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   BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09   

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BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2009,28022)
BPatG, Entscheidung vom 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2009,28022)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2009 - 28 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2009,28022)
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  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09
    Ergeben die in der Schutzfähigkeitsprüfung zu treffenden Feststellungen nicht den Nachweis, dass ein angemeldetes Zeichen die konkrete Eignung zur Herkunftsfunktion aufweist und dass diese Herkunftsfunktion im Vordergrund steht, widerspricht ihre Eintragung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG normierten Zielsetzung, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigen Monopolen zu schützen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rdn. 59, 62 - EUROHYPO).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09
    Eine Wortmarke ist bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie -wie das hier der Fall ist -in einer ihrer möglichen Bedeutungen einen produktbeschreibenden Aussagegehalt aufweist (vgl. EuGH, GRUR 2004, 146, 147 -Doublemint).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09
    Darüber hinaus erfasst das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aber auch nicht unmittelbar beschreibende Angaben, wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (EuGH GRUR 2004, 674, 677, Rdn. 70, 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411, Rdn. 9.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie dadurch für die angesprochenen Verbraucher von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar macht (EuGH GRUR Int. 2005, 135, Rdn. 19 - Maglite; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09
    Darüber hinaus erfasst das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aber auch nicht unmittelbar beschreibende Angaben, wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den betreffenden Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (EuGH GRUR 2004, 674, 677, Rdn. 70, 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 411, Rdn. 9.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 05.08.2009 - 28 W (pat) 46/09
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie dadurch für die angesprochenen Verbraucher von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar macht (EuGH GRUR Int. 2005, 135, Rdn. 19 - Maglite; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
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