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   BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05   

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BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05 (https://dejure.org/2006,31854)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05 (https://dejure.org/2006,31854)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 28 W (pat) 39/05 (https://dejure.org/2006,31854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Die zu diesem Anspruch in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders nach § 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 510 ff. - "S 100" m. w. N.).

    Für die Auslegung kann insoweit auf die zu § 1 UWG entwickelten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; GRUR 2000, 1032 ff. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809 ff. - SZZ; GRUR 2000, 812 ff. tubeXpert).

    allein dazu dient, andere Unternehmen in rechtsmissbräuchlicher Weise unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu veranlassen, ist nach der Rechtsprechung (BGH a. a. O. Classe E, BGH GRUR 2004, 510 ff. "S. 100"; GRUR 2005, 581 f. "The colour of elegance") auch als bösgläubig im Sinne von § 50 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG anzusehen, da die Vorschrift u. a. gerade bezweckt, rechtsmissbräuchliche Markeneintragungen wieder zur Löschung zu bringen (so schon die Begründung zum Regierungsentwurf in der BT-Drucksache 15/1075 vom 28. Mai 2003, Bl. PMZ 2004, 253, und im übrigen Art. 3 Abs. 2 d. EU-MRRL).

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 135/83

    "Shamrock III"; Löschung eines Warenzeichens wegen sittenwidriger Behinderung;

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Auch muss die Absicht, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen, nicht der einzige Beweggrund sein; vielmehr reicht es aus, wenn diese Absicht das wesentliche Motiv war (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. = WRP 1986, 142 - Shamrock III; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin, m. w. N.).

    vor Inkrafttreten des Markengesetzes liegt, ist rechtlich unerheblich; zwar sah das damalige Recht (§ 10 II Nr. 2 WZG) eine vergleichbare Löschung im Registerverfahren nicht vor, kannte aber auch die Möglichkeit der Löschungsklage gegenüber einer rechtsmissbräuchlich eingetragenen Marke, wenngleich unter außerkennzeichenrechtlichen Gesichtspunkten nach § 1 UWG und § 826 BGB (vgl. BGH GRUR 1986, 74, 76 f. - Shamrock III).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Das werde zweifelsfrei durch sein rechtsmissbräuchliches Verhalten nach Schutzbewilligung der Marke belegt und sei bereits im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten festgestellt worden (so ausdrücklich OLG Frankfurt GRUR 1998, 704 und BGH GRUR 2001, 242 - Classe E), wo die Antragstellerin mit einer negativen Feststellungsklage gegen den Antragsgegner die rechtskräftige Feststellung erreicht hat, dass der Antragsgegner aus der beschwerdegegenständlichen Marke keine Rechte gegen die Antragstellerin geltend machen kann.

    Letztlich können aber auch diese Fragen offen bleiben, denn ein wettbewerbsrechtlich verwerfliches Verhalten kann auch darin liegen, dass ein Anmelder die mit der Eintragung einer Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung von vornherein zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will, wobei das Bestehen eines schutzwürdigen Besitzstandes dabei nicht in allen Fällen zwingend erforderlich ist (BGH GRUR 2001, 242 ff. - CLASSE E m. w. N.; GRUR 1967, 304 - Siroset).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Für die Auslegung kann insoweit auf die zu § 1 UWG entwickelten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; GRUR 2000, 1032 ff. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809 ff. - SZZ; GRUR 2000, 812 ff. tubeXpert).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 W (pat) 94/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit des Anmelders

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Für die Auslegung kann insoweit auf die zu § 1 UWG entwickelten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; GRUR 2000, 1032 ff. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809 ff. - SZZ; GRUR 2000, 812 ff. tubeXpert).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    allein dazu dient, andere Unternehmen in rechtsmissbräuchlicher Weise unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu veranlassen, ist nach der Rechtsprechung (BGH a. a. O. Classe E, BGH GRUR 2004, 510 ff. "S. 100"; GRUR 2005, 581 f. "The colour of elegance") auch als bösgläubig im Sinne von § 50 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG anzusehen, da die Vorschrift u. a. gerade bezweckt, rechtsmissbräuchliche Markeneintragungen wieder zur Löschung zu bringen (so schon die Begründung zum Regierungsentwurf in der BT-Drucksache 15/1075 vom 28. Mai 2003, Bl. PMZ 2004, 253, und im übrigen Art. 3 Abs. 2 d. EU-MRRL).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Auch muss die Absicht, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen, nicht der einzige Beweggrund sein; vielmehr reicht es aus, wenn diese Absicht das wesentliche Motiv war (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1985 - I ZR 135/83, GRUR 1986, 74, 76 f. = WRP 1986, 142 - Shamrock III; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin, m. w. N.).
  • BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64
    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Letztlich können aber auch diese Fragen offen bleiben, denn ein wettbewerbsrechtlich verwerfliches Verhalten kann auch darin liegen, dass ein Anmelder die mit der Eintragung einer Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung von vornherein zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen will, wobei das Bestehen eines schutzwürdigen Besitzstandes dabei nicht in allen Fällen zwingend erforderlich ist (BGH GRUR 2001, 242 ff. - CLASSE E m. w. N.; GRUR 1967, 304 - Siroset).
  • BPatG, 30.11.1999 - 27 W (pat) 99/99

    Voraussetzungen für eine bösgläubige Markenanmeldung

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Für die Auslegung kann insoweit auf die zu § 1 UWG entwickelten Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 510 ff. - S. 100; GRUR 2000, 1032 ff. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809 ff. - SZZ; GRUR 2000, 812 ff. tubeXpert).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
    Dieses Hindernis besteht auch noch im heutigen Zeitpunkt, da sich die Bezeichnungsgewohnheiten auf dem Fahrzeugsektor zumindest im Hinblick auf die Klasseneinteilungen nicht geändert haben und im übrigen die Rechtsprechung sowohl des EuGH wie des BGH (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Biomild, GRUR Int. 2005, 1012 BioID; BGH GRUR 2003, 1050 CityService) zu kombinierten Wortmarken inzwischen strenge Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit von Marken stellt, die ausschließlich aus beschreibenden Einzelangaben bestehen (wie vorliegend.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Marke durch eine Privatperson

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

  • BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02

    Feststellung der Erledigung des Löschungsverfahrens in der Hauptsache i.R.d.

    Soweit sich der Antragsteller auf eine Verfahrensfortsetzung im Interesse einer Korrektur der Entscheidung des BGH bzw. BPatG in Sachen "CLASSE E" (BGH GRUR 2001, 242 ff. bzw. BPatG 28 W (pat) 39/05, Beschluss vom 28. Juni 2006, veröffentlicht unter www.bpatg.de, Leitsätze veröffentlicht in BlPMZ 2007, S. 37, 38) beruft, handelt es sich hierbei um sachfremde Erwägungen, die mit dem vorliegenden Verfahren in keinerlei Zusammenhang stehen und deshalb nicht berücksichtigt werden können.
  • BPatG, 12.05.2010 - 28 W (pat) 48/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Classe E" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Die Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die Anmeldung mit 2 Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, mit der Begründung und unter ausdrückliche Einbeziehung der Entscheidung BPatG 28 W (pat) 39/05 "Classe E" vom 26.7.2006 als nicht unterscheidungskräftig und freihaltebedürftig zurückgewiesen, da es sich bei der als Marke beanspruchten Kombination um einen bloßen Hinweis auf ein seit langem gebräuchliches (automobil-) technisches Ordnungssystem (insbesondere für Fahrzeuge mit Einspritzung) handele, das dem Markenschutz für sämtliche beanspruchten Waren nicht zugänglich sei.
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