Rechtsprechung
   BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17514
BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10 (https://dejure.org/2011,17514)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10 (https://dejure.org/2011,17514)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 28 W (pat) 52/10 (https://dejure.org/2011,17514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Kostenauferlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Kostenauferlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzfähigkeit der Marke "pjur" aufgrund bestehender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; Voraussetzungen für die Bösgläubigkeit eines Markenanmelders nach § 50 Abs. 1 MarkenG; Abstellen auf zeitlich zurückliegende subjektive Aspekte bei der Frage der ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Kostenauferlegung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pjur" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - keine bösgläubige Markenanmeldung - Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "pjur" für Kosmetikprodukte und erotisches Spielzeug eintragbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10
    Die Absicht des Anmelders im maßgeblichen Zeitpunkt ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als subjektives Tatbestandsmerkmal zu verstehen, das anhand der objektiven Fallumstände bestimmt werden muss (vgl. EuGH Mitt. 2009, S. 329, 332, Rdn. 42 - Goldhase).

    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen somit keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung der Markeninhaberinnen, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH Mitt. 2009, S. 329, Rdn. 37 - Goldhase; BGH GRUR 2008, 917, Rdn. 20 - Eros).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10
    Der Umstand, dass der Schutzumfang der angegriffenen Marke aufgrund ihrer klanglichen Identität mit der produktbeschreibenden Angabe "pure" strikten Beschränkungen unterliegen muss, so dass sich ihr Schutzumfang in der Praxis gerade nicht auf die Sachangabe "pure" bzw. auf andere Zeichen erstrecken kann, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an diese Sachangabe anlehnen (stRspr., vgl. BGH, GRUR 2008, 803, Rdn. 22 - HEITEC/HAITEC; BGH, GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus), rechtfertigt nicht die beantragte Löschung der Marke.
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10
    Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen somit keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung der Markeninhaberinnen, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH Mitt. 2009, S. 329, Rdn. 37 - Goldhase; BGH GRUR 2008, 917, Rdn. 20 - Eros).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10
    Der Umstand, dass der Schutzumfang der angegriffenen Marke aufgrund ihrer klanglichen Identität mit der produktbeschreibenden Angabe "pure" strikten Beschränkungen unterliegen muss, so dass sich ihr Schutzumfang in der Praxis gerade nicht auf die Sachangabe "pure" bzw. auf andere Zeichen erstrecken kann, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an diese Sachangabe anlehnen (stRspr., vgl. BGH, GRUR 2008, 803, Rdn. 22 - HEITEC/HAITEC; BGH, GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus), rechtfertigt nicht die beantragte Löschung der Marke.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 06.05.2011 - 28 W (pat) 52/10
    Um eine Markenanmeldung als sittenwidrig i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG erscheinen zu lassen, müssen vielmehr immer noch zusätzliche Umstände feststellbar sein, die erkennen lassen, dass es dem Anmelder vornherein darum ging, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einzusetzen (vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; sowie Ströbele a. a. O., § 8 Rdn. 558 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Das Wort "pure" ist für Massageöle glatt beschreibend (dazu oben Rn. 30 und 31; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 28 W (pat) 52/10, juris Rn. 17) und daher nicht unterscheidungskräftig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht