschreibenden Bestandteile und sich damit hinreichend weit vom ursprünglich beschreibenden Gehalt entfernt, oder aber es müsste ein Wort entstanden sein, das bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist und dort eine eigene - die vorliegenden Waren nicht beschreibende - Bedeutung hat, es somit gegenüber den Bestandteilen autonom ist (vgl EuGH, MarkenR 2004, 111 - BIOMILD, MarkenR 2004, 99 - KPN/Postkantoor, BGH, MarkenR 2004, 39 - Cityservice).
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